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Rede der Niedersächsischen Justizministerin Barbara Havliza zu „Häuser des Jugendrechts sind schon jetzt ein Erfolgsmodell!“ (Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU, Drs. 18/4487)

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 20. November 2019, TOP 32


Es gilt das gesprochene Wort!


„Den von den Fraktionen der SPD und der CDU eingebrachten Entschließungsantrag „Häuser des Jugendrechts sind schon jetzt ein Erfolgsmodell!“ begrüße ich ausdrücklich. Dies habe ich im Rahmen der ersten Beratung im Septemberplenum bereits zum Ausdruck gebracht.

Der Antrag zielt im Ergebnis darauf ab, die „Häuser des Jugendrechts“ fachlich zu begleiten und deren Arbeit zu bewerten. So sollen frühzeitig der Erfolg der neuen Einrichtungen messbar gemacht und eventueller Nachsteuerungsbedarf erkannt werden.

Diese Landesregierung misst der Beschleunigung von Strafverfahren besondere Bedeutung bei. Die Strafe soll der Tat „auf dem Fuße folgen“. Der Landesregierung ist es daher ein wichtiges Anliegen, dass insbesondere Jugendstrafverfahren effektiv geführt und beschleunigt bearbeitet werden und ein möglichst umfassendes und breites Spektrum an Präventivmaßnahmen zur Verfügung steht.

Unser gemeinsames Ziel muss es immer sein, junge Menschen wieder auf den richtigen Weg zu bringen, ihnen Unterstützung zu bieten, wenn sie sie brauchen. Und wenn es nötig ist, zu diesem Zwecke auch zu sanktionieren, um eine Verhaltensumkehr zu erreichen.

Die Umsetzung des auf Bundesebene geplanten Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren wird alle am Jugendstrafverfahren Beteiligten in zeitlicher Hinsicht künftig vor neue Herausforderungen stellen. Gerade deshalb ist es uns besonders wichtig, eine Verfahrensbeschleunigung in den kommenden Monaten und Jahren verstärkt in den Fokus zu nehmen. Fakt ist: Verfahrensverzögerungen ist entschieden entgegenzuwirken!

Wie aber lässt sich all dies erreichen? Die Landesregierung hat in den vergangenen Monaten nicht nur an den drei vereinbarten, sondern bereits an fünf Standorten „Häuser des Jugendrechts“ eingerichtet. Überall - in Hannover, Lüneburg, Göttingen, Salzgitter und Osnabrück - haben die Beteiligten ihre Zusammenarbeit aufgenommen. Sie haben sich stärker als bislang vernetzt. Sie suchen und finden Möglichkeiten, um das Jugendstrafverfahren noch effektiver und besser zu gestalten.

Übermorgen wird auch am letzten der fünf Standorte - hier in Hannover - die von der dortigen Arbeitsgruppe erarbeitete Kooperationsvereinbarung unterzeichnet werden. Mit der Unterzeichnung dieser Kooperationsvereinbarung sind dann auch die förmlichen Voraussetzungen für den Betrieb der „Häuser des Jugendrechts“ an allen Standorten gegeben.

Ich bin fest davon überzeugt, dass wir mit der Einrichtung der „Häuser des Jugendrechts“ einen guten Weg eingeschlagen haben, Jugendkriminalität noch wirksamer zu bekämpfen. Die Landesregierung ist deshalb sehr gerne bereit, sich für das mit dem Entschließungsantrag verfolgte Anliegen einzusetzen. Wir werden die „Häuser des Jugendrechts“ fachlich begleiten und deren Arbeit zu gegebener Zeit evaluieren. Denn die Landesregierung hat - wir alle haben - ein großes Interesse daran, dass das Modellprojekt „Haus des Jugendrechts“ ein Erfolgsmodell ist und bleibt.“

Justizministerin Havliza hält eine Rede im Landtag  

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.11.2019

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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