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Rede der Niedersächsischen Justizministerin Barbara Havliza zu TOP 20 a) Aktuelle Stunde der CDU „Clankriminalität ernst nehmen - Lücken im Strafrecht schließen“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18. Dezember 2019


Es gilt das gesprochene Wort!

„Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist uns allen ein wichtiges Anliegen, kriminelle Strukturen zu bekämpfen und die Bevölkerung vor Straftaten zu schützen. Daher steht für die Landesregierung die Bekämpfung krimineller Clanstrukturen ganz besonders im Fokus. Kennzeichnend für das Phänomen der „Clan-Kriminalität“ ist u.a. der hohe Abschottungsgrad dieser Gruppierungen und Familienstrukturen, die durch ethnische Zugehörigkeiten geprägt sind. Ihr hohes Mobilisierungs- und Aggressionspotential sowie die Ablehnung unserer Gesetze und Normen stellen eine besondere Gefahr dar, der es entgegenzutreten gilt.

Aus diesem Grund wurde zum 01.03.2018 eine „Landesrahmenkonzeption zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen in Niedersachsen“ in Kraft gesetzt. Entsprechend dieser Landesrahmenkonzeption haben mittlerweile alle Staatsanwaltschaften des Landes sogenannte Ansprechpartner „Clan“ bestellt. Hierbei handelt es sich um Staatsanwälte aus den Spezial-Abteilungen zur Bekämpfung Organisierter Kriminalität. Die Ansprechpartnerinnen und -partner agieren als Netzwerkpartner im Zusammenwirken mit der Polizei und als behördeninterne Berater, sozusagen als Wissensmittler. Hierdurch hat sich die Sensibilität gegenüber dem Thema „Clan-Kriminalität“ sowohl bei den jeweiligen Polizeidienststellen als auch innerhalb der Staatsanwaltschaften bereits spürbar erhöht.

Gleichwohl reicht dies nicht aus, um Herr über dieses als zunehmend bedrohlich empfundenes Phänomen zu werden. Die Regierungsfraktionen von SPD und CDU haben daher mit der Initiative, unsere Staatsanwaltschaften zur Bekämpfung der Clan-Kriminalität personell zu verstärken, ein ganz wichtiges Zeichen gesetzt: Die neun Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, welche im neuen Landeshaushalt für die Bearbeitung von Verfahren aus dem Bereich der Clan-Kriminalität vorgesehen sind, werden dazu beitragen, unsere Null-Toleranz-Strategie gegenüber kriminellen Clan-Aktivitäten noch effektiver umzusetzen.

Ziel ist es, Clan-Kriminalität nicht nur ab der Schwelle zur Organisierten Kriminalität, sondern bereits deutlich darunter mit konsequenter Strafverfolgung zu bekämpfen, – beginnend bei kleineren Ordnungswidrigkeiten über häusliche Gewalt und Betäubungsmitteldelikte bis hin zur Schwerkriminalität. Zur Umsetzung dieses Ziels sind die neuen Stellen aus diesem Grunde zwingend erforderlich. Seien Sie versichert, wir werden sie sinnvoll einzusetzen wissen, damit unser Rechtsstaat stark und wehrhaft bleibt.

Damit soll es aber nicht genug sein: Staatlicher Schutz muss auch ganz besonders für die gelten, die unseren Staat repräsentieren oder zu unserer aller Wohl arbeiten oder handeln. Werden Bürgerinnen und Bürger, werden Straßenverkehrsteilnehmer gezielt provoziert, werden Richter, Staatsanwälte, Polizisten und andere Beschäftigte im Öffentlichen Dienst eingeschüchtert und bedroht, werden Regeln und Gesetze bewusst ignoriert und gar verhöhnt, dann ist das Maß voll.

Denjenigen, die meinen, über dem Gesetz zu stehen und sich alles erlauben zu können, muss und wird unser Rechtsstaat mit aller Konsequenz und Härte begegnen.

Dem nehmen wir uns auf verschiedene Weise an. Auf gesetzgeberischer Ebene ist Niedersachsen Vorreiter, wenn es um den Schutz von Amtsträgern geht. Vor gut zwei Wochen hat der Bundesrat beschlossen einen von Niedersachsen wesentlich mitgestalteten Gesetzesentwurf in den Bundestag einzubringen. Danach soll im Falle der Bedrohung eines Politikers ein erhöhter Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren gelten, wenn die Bedrohung im Zusammenhang mit der Ausübung des politischen Amtes stand.

Der Landesregierung geht dieser Schutz aber nicht weit genug. Nicht nur Politiker, sondern auch Richter, Staatsanwälte, Polizisten und andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind regelmäßig Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt. Auf Niedersachsens Initiative hat sich deshalb auch die diesjährige Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister mit der Thematik befasst. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz ist in der Folge um die Prüfung gebeten worden, ob das geltende Strafrecht strafwürdige Gewaltandrohungen noch ausreichend erfasst.

Gegenstand dieser Prüfung ist dabei nicht nur die Einführung eines besonderen Schutzes für bestimmte Berufsgruppen. Gegenstand dieser Prüfung ist auch die Frage, ob es für eine strafbare Bedrohung zukünftig ausreichen soll, wenn mit der Begehung eines Vergehens anstelle eines Verbrechens gedroht wird. Damit wäre zukünftig zum Beispiel auch die Androhung einer Körperverletzung oder einer Sachbeschädigung strafbar. Niedersachsen hat sich gegenüber dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz für eine entsprechende Erweiterung des Straftatbestandes ausgesprochen.

Und wie in den vergangenen Tagen in der überregionalen Presse zu lesen war, hat das BMJV unsere Initiative aufgegriffen und plant nun § 241 StGB zu verschärfen. Künftig soll auch die Bedrohung mit verschiedenen Vergehen strafbar sein. Das ist genau das, was ich im Juni dieses Jahres gefordert habe.“

Justizministerin Havliza hält eine Rede im Niedersächsischen Landtag   Bildrechte: Swen Pförtner / MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2019

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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