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Rede der Niedersächsischen Justizministerin Barbara Havliza zu „Antisemitismus in Niedersachsen – welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung?“ Fragestunde der CDU-Fraktion

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 11. Juni 2021, TOP 45 a)


Es gilt das gesprochene Wort!

„Antisemitismus ist - leider - ein drängendes, uns alle bewegendes Dauerthema, das in den letzten beiden Jahren an Aktualität weiter zugenommen hat. Es kann daher nicht oft genug in den Mittelpunkt parlamentarischen und gesellschaftlichen Diskurses gerückt werden. Deshalb bin ich der CDU-Fraktion für diese Fragestunde dankbar. Und ganz besonders dankbar bin ich für das große Engagement unseres Landesbeauftragten gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens Dr. Franz Rainer Enste.

Lassen Sie es mich an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Wer Antisemitismus leugnet, kleinredet oder gar rechtfertigt, so wie wir es heutzutage leider immer wieder vom rechten, linken und islamistischen Rand erleben müssen, der stiehlt sich aus einer unabänderlichen historischen Verantwortung. Aus der Verantwortung, die wir Deutsche dafür tragen, dass unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in diesem Land sicher und frei leben können.

Nach dem unfassbaren Menschheitsverbrechen der Shoa müssen wir Deutsche uns dieser Verantwortung tagtäglich stellen und Hass, Hetze und Antisemitismus entschieden entgegentreten.

Antisemitismus in all seinen Facetten tritt zunehmend aggressiv und unverhohlen zutage:

  • Im Oktober 2019 war es das rechtsextrem motivierte Attentat auf die Synagoge in Halle.
  • Heute sind es anti-israelische Kundgebungen anlässlich des erneut aufgeflammten Nahost-Konflikts, auf denen es zu zahlreichen judenfeindlichen Vorfällen gekommen ist.
  • Dazwischen liegt eine lange Phase der Corona-Pandemie. In deren Verlauf haben Verschwörungsideologien und anti-jüdische Stereotype starken Auftrieb erfahren.

Gewalt – gleich ob von rechtsextremer, islamistischer oder linksextremer Seite – gegen Jüdinnen und Juden, das Skandieren antisemitischer Parolen auf Demonstrationen oder verleumderische Kritik an Israel, erschüttern uns. Ebenso erschüttern uns die Berichte aus unseren jüdischen Gemeinden über telefonische Bedrohungen, Beleidigungen und Anfeindungen. Offen zutage tretender Antisemitismus ist klar zu verurteilen und mit allen Mitteln des wehrhaften Rechtsstaates zu unterbinden und zu bekämpfen. Dem darunterliegenden „verdeckten“ oder auch leisen Antisemitismus müssen wir mit den Mitteln der Prävention entgegenwirken. Denn er legt den giftigen Nährboden für Übergriffe und Gewalt. Beide Bereiche – Prävention und Repression – müssen wir zusammendenken und zusammenführen.

Ein klares Signal hat die Landesregierung im Oktober 2019 gesetzt, als sie das Amt eines Landesbeauftragten gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens geschaffen hat. Mit Dr. Franz Rainer Enste haben wir einen Landesbeauftragten, der sein Amt mit voller Tatkraft ausübt. Sein unlängst vorgestellter erster Jahresbericht liefert wertvolle Impulse zur Auseinandersetzung mit Antisemitismus und zeichnet ein facettenreiches Bild vom reichen jüdischen Leben in Niedersachsen.

In diesem Jahr feiern wir 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland. Das macht deutlich, dass das Judentum und die jüdische Kultur untrennbar auch mit unserem Bundesland verbunden sind. Im Rahmen dieses besonderen Jubiläums zeigen viele verschiedene Projekte, die aus Bundesmitteln gefördert werden, wie vielfältig jüdisches Leben hier war und ist. Beispielhaft sind hier zu nennen

  • das Projekt „Bausteine zur Gestaltung und Verbreitung der Europäischen Route der jüdischen Kultur“ durch den Verein Global Partnership Hannover,
  • die „Villa Seligmann 2021 - Eine bedeutende Stätte jüdischer Kultur in Deutschland“ und
  • das Israel-Jacobson-Netzwerk in Seesen mit „Entdecke den Ursprungsort des modernen Judentums“.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen der CDU –Fraktion wie folgt:

Zu Frage 1 (Welche Maßnahmen hat das Justizministerium bisher ergriffen, um Antisemitismus in allen Erscheinungsformen wirksam entgegenzutreten?):

Mein Haus hat die Prävention von Antisemitismus in den zurückliegenden Jahren innovativ fortentwickelt. Hierzu gehören folgende konkrete Maßnahmen:

  1. Die Förderung eines „Empowermentprojekts“ des Landesverbands der Israelitischen Kultusgemeinden in 2020 und 2021. Das Projekt soll die Vielfalt jüdischen Lebens sichtbar machen und den Dialog zwischen jüdischen und nicht-jüdischen Bürgern stärken.
  2. Die Förderung eines Projekts zur Prävention von Antisemitismus im Breitensport Fußball durch die Stiftung Niedersächsische Gedenkstätten und den World Jewish Congress.
  3. Die Förderung einer landesweiten Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Niedersachsen - aus den Medien besser bekannt unter der Abkürzung RIAS. RIAS sorgt bundesweit für eine Erfassung antisemitischer Vorfälle, auch unterhalb der Schwelle strafrechtlicher Relevanz.

Diese vom Landes-Demokratiezentrum in meinem Haus mit Landes- und Bundesmitteln geförderten konkreten Maßnahmen werden ergänzt durch Beratungs- und Unterstützungsangebote von landesweiter Bedeutung. Zuvorderst sind hier zu nennen:

  • die drei Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt;
  • die ebenfalls mit drei Büros niedersachsenweit tätige „Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus für Demokratie“.

Informationsmaterialien, wie z. B. die im Herbst 2020 veröffentlichte Broschüre „Gefährlich verankert. Antisemitismus in Niedersachsen“, ergänzen die genannten Beratungsstrukturen und Projekte.