Logo Niedersächsisches Justizministerium: zur Startseite Niedersachsen klar Logo

Rede der Niedersächsischen Justizministerin Barbara Havliza zur Aktuellen Stunde der CDU „Strafgefangene sicher unterbringen – Haftplatzkapazitäten angemessen ausbauen“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 30. Januar 2020, TOP 18c


Es gilt das gesprochene Wort!

„Zunächst mein Dank an die CDU-Fraktion, dass sie das wichtige und ganz aktuelle Thema Haftplatzkapazitäten zum Gegenstand dieser Aktuellen Stunde gemacht hat.

Eine sichere Unterbringung von Strafgefangenen trägt zur Sicherheit unseres Landes und natürlich auch ganz maßgeblich zum Sicherheitsempfinden unserer Bürgerinnen und Bürger bei. Dazu muss selbstverständlich eine ausreichende Anzahl an Haftplätzen zur Verfügung stehen.

Lassen Sie mich gleich zu Beginn eines ganz klarstellen: Auch wenn unsere niedersächsischen Justizvollzugsanstalten im Bereich des geschlossenen Vollzuges für erwachsene Männer aktuell hoch ausgelastet sind, es stehen ausreichend Kapazitäten zur Verfügung. Jede Person, die von der Polizei zugeführt wird oder sich zum Strafantritt stellt, wird in der jeweiligen Justizvollzugseinrichtung aufgenommen.

Den Leiterinnen und Leitern unserer Justizvollzugsanstalten sowie dem gesamten Vollzugspersonal möchte ich an dieser Stelle für ihren täglichen Einsatz danken. Denn auch durch pragmatische und logistische Lösungen vor Ort und zwischen den einzelnen Haftanstalten können wir mit der jetzigen Situation umgehen. Und auch aus Gründen der Vollzugsorganisation hat Niedersachsen keine Verlegungen in andere Bundesländer vorgenommen. Das ist Fakt.

Die Belegung der Justizvollzugsanstalten weist seit jeher große Schwankungen auf. Die Steuerung dieser Belegung stellt eine äußerst komplexe Aufgabe dar, wie ich kurz erläutern möchte. Nicht jeder freie Haftplatz kann mit jedem Gefangenen belegt werden. Gemäß § 170 Absatz 2 Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz sind für die einzelnen Vollzugsarten – das sind Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Untersuchungshaft an jungen Gefangenen und Untersuchungshaft an sonstigen Untersuchungsgefangenen –, für den Vollzug an Frauen und an Männern sowie für den Vollzug der Freiheitsstrafe an jungen Verurteilten jeweils gesonderte Anstalten oder Abteilungen einzurichten.

Aufgrund inhaltlicher Erfordernisse müssen zusätzliche Differenzierungen vorgenommen werden, weshalb Gefangene aus Gründen der Sicherheit oder der Behandlung bestimmten Vollzugsabteilungen zugewiesen werden. In den Anstalten sind zum Beispiel sozialtherapeutische Abteilungen, Aufnahmeabteilungen für Gefangene, die am Beginn ihrer Inhaftierung stehen, Abteilungen mit psychiatrischem Schwerpunkt, medizinische Abteilungen und Sicherheitsstationen, in denen Einzelhaft vollzogen wird, eingerichtet.

Weiter ist zu berücksichtigen, dass Hafträume aufgrund von Sanierungsmaßnahmen oder einfach, weil ein neuer Anstrich fällig wird, temporär nicht nutzbar sind. All diese Gründe führen im Ergebnis dazu, dass wir ab einer Auslastung von 90 % bereits von einer Vollbelegung sprechen müssen.

Im Jugendvollzug, im Frauenvollzug und im offenen Vollzug für erwachsene Männer ist die Auslastung eher gering. Anders stellt sich die Situation im geschlossenen Vollzug der Untersuchungshaft und der Strafhaft an erwachsenen Männern dar. Ausgehend von der Durchschnittsbelegung im Jahr 2019 war im geschlossenen Vollzug an erwachsenen Männern die Strafhaft bei 2.509 verfügbaren Haftplätzen im Durchschnitt mit 94 % und die Untersuchungshaft bei 817 verfügbaren Haftplätzen mit 90,7 % ausgelastet.

Vor einigen Jahren stellte sich diese Herausforderung noch nicht in diesem Maße. Damals wurde, unter Verweis auf den demographischen Wandel, ein Belegungsrückgang prognostiziert. Dies führte dazu, dass im Jahr 2014 unter anderem die Justizvollzugsanstalt Salinenmoor geschlossen wurde. Insgesamt wurden seit 2014 über 600 Haftplätze abgebaut.

Allerdings fiel der erhoffte Belegungsrückgang geringer aus als erwartet. Durch vermehrte Zuwanderung wurden die Effekte des demografischen Wandels nahezu völlig aufgezehrt. So hat sich die Anzahl von Gefangenen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit von 23 Prozent im Jahr 2014 auf mehr als 33 Prozent in diesem Jahr erhöht. Hinterher ist man zwar immer schlauer, aber ohne diesen Abbau der Plätze wären diese Engpässe so nicht da.

Wir nehmen die jetzige Situation zum Anlass, um nachzusteuern. Mit Wirkung zum 01.12.2019 wurde die Abteilung für junge Untersuchungsgefangene in der JVA Vechta mit 36 Haftplätzen in eine Abteilung für Untersuchungshaft an erwachsenen Männern umgewidmet. Gleichzeitig haben wir die Belegungsfähigkeit der Abteilung für junge Untersuchungsgefangene der Jugendanstalt Hameln entsprechend erhöht. Damit nutzen wir freie Kapazitäten des Jugendvollzuges zur Entlastung des Vollzuges der Untersuchungshaft an erwachsenen Männern. Natürlich werden nun die Abteilungen zwischen den jugendlichen bzw. heranwachsenden Untersuchungshäftlingen und den erwachsenen jungen U-Häftlingen klar getrennt.

Darüber hinaus geht es auch um die Schaffung neuer Haftplätze. Im Rahmen der Kleinen Neubaumaßnahme ist in der JVA Meppen der Neubau von weiteren 20 Haftplätzen vorgesehen. Erstmals sollen Haftplätze in Stahlbetonmodulbauweise entstehen. Im Gegensatz zur einer konventionellen Bauausführung erwarten wir dadurch eine höhere Kostensicherheit und eine deutliche Beschleunigung in der Bauausführung. Das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften ist mit der Ausarbeitung der baufachlichen Unterlagen beauftragt.

Dank des Engagements der Regierungsfraktionen konnten über die politische Liste weitere 1,5 Mio. € für die Schaffung bzw. Sanierung von Haftplätzen sowie 10 zusätzliche Stellen für Beamtinnen und Beamte des allgemeinen Justizvollzugsdienstes eingeworben werden. Vielen Dank dafür. Die Mittel sollen in die Finanzierung weiterer 20 Haftplätze, vorzugsweise in Modulbauweise, in der JVA Hannover einfließen. In der Planung ist auch die Schaffung weiterer 15 Haftplätze in der JVA Lingen durch die Sanierung bisher ungenutzter Bereiche der ehemaligen Versorgungsbetriebe.

Wie Sie sehen reagieren wir umsichtig auf den Belegungsanstieg in den Justizvollzugsanstalten und steuern mit verschiedenen Maßnahmen gezielt gegen. Denn eines ist ganz klar: Beim Thema Sicherheit werden wir keine Abstriche machen und jeder potentielle Häftling wird aufgenommen.“




Justizministerin Havliza hält eine Rede im Niedersächsischen Landtag   Bildrechte: Swen Pförtner / MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.01.2020

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln