Rede der Niedersächsischen Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann zu TOP 27 Große Anfrage „Personalsituation und Arbeitsbelastung in der niedersächsischen Justiz - wie steht es um den Rechtsstaat in Niedersachsen?“
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 26. September 2024
Es gilt das gesprochene Wort!
„Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
die Justiz ist eine tragende Säule unseres Rechtsstaats – und unsere Gerichte, unsere Staatsanwaltschaften und im Übrigen auch unsere Justizvollzugsanstalten und AJSD-Büros sind die Garanten für Rechtssicherheit, für Rechtsfrieden, für Gerechtigkeit.
Wir verfügen in Niedersachsen über eine starke, historisch gewachsene Justizstruktur mit allein 80 Amtsgerichten, elf Landgerichten, elf Staatsanwaltschaften, 15 Arbeitsgerichten, acht Sozialgerichten, sieben Verwaltungsgerichten und zehn Mittelbehörden. Mit dieser Struktur ist die Justiz in ganz Niedersachsen ortsnah vertreten, bietet den rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürgern kurze Wege und damit einen gleichen, erreichbaren und effektiven Zugang der Bürgerinnen und Bürger zur Justiz.
Und um es gleich klarzustellen: Wir – die Niedersächsische Landesregierung – stehen zu dieser Justizstruktur und wir stehen zum Erhalt auch der kleinen Gerichte in der Fläche – und zwar sowohl der Amtsgerichte als auch der Fachgerichte. Und anders als in Schleswig-Holstein, wo gestern bekanntgegeben wurde, dass das Land wegen der schlechten Haushaltslage alle Arbeitsgerichte und alle Sozialgerichte schließen und an einem einzigen Standort konzentrieren will und dass es dort nur noch ein Amtsgericht pro Landkreis geben wird, kann ich Ihnen sagen: Das wird es in Niedersachsen unter dieser Landesregierung nicht geben! Wir setzen auch weiterhin auf eine bürgernahe Justiz vor Ort!
Und: Diese niedersächsische Justiz ist nicht nur bürgernah, sondern auch stark, leistungsfähig und leistungsbereit. Auch wenn die Eingänge nicht gleichmäßig verteilt sind, kann man sagen, dass Teile der Justiz in Niedersachsen seit mehreren Jahren hart an der Belastungsgrenze arbeiten – und trotzdem in ganz hervorragender Qualität für Recht und Rechtssicherheit sorgen.
Wenn die Zahlen, die der Beantwortung der Großen Anfrage zu Grunde liegen, eine Botschaft haben, dann diese: Im gesamten abgefragten Zeitraum, der über drei Legislaturperioden reicht, war die niedersächsische Justiz bis zum Anschlag belastet.
In keinem einzigen Jahr hatten wir niedersachsenweit eine Belastung nach Pebb§y – dem bundesweiten Personalbemessungssystem der Justiz – von 1,0. Das heißt: In jedem einzelnen Jahr war die niedersächsische Justiz – nach Pebb§y – stellenmäßig unzureichend ausgestattet. In jedem einzelnen Jahr haben Kolleginnen und Kollegen – nicht aus allen Bereichen, aber doch aus einigen – mehr gearbeitet, als ein 100-Prozent-Pensum.
Und obwohl die Kolleginnen und Kollegen aus einem hohen Verantwortungsbewusstsein heraus und aus einer großen inneren Identifikation mit dem Wert des Rechtsstaats heraus trotz dieser hohen Belastung ganz hervorragende Arbeit geleistet haben, kann das Fazit nur sein:
Eine dauerhafte Belastung von Kolleginnen und Kollegen, die weit über 100 Prozent hinausgeht, muss dringend abgebaut werden. Kurzfristige Belastungsspitzen kann und muss jeder notfalls mal auffangen. Aber das gilt nicht für eine dauerhafte Überlastung.
Sowohl meine Vorgängerinnen als auch ich haben daher gemeinsam mit vielen anderen Akteurinnen und Akteuren dafür gesorgt, dass die Stellensituation verbessert wird. Und ich werde diesen Weg auch energisch weitergehen.
Das Beschäftigungsvolumen als Indikator für die insgesamt zur Verfügung stehende Arbeitskraft ist von Ende 2017 bis Ende 2023 um gut 100 Vollzeitstellen gestiegen. Die Einstellungszahlen belegen, wie erfolgreich wir den Generationenwechsel bewältigen. Jahr um Jahr wurden zwischen knapp 500 und fast 700 Personen eingestellt – trotz erheblicher meist altersbedingter Abgänge konnten wir so alle Stellen nachbesetzen und notwendige Verstärkungen an Bord holen.
Dass in den Antworten auf die Große Anfrage dennoch teilweise erhebliche Zahlen freier Stellenanteile ausgewiesen sind, hat übrigens damit zu tun, dass die Frage allein nach den Stellen zu irreführenden Ergebnissen führt. Denn dabei fehlen hier insbesondere die Angestellten – und davon haben wir insbesondere im ehemaligen mittleren Dienst eine ganze Menge; wir sind dort rund Halbe-Halbe mit Angestellten und mit Beamtinnen und Beamten besetzt.
Wenn man die Angestellten dazu nimmt, dann sieht man, dass wir unsere Beschäftigungsvolumina nahezu vollständig ausgeschöpft haben.
Und da, wo noch Stellenanteile unbesetzt sind, hat das so gut wie immer vorübergehende Gründe:
- Da reduziert z.B. jemand seine Stelle auf 2/3 der regulären Arbeitskraft; das nun übrige Drittel kann aber nicht sofort nachbesetzt werden.
- Da geht jemand in Elternzeit und die Stelle wird freigehalten, bis er oder sie wiederkommt.
- Da ist eine Stelle ausgeschrieben, aber noch nicht besetzt.
- Oder da wartet man auf eine neue Rechtspflegerin – diese sind aber anders als Volljuristen nur einmal im Jahr zu einem festen Zeitpunkt fertig.
Wir haben also ganz sicher kein Problem mit unbesetzten Stellen; die Justiz ist und bleibt eine attraktive Arbeitgeberin!
In vielen Bereichen sind wir dem großen Ziel PEBB§Y 1,0, also einer Personalausstattung, die den rechnerischen Bedarf komplett abdeckt, deutlich nähergekommen. In den Fachgerichtsbarkeiten ist das Ziel sogar – quasi – bereits erreicht. Und auch zum Beispiel bei den Amtsgerichten liegt die Belastung mittlerweile bei 1,04 und damit nur noch 4 Prozentpunkte über dem Zielwert. Das ist gut – aber damit geben wir uns selbstverständlich nicht zufrieden. Das Ziel ist und bleibt PEBB§Y 1,0 in allen Bereichen.
Wir sorgen aus diesem Grund bei Gesetzesänderungen, die mehr Arbeit machen, für einen konkreten Ausgleich. Im Jahr 2023 ist z.B. die große Reform des Betreuungsrechts in Kraft getreten. Wir haben dann im letzten Jahr sofort die praktischen Auswirkungen angesehen – und mit dem Haushalt 2025 wollen wir nun – wenn das Hohe Haus dem nahetreten kann – für die nötige Verstärkung sorgen.
Dieses Prinzip gilt aber nicht nur bei Gesetzesänderungen, sondern genauso für andere absehbare Herausforderungen. Bei den Verwaltungsgerichten haben wir dieses Jahr die Zahl der Richterstellen um fast 8 % gesteigert. Außerdem haben wir viele befristete Stellen verlängert. Das alles im Angesicht einer auf dem Papier sehr guten Belastungssituation. Warum tun wir das? Damit die gerichtlichen Asylverfahren schneller zum Abschluss kommen – und zwar auch bei den absehbar steigenden Neueingängen. Gleichzeitig haben wir die Zuständigkeiten im Asylrecht für bestimmte Länder seit dem 01.09. auf bestimmte Verwaltungsgerichte konzentriert, um das Fachwissen zu bündeln; und auch das wird die Verfahren beschleunigen. So geht vorausschauende Politik!
