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Rede der Niedersächsischen Justizministerin Barbara Havliza zur Aktuellen Stunde im Landtag „Herausforderungen durch IS-Rückkehrer ernst nehmen - Strafrecht konsequent anwenden “

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 20. November 2019, TOP 20 b)


Es gilt das gesprochene Wort!

„Der Fraktion der CDU bin ich für diese Aktuelle Stunde dankbar, da das Thema IS-Rückkehrer einer fundierten Bestandsaufnahme bedarf.

Fakt ist: Die Bundesrepublik ist verpflichtet, im Ausland inhaftierte IS-Anhänger mit deutscher Staatsangehörigkeit wiederaufzunehmen. Das ist zwar – vorsichtig gesprochen – keine populäre Maßnahme, im Gegenteil. Denn IS-Anhänger mit der menschenverachtenden Ideologie des IS sind uns in Deutschland bzw. in Niedersachsen nicht willkommen. Nirgendwo! Fakt ist aber auch: Wenn diese Menschen wieder nach Deutschland zurückkehren, dann ist es auf jeden Fall besser, wenn sie das geordnet und unter strengster Beobachtung der Sicherheitsbehörden tun, als dass sie versuchen werden, unkontrolliert und unerkannt einzureisen.

In der Justiz ist hier in erster Linie der Generalbundesanwalt in Karlsruhe als zuständige Strafverfolgungsbehörde auf dem Gebiet des Staatsschutzes gefordert. Von dort können Verfahren mit sogenannter minderer Bedeutung an die Generalstaatsanwaltschaften in den Ländern abgegeben werden. Dies betrifft jedoch nur einzelne Verfahren. Grundsätzlich und zumindest zunächst bearbeitet der Generalbundesanwalt sämtliche Verfahren in eigener Zuständigkeit. Dies gilt insbesondere bei Rückkehrern und Verfahren, in denen der Verdacht der Teilnahme an Kampfhandlungen zu Grunde liegt.

Hier in Niedersachsen werden vom Generalbundesanwalt abgegebene Verfahren von der Zentralstelle Terrorismusbekämpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle bearbeitet und angeklagt.

Eine konsequente Verfolgung derartiger Straftaten ist vor dem Hintergrund der terroristischen Bedrohung und des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung von außerordentlicher Bedeutung. Es handelt sich um Straftaten, für die das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vorsieht, es handelt sich also um Verbrechen! Der Generalbundesanwalt und die Generalstaatsanwaltschaften bringen die Verfahren immer dann zur Anklage, wenn ein hinreichender Tatverdacht vorliegt, also weder rechtlich noch tatsächlich Hinderungsgründe bestehen. Eine konsequente Strafverfolgung hat dabei oberste Priorität.

Eine konsequente Strafverfolgung bedeutet aber nicht nur, bestehende Straftatbestände konsequent anzuwenden. Es muss immer darauf geachtet werden, dass keine inakzeptablen Strafbarkeitslücken entstehen. Und da es gibt leider welche: Gegenwärtig wird bestraft, wer eine terroristische Vereinigung gründet, ihr als Mitglied angehört, sie unterstützt oder wer Mitglieder für eine solche Vereinigung anwirbt. Ein allumfassender strafrechtlicher Schutz, sollte man meinen.

Tatsächlich gibt es jedoch weitere brandgefährliche Handlungen, die bislang keinen Straftatbestand erfüllen. Dies ist der Fall, wenn eine Unterstützungshandlung im Versuchsstadium stecken bleibt. Denken wir beispielsweise an jemanden, der zwar kein IS- Mitglied ist, aber Gelder sammelt, um den IS und seine Mitglieder zu unterstützen. Noch bevor er diese Gelder ins Ausland weiterleiten kann, wird das Konto eingefroren.

Oder denken wir an Fälle, in denen Waffenlieferungen an den IS an der Grenze abgefangen werden. In beiden Fällen können wir den Täter nicht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung bestrafen. Das Geld bzw. die Waffen haben den IS nicht erreicht; eine Versuchsstrafbarkeit existiert nicht.

Die geschilderten Fälle zeigen: Die Unterstützungshandlung bleibt gefährlich, ganz gleich, ob sie zum Erfolg führt. Es ist oft lediglich dem Zufall geschuldet, ob die Terrorvereinigung am Ende tatsächlich davon profitiert. Gerade solche Unterstützungshandlungen sind es, die terroristischen Vereinigungen zum Aufschwung verhelfen und ihren Fortbestand sichern. Umso wichtiger ist es, auch fruchtlos gebliebene Unterstützungsversuche verfolgen zu können. Hierfür habe ich mich in der Vergangenheit eingesetzt und ich werde dies auch zukünftig tun.

Wofür ich mich ebenfalls einsetze, ist die Erhöhung der Strafrahmen. Täter, die eine terroristische Vereinigung gründen, ihr als Mitglied angehören oder diese unterstützen, können gegenwärtig zu maximal 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden. Wir sprechen hier von terroristischen Vereinigungen, die sich unter anderem Mord, Totschlag, Völkermord und Kriegsverbrechen zum Ziel gemacht haben. Jeder, der beschließt, Teil einer solchen Vereinigung zu sein, entscheidet sich gezielt für diese Art von Straftaten und leistet teils erhebliche Beiträge zu ihrer Verwirklichung. Um hierauf angemessen reagieren zu können, ist die Anhebung der Strafobergrenze auf 15 Jahre erforderlich. Auch das habe ich immer gefordert und fordere ich weiter.

Eine konsequente Strafverfolgung setzt aber auch voraus, dass die Justiz in den Ländern personell in der Lage ist, ihre Verfahren abzuarbeiten. Deshalb haben wir in Niedersachsen zum Jahresbeginn 2018 in Celle einen zweiten Staatsschutzsenat eingerichtet und personell ausgestattet.

Die beiden Staatsschutzsenate sind bereits jetzt mit Verfahren ausgelastet. Ihnen steht dafür bislang lediglich ein Saal im Oberlandesgericht zur Verfügung, der sich mit den besonderen Herausforderungen von Staatsschutzverfahren – gelinde gesagt – schwertut:

  • Die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen können nur mit einem sehr hohen Personaleinsatz bei Justiz und Polizei vorgenommen werden.
  • Der Sitzungssaal ist zu klein. Verfahren gegen fünf Angeklagte sind eine riesige Herausforderung.

Wollen wir uns in Niedersachsen der Aufgabe der konsequenten und effizienten Verhandlung derartiger Großverfahren von herausragender Bedeutung unter vernünftigen und sicheren Bedingungen mit der gebotenen Darstellung einer wehrhaften Justiz auch zukünftig gut widmen, müssen wir an den bestehenden Zuständen arbeiten und uns für eine Verbesserung einsetzen.

Der Wille zu einer wehrhaften Demokratie bedingt, dass alle Staatsorgane und Behörden unsere freiheitliche, demokratische Grundordnung bewahren und schützen müssen. Und wehrhaft zu sein bedeutet auch, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Justiz in der Lage ist, diesem Auftrag nachzukommen.

Wir sind hier in Niedersachsen mit den im Staatsschutzbereich tätigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Richterinnen und Richtern mit hochqualifizierten Leuten gut gerüstet, uns dieser Herausforderung zu stellen.“


Justizministerin Havliza hält eine Rede im Landtag  

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.11.2019

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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