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Rede der Niedersächsischen Justizministerin Barbara Havliza zu den Haushaltsberatungen 2021 – Schwerpunkte Justiz

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 9. Dezember 2020


Es gilt das gesprochene Wort!


„Zunächst möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses danken, die, wie jedes Jahr, den Haushalt so perfekt vorbereitet und auf den Weg gebracht haben. Ebenso danke ich den Mitgliedern des Rechtsausschusses, die die Haushaltsberatungen stets konstruktiv begleitet haben. Und ganz besonders danke ich den Fraktionen von SPD und CDU für die Unterstützung und das vertrauensvolle Miteinander. Die „Politische Liste“ ist wieder einmal ein gutes Beispiel für diese ausgezeichnete Zusammenarbeit.

Es freut mich, dass wir trotz der schon vielfach dargestellten schwierigen finanziellen Ausgangssituation infolge der Corona-Krise mit dem Haushaltsplan 2021 zum einen wichtige Schwerpunkte für die Justiz setzen, zum anderen bereits begonnene Themen fortführen und intensivieren. Wir werden die Strafjustiz und die Ausbildung stärken, die Digitalisierung vorantreiben, mehr Sicherheit für die Gerichte und Staatsanwaltschaften aufbauen und den Justizvollzug stärken.

Mit dem Haushalt 2021 setzen wir einen deutlichen Schwerpunkt bei der personellen Stärkung der Strafjustiz! Die Strafkammern in der ersten Instanz bei den Landgerichten hatten zum Jahresende 2019 den höchsten Bestand seit über 10 Jahren zu verzeichnen. Dies ist zum einen auf einen starken Zuwachs der Eingänge zurückzuführen. Zum anderen werden Strafprozesse immer komplexer.

Klar ist: Wir brauchen eine starke Justiz. Strafen müssen möglichst zeitnah ausgesprochen werden. Verbrechen dürfen sich nicht lohnen. Es ist richtig und konsequent, nach der erfolgten Personalverstärkung der Staatsanwaltschaften im vergangenen Jahr nunmehr auch die Strafgerichte für alle Kriminalitätsfelder personell zu unterstützen. Deshalb freue ich mich, dass wir 2021 für die Gerichte 20 unbefristete Richterstellen sowie 10 weitere Beschäftigungsmöglichkeiten neu schaffen können.

Wir haben auch die Staatsanwaltschaften erneut berücksichtigt. Damit setzen wir unsere begonnene Stärkung der Staatsanwaltschaften aus 2020 im Jahr 2021 mit insgesamt 6 neuen Staatsanwaltsstellen konsequent fort! Hier gilt es – neben der Bekämpfung von Clankriminalität – auf zwei weitere Kriminalitätsfelder besonderes Augenmerk zu legen: Die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Kinderpornografie sowie die Bekämpfung von Hasskriminalität!

Die Missbrauchsskandale von Münster, Bergisch Gladbach und Lügde haben gezeigt: Sexualisierte Gewalt ist ein Problem in der Mitte unserer Gesellschaft. Sexueller Missbrauch ist – wenn auch oft im Verborgenen – allgegenwärtig. Damit diese widerlichen Taten so effektiv und schnell wie möglich aufgedeckt und verfolgt werden können, ist eine personelle Aufstockung der Staatsanwaltschaften erforderlich.

Neben der Strafverfolgung und Strafvollstreckung ist gute Prävention eine wichtige Aufgabe. Wir werden hier im kommenden Jahr mehrere Schwerpunkte setzen. Als wichtiger „Big Point“ zu nennen sind die vielen Beleidigungen, Drohungen und Gewalttaten gegenüber kommunalen Amts- und Mandatsträgern. Die Meisten von Ihnen wissen leider nur allzu gut, wovon ich hier spreche.

Diese Handlungen treffen immer den einzelnen Menschen. Sie sind aber zugleich immer auch ein Angriff auf uns alle, auf die Demokratie und das Gemeinwesen. Staat und Gesellschaft sind hier gemeinsam in der Verantwortung, Menschen zu schützen, die sich für uns einsetzen. Neben der vollständigen Ausschöpfung sämtlicher Sanktionsmöglichkeiten ist es wichtig, auch die Ursachen von Hass und Gewalt anzugehen.

Der Entwurf sieht für den Justizhaushalt dazu im kommenden Jahr zusätzlich 250.000 Euro vor. Damit sollen Projekte zur Prävention von Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträger gefördert werden.

Daneben ist es uns gelungen, den Ansatz aus der Politischen Liste 2020 in Jahr 2021 in Höhe von 250.000 Euro für Maßnahmen und Projekte des Landesprogramms für Demokratie und Menschenrechte fortzuschreiben. Denn die mörderischen Terrorakte von Rechtsextremisten in Halle und in Hanau sind grausame Mahnung, gegen menschenverachtendes Gedankengut, rechtsextreme Hetze und die daraus resultierende Gewalt konsequent vorzugehen.

Von den Themen Strafverfahren und Prävention ist der Weg zur Sicherheit nicht weit. Es ist erschreckend, wie wenig Respekt Amtsträgern im Außeneinsatz entgegengebracht wird. Es darf nicht sein, dass sich Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Betreuungsrichterinnen und -richter sowie Beschäftigte des Ambulanten Justizsozialdienst im Außendienst ungeschützt Bedrohungen oder gar tätlichen Angriffen ausgesetzt sehen.

Zur Erhöhung ihres Schutzes haben wir ein zweijähriges Pilotprojekt auf den Weg gebracht, um Amtsträger im Außendienst mit mobilen Alarmgeräten auszustatten. So kann ein unbemerkter Alarm abgesetzt werden und zugleich die exakte Position des Alarmauslösenden gesendet werden. So wird unauffällig Hilfe von der Polizei angefordert. Bestenfalls, bevor überhaupt ernste Bedrängnis entstanden ist.

Für das Projekt werden wir in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 200.000 EUR bereitstellen. Dafür werden die Kosten für die Bereitstellung der Geräte und einer 24 Stunden, 7 Tage die Woche ganzjährig besetzten Leitstelle vollständig abgedeckt.

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Zukunftsfähigkeit der Justiz. Aufgrund des demographischen Wandels werden wir in den kommenden Jahren in erheblichem Umfang qualifizierte, gut ausgebildete Nachwuchskräfte benötigen. Mit 100 zusätzlichen Stellen für Anwärterinnen und Anwärter, die zu Justizfachwirtinnen und -fachwirten ausgebildet werden, zwei neuen Stellen zur personellen Verstärkung der HR Nord und 10 zusätzlichen Stellen für Rechtspflegeranwärter zur Einführung des Datenbankgrundbuchs treffen wir hierfür notwendige Vorsorge.

Zum Thema „Zukunftssicherung“ gehört immer auch eine gute IT-Ausstattung. Die Corona-Pandemie hat auch in der Justiz sehr nachdrücklich gezeigt, wie wichtig das Thema Digitalisierung ist. Das Arbeiten im Homeoffice ohne Qualitätseinbußen in der Zeit des Shutdowns bzw. des Social Distancing ist nur ein wichtiges Beispiel. Wir setzen auch hier unseren Weg, die elektronische Akte in Rechtssachen und in Verwaltungssachen einzuführen, konsequent fort. Im Haushalt 2021 stehen hierfür 9 zusätzliche Stellen und 600.000 Euro für den Bereich der IT-Sicherheit zur Verfügung.

Die Justiz hat die besonderen Herausforderungen der vergangenen Monate gut bewältigt. Trotz aller Einschränkungen war die uneingeschränkte Gewährleistung des Rechtsstaats jederzeit sichergestellt. Hierbei hat uns – wie bereits erwähnt – die gute IT-Ausstattung sehr geholfen.

Allerdings wissen wir derzeit nicht, was uns die nächsten Monate bringen werden. Die aktuellen Verfahrenseingänge können gut bewältigt werden, wir müssen aber leider damit rechnen, dass als Folge der Pandemie auch in der Justiz in den kommenden Jahren Mehrbelastungen entstehen werden. Es bestehen viele Prognosen, dass die Insolvenzverfahren nach Ablauf der derzeitigen Aussetzungsfrist deutlich zunehmen werden. Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt könnten sich bei den Arbeitsgerichten verfahrenssteigernd auswirken. Auch in anderen Bereichen – von der Verwaltungsgerichtsbarkeit bis zu den Zivilsachen – ist eine Zunahme von Verfahren zur Klärung pandemiebedingter Rechtsfragen wahrscheinlich.

Aufgrund dieser Erwartung wurden insgesamt 8 Richter- und 5 Rechtspflegerstellen sowie drei Beschäftigungsmöglichkeiten für Serviceeinheiten zur Bewältigung der Mehrbelastung als Folge der COVID-19-Pandemie, insbesondere in Insolvenz- und Arbeitsgerichtssachen, in den Haushaltsplanentwurf 2021 aufgenommen, befristet bis 31.12.2023.

Abschließend komme ich zum Thema Justizvollzug. Auch in der zurzeit wirtschaftlich schwierigen Situation werden wir den Justizvollzug – neben zahlreichen kleineren Maßnahmen – wieder personell verstärken. Wir schaffen für den Allgemeinen Justizvollzugsdienst 15 zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten. Damit setzen wir konsequent unseren Weg fort, die Deckunglücke zwischen dem anerkannten Personalbedarf und dem tatsächlichen Beschäftigungsvolumen im Justizvollzug nach und nach zu schließen.

Besonders dankbar bin ich in diesem Zusammenhang dem Verband der Niedersächsischen Strafvollzugsbediensteten. Wir konnten uns darauf verständigen, dass die Personalkostenbudgetierung im Justizvollzug weiterhin für sinnvoll und notwendig erachtet wird. Wir werden jedoch im Laufe des nächsten Jahres im Rahmen einer Arbeitsgruppe neue und transparentere Kriterien für die Verteilung des Personal- und Sachkostenbudgets erarbeiten und in der Weise auch dem Anliegen des Verbandes Rechnung tragen.

Ich möchte abschließend noch kurz auf die Änderungsanträge der Opposition eingehen:

Meine Damen und Herren von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ich habe Ihren Änderungsanträgen mit Erstaunen entnommen, dass Sie in meinem Haushalt Reservemittel von gut 30 Millionen Euro entdeckt haben, mit denen ich nach Ihrem Vorschlag 200 zusätzliche Beamtinnen und Beamte im Justizvollzug beschäftigen könnte. Ich fände es wunderbar, wenn mir diese Reserve zur Verfügung stünde, muss Ihnen aber leider mitteilen, dass es diese zusätzlichen Haushaltsmittel tatsächlich nicht gibt. Sie haben bei Ihrer Berechnung bedauerlicherweise übersehen, dass wir im Justizvollzug im vergangenen Jahr neben den mehr als 136 Millionen Euro für Beamtenbezüge bei Titel 42210 auch noch über 28 Millionen Euro für Tarifbeschäftigte bei Titel 42810 gezahlt haben. Wenn Sie beide Titel zusammenrechnen und das dann auch noch richtigerweise mit dem Haushaltsansatz für 2019 und nicht für 2020 vergleichen, werden Sie feststellen, dass tatsächlich so gut wie nichts übrig geblieben ist. Auch in diesem Jahr wird sich ein ähnliches Resultat ergeben.

Soweit Ihr und der Änderungsantrag der FDP Personalverstärkungen bei den Fachgerichten vorsieht, rennen Sie bei mir offene Türen ein. Der von Ihnen festgestellte Personalmehrbedarf ist im erforderlichen Umfang bereits berücksichtigt. Ich verweise hierzu auf den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen, der ergänzend zum Haushaltsplanentwurf für das kommende Jahr zusätzlich fünf Richterstellen bei den Verwaltungsgerichten vorsieht. Und ich verweise auf die in den Haushaltsberatungen angesprochene Verwendung der im Einzelplan 11 zentral veranschlagten zusätzlichen Stellen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie, von denen auch die Fachgerichte profitieren werden.

Abschließend bleibt mir nur noch die Bitte um Ihre Zustimmung zu diesem Haushalt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

Justizministerin Barbara Havliza hält eine Rede im Landtag   Bildrechte: MJ / Clemens Heidrich

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.12.2020
zuletzt aktualisiert am:
14.12.2020

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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