Rede der Niedersächsischen Justizministerin Barbara Havliza zu „Gerechtigkeitslücke schließen - Wohnraumschaffung begünstigen und Rechtsfrieden stärken“ - Antrag der Fraktion der AfD
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 1. Juli 2020, TOP 35
Es gilt das gesproche Wort!
„Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion möchte Bürokratie aufbauen. Ein Mitglied des Rechtsausschusses sprach in der abschließenden Beratung sogar von einem Bürokratiemonster. Stimmt das denn?
In Deutschland ist das Zivilrecht grundsätzlich – und ich möchte hier betonen: Zum Glück! – von der Privatautonomie der Vertragspartner bestimmt. Die Parteien dürfen vereinbaren was sie möchten. Streiten sie sich, können Sie gemeinsam eine Lösung suchen und finden. Nur wenn dies misslingt, stellt der Staat den Bürgern und Unternehmen die Gerichte zur Seite, um eine endgültige Klärung herbeizuführen.
Die AfD meint nun, im Mietrecht in die Konflikte von Mietern und Vermietern eingreifen zu müssen: Nach dem Willen der AfD sollen zukünftig jeden Monat tausende braver Mieter zu den Gerichtszahlstellen rennen, um dort Minderungsbeträge zu hinterlegen. Das sollen die Mieter tun, wenn sie beklagen, ihre Wohnung sei mangelbehaftet. Der Vermieter müsste nach ihrer Ansicht den Mangel eigentlich beseitigen, tut dies aber nicht. Dabei kann es um 15, 70 € gehen, weil der Vermieter ein defektes Türschloss nicht austauscht oder den kaputten Briefkasten nicht repariert. Dies können aber auch mal 500 € sein, weil im Winter die Heizung ausgefallen oder die Wohnung stark von Schimmel befallen ist.
Jeden Monat aufs Neue müsste der Mieter den Betrag bei Gericht einzahlen, bis der Streit mit dem Vermieter beendet ist.
Wie läuft es denn bisher? Einigen sich Vermieter und Mieter nicht über den behaupteten Mangel oder die Höhe des Minderungsbetrages, entscheiden Gerichte und alles ist geklärt. Existiert kein Mangel oder hat der Mieter diesen zu hoch bewertet, muss er nachzahlen. Wenn er dies nicht macht, kommt der Gerichtsvollzieher. Wozu also braucht es dann die Hinterlegung durch den Mieter bei den Gerichten, die hier Personal bindet und einen ziemlichen Verwaltungsaufwand für die Vermieter aber auch für die Mieter schafft?
Die AfD meint, dies sei nötig, um den sog. Mietnomaden zu beizukommen. Das sind Mieter, die betrügerisch die Zahlung der Miete verweigern, oftmals unter dem Vorwand, die Mietwohnung sei mangelbehaftet. Werden sie aus der Wohnung hinausgeklagt, ziehen sie einfach zur nächsten weiter und beginnen dort das Spiel von vorne. Dies kann man sich allerdings nur leisten, wenn man über kein Geld verfügt, das gepfändet werden kann. Anderenfalls wäre eine solche Vorgehensweise eine ziemlich teure Angelegenheit für den Mieter.
Um es klarzustellen: Ich missbillige das Verhalten von Menschen, die auf die beschriebene Weise andere betrügen. Das macht man nicht und es ist strafbar. Aber können Sie sich im Sinne der Idee der AfD den sog. Mietnomaden in der Schlange der anderen redlichen Mieter vor der Gerichtszahlstelle vorstellen? Dieser zahlt nun zerknirscht aber brav den Minderungsbetrag ein, um den er den redlichen Vermieter eigentlich hätte betrügen wollen? Meine Phantasie reicht dafür jedenfalls nicht aus.
Die AfD hat sich noch einen weiteren Trick ausgedacht: Sie will auch das Arrestverfahren ändern. Zahlt der sog. Mietnomade nicht, soll der Vermieter in dessen Vermögen einen Arrestbefehl ausbringen dürfen. Ich frage mich da: In welches Vermögen? Das Geschäftsmodell eines Mietnomaden kann doch nur funktionieren, wenn er vermögenslos ist. Jeder andere wäre doch mit dem berühmten Klammerbeutel gepudert, würde er auf diese Weise den Verlust seiner Wohnung riskieren, gerade in diesen Zeiten der Wohnungsknappheit. Hinzu kämen die Prozess- und Zwangsvollstreckungskosten und der Eintrag bei der Schufa. Warum soll dies ein ehrbarer Mensch ohne Grund riskieren?
Der sog. Mietnomade hingegen hätte gleich einen doppelten Vorteil: Er kann den Vermieter zunächst einfach hinhalten, indem er ihm erzählt, er habe hinterlegt, obwohl das nicht stimmt. Sollte es zu einem Arrestverfahren kommen, trägt er vor, die Wohnung sei unbewohnbar und schon torpediert er das Verfahren.
Last but noch least: Am Ende des Arrestverfahrens muss der Vermieter auch noch dessen gesamten Kosten tragen, ohne überhaupt die Chance zu haben, in irgendein Vermögen zu vollstrecken. Denn der Mietnomade ist ja vermögenslos.
Halten wir also fest: Die AfD würde mit ihrem Antrag alle redlichen Mieter schikanieren, die Gerichte belasten und den Vermietern eine Scheinsicherheit geben, die in keiner Weise erfüllt wird. Es würde nur noch länger dauern, bis die Vermieter den richtigen Weg wählten und die säumigen Mieter aus der Wohnung klagten. Die einzigen, die sich über die gesetzliche Änderung freuten, wären eben die sog. Mietnomaden: Diese könnten noch länger in der Wohnung bleiben und weiteren Schaden anrichten. Mit maximaler Bürokratie wird ein minimales Ergebnis erzielt: Deshalb kann ich nur empfehlen, den Antrag abzulehnen.“
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.07.2020
Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein
Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044