Und auch die objektiven Zahlen belegen, wie gut die Justiz funktioniert. Die Verfahrenslaufzeiten sind in Summe trotz aller Herausforderungen seit 2017 auf sehr gutem Niveau weitestgehend stabil geblieben. Wo es zu verlängerten Laufzeiten kam, etwa an den Verwaltungsgerichten, ist das mit konkreten Sachgründen zu erklären. Zu nennen sind hier vor allem die hohe Zahl an Asylverfahren nach 2015/2016 sowie in geringerem Umfang die Belastung mit „Corona-Verfahren“. Hier sehen wir aber in den letzten Monaten eine klare Trendwende. Die Verfahrenslaufzeiten sinken – und das, obwohl aktuell immer noch mit großem Erfolg Altverfahren abgebaut werden. Genauso ist die längere Dauer von Berufungsverfahren an den Oberlandesgerichten zweifellos eine Folge der Dieselwelle – die aber, die Zahlen der Landgerichte zeigen es, schon wieder abgeflaut ist. Auch das wird sich also sicher wieder beruhigen.
Und auch bei den hoch belasteten Staatsanwaltschaften sind trotz deutlich steigender Eingangszahlen die Laufzeiten fast stabil geblieben. Das ist dem enormen Einsatz der Kolleginnen und Kollegen zu verdanken, die es geschafft haben, die Erledigungszahlen fast in Gleichklang zu den Eingangszahlen zu erhöhen.
Das Gleiche gilt übrigens für den gerichtlichen Teil der Strafsachen, sowohl an den Amtsgerichten als auch an den Landgerichten.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren,
die Kolleginnen und Kollegen können stolz auf diese Leistung sein – und wir ihnen dankbar.
Aber ich hatte es eben schon gesagt: Wir können von den Menschen, die für uns, für unseren Rechtsstaat arbeiten, bei aller Einsatzbereitschaft nicht verlangen, dauerhaft weit mehr als 100 Prozent des eigentlich Verlangten zu arbeiten.
Derzeit ist das Strafrecht daher der Bereich, in dem wir konkret gehandelt haben, handeln müssen – und handeln werden! Die im Rahmen der Großen Anfrage zusammengestellten Daten zeigen das noch einmal – auch wenn die Erkenntnis keine neue ist: Die Fallzahlen steigen nicht erst seit Beginn dieser Legislaturperiode massiv an. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte beispielsweise in den letzten Jahren eine Steigerung der Verfahrenszahlen um rund 25 % zu verkraften.
Dafür gibt es mehrere Gründe. So haben sich die Fallzahlen bei Alltagskriminalität wie Diebstahl oder Körperverletzung teilweise verfünffacht bis verzehnfacht. Ähnlich sieht es bei der Geldwäsche aus – wobei hier sicher eine – in der Sache richtige – Ausweitung des Tatbestandes eine Rolle spielt. Teilweise – und das darf man auch einmal positiv hervorheben – sind die steigenden Fallzahlen auch das Ergebnis konkreter Ermittlungserfolge. Die steigenden Werte bei Hasskriminalität – also Straftaten mit beispielsweise antisemitischen, behindertenfeindlichen oder rassistischen Hintergründen – ist sicher zu einem erheblichen Teil auf die wirklich gute Arbeit der zuständigen Zentralstelle in Göttingen zurückzuführen.
Die massiv steigenden Zahlen bei der Kinderpornographie sind die Folge weltweiter Ermittlungserfolge gegen pädophile Tauschringe im Internet. Damit unsere Staatsanwaltschaften diese steigende Zahl an Verfahren auch künftig mit der gewohnten Qualität und Schnelligkeit erledigen können – und zwar ohne permanent über die Belastungsgrenze zu gehen –, wollen und werden wir sie deutlich verstärken.
Mit dem Haushalt 2024 haben wir unter anderem bereits die Bekämpfung der Kinderpornographie und der Hasskriminalität erneut gestärkt. Darüber hinaus – und darauf bin ich wirklich ausgesprochen stolz! – sorgen wir auch innerhalb unserer Justizfamilie für Binnengerechtigkeit. In einer beispiellosen Solidaraktion haben wir schon vor einigen Monaten insgesamt 40 Stellen aus weniger belasteten Bereichen der Justiz vorübergehend der stark überlasteten Staatsanwaltschaften im Bezirk Celle zur Verfügung gestellt.
Diese erste Solidaritätsaktion konnten wir für das Jahr 2025 verlängern und haben sogar noch acht weitere Stellen für die mittlere Beschäftigungsebene dazugewonnen.
Darüber hinaus sind wir aktuell dabei, eine weitere Vereinbarung zu treffen, um deutliche Verstärkungen sowohl für die Staatsanwaltschaften als auch für Bereiche der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die deutlich über einer Belastung von Pebb§y 1,0 liegen, zu gewährleisten. Insgesamt werden wir so voraussichtlich 15 Stellen im mittleren Dienst in die ordentliche Gerichtsbarkeit verlagern und dort auch 35 neue Anwärterstellen schaffen können.
Die Staatsanwaltschaften werden mit sieben weiteren Staatsanwaltsstellen und 13 Stellen für die nachgeordneten Dienste verstärkt.
Zusätzlich haben wir im Haushaltsentwurf der Landesregierung für das Jahr 2025 jetzt 39 Stellen im staatsanwaltschaftlichen Dienst, ungefähr zur Hälfte in der Besoldungsgruppe R 1 und zur anderen Hälfte in den Besoldungsgruppen R 1Z und R 2 vorgesehen. Dazu kommen 16 neue Stellen für die mittlere Beschäftigungsebene. Diese 55 neuen Stellen und die weiteren insgesamt 60 Stellen aus den beiden Solidaritätsaktionen machen in Summe also 115 neue oder verlängerte zusätzliche Stellen für die Staatsanwaltschaften.
Das ist noch kein PEBB§Y 1,0 aber es ist eine ganz erhebliche Verbesserung – trotz knapper Kassen und anders als beim „Pakt für den Rechtsstaat“ ohne jede Unterstützung durch den Bund – aus eigener Kraft des Landes Niedersachsen! Insgesamt dürfte das der größte Stellenzuwachs bei den Staatsanwaltschaften in einem einzelnen Jahr in Niedersachsen überhaupt sein!!! Das ist eine echte Unterstützung für die Kolleginnen und Kollegen und damit auch für den Rechtsstaat.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren,
im Strafbereich sind nicht nur die Staatsanwaltschaften überlastet, sondern auch die Gerichte – und zwar insbesondere die Strafkammern der Landgerichte, die durch zunehmend komplexe Großverfahren belastet werden. Verfahren mit mehreren Angeklagten, mehreren Taten und Beweismitteln, die dutzende Aktenordner füllen, sind heute eher die Regel als die Ausnahme. Deshalb planen wir auch dort für 2025 eine weitere personelle Aufstockung.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren,
die Große Anfrage hat auch nach geplanten Strukturänderungen gefragt. Hier kann ich aus tiefster Überzeugung und mit breiten Schultern sagen, dass wir mit der bestehenden Grundstruktur sehr zufrieden sind. Die gute Präsenz in der Fläche, gerade durch die 80 Amtsgerichte, ist eine große Stärke. Ich hatte es eingangs gesagt: Daran halten wir uneingeschränkt fest. Wir haben und wir wollen eine leistungsfähige, bürgernahe Justiz. Dazu gehört auch im digitalen Zeitalter das Amtsgericht vor Ort. Deshalb freue ich mich auch sehr, dass die Amtsgerichte durch die anstehende Anhebung der Streitwertgrenze in Zivilsachen auf 8.000,00 Euro gestärkt werden. Niedersachsen hat dafür intensiv gekämpft – und das zeigt: Wir stehen zum ländlichen Raum.
Daneben werden wir selbstverständlich nicht nur mit der Zeit gehen, sondern positive Veränderungen im Sinne von Verbesserungen dort anschieben, wo es sinnvoll ist.
So werden wir uns beispielsweise im Bereich der Bekämpfung von Cybercrime – also bestimmten Kriminalitätsformen im Internet – auch strukturell noch schlagkräftiger aufstellen und sowohl unsere Expertise als auch unsere Arbeitskraft nicht nur landesweit an einer kraftvollen Einheit gegen Cybercrime bündeln, sondern auch noch weiter ausbauen.
Und daneben stecken wir derzeit viel Kraft und Energie in das Mammutprojekt unserer Zeit: die vollständige Digitalisierung der Justiz, die wir nach dem Willen der Bundesgesetzgebung bis zum 31.12.2025 abgeschlossen haben müssen. Schluss mit Lochen und Abheften.
Auf dem Weg dorthin haben wir dank der massiven finanziellen und personellen Verstärkung, die wir gemeinsam mit dem Landtag auf den Weg gebracht haben, einen großen Schritt geschafft. Bis zum Jahresende 2024 werden alle Gerichte in Zivilsachen mit der elektronischen Akte arbeiten. Damit sind wir dann in den Fachgerichten und der Zivilgerichtsbarkeit – quasi – durch mit der Umstellung. In Gebieten wie dem Insolvenzrecht und dem Familienrecht geht es sehr gut voran. Im kommenden Jahr folgen dann alle weiteren Rechtsgebiete. Und diejenigen, die aus den unterschiedlichsten Gründen noch zweifeln, lassen Sie es sich gesagt sein: Wir sind auf einem ganz hervorragenden Weg, die E-Akte als Team Justiz gemeinsam in allen Bereichen einzuführen und nach dem derzeitigen Planungsstand werden wir es rechtzeitig schaffen!
Das ist ein dickes Brett, das wir da bohren – und in der Umstellungsphase ist es auch ein großer Kraftakt. Das ist vergleichbar mit der Umstellung von Schreibmaschine auf PC.
Aber ich komme ja wirklich viel rum im Land – und diejenigen Gerichte, die schon länger mit der E-Akte arbeiten, sagen mittlerweile alle – und zwar quer durch alle Dienste –, dass sie mittlerweile nicht mehr zurück wollen zu Papierbergen und Stempelkissen. Wir werden durch die E-Akte nicht nur moderner, sondern einfach auch deutlich flexibler – und das hilft auch beim Werben um Nachwuchskräfte.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren,
um zum Ausgangspunkt meiner Rede zurückzukehren: Sie sehen, dass Niedersachsens Justiz und damit der Rechtsstaat selbst trotz der zum Teil enorm hohen Belastung gut aufgestellt sind – und dass diese Landesregierung viel dafür tut, dass das auch in Zukunft so bleibt.
Und wie gut auch das Justizministerium arbeitet, sieht man daran, dass es in kürzester Zeit gelungen ist, die Mengen an Daten für die Große Anfrage zusammenzutragen – am Ende sind es rund 300 Seiten geworden. Dafür möchte ich mich sehr herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses und allen, die uns zugeliefert haben, bedanken.
Die Botschaft ist klar: Die niedersächsische Justiz ist stark, leistungsfähig und leistungsbereit – aber das Land muss auch weiterhin auf zusätzliche Mehrbelastungen reagieren und dafür sorgen, dass die Menschen, die diese Justiz mit Leben füllen, gute Arbeitsbedingungen haben.
Davon profitieren nicht nur die Beschäftigten, sondern wir alle. Wir alle wollen zügige Verfahren, wir alle wollen eine gute Qualität der Rechtsprechung. Wir alle wollen Rechtssicherheit, Rechtsfrieden, Gerechtigkeit. Ein starker Rechtsstaat ist das Fundament unserer Demokratie.
Und ich hoffe und zähle darauf, dass Sie als Vertretung des Volkes dieses Fundament unserer Demokratie auch weiterhin unterstützen.
Vielen Dank.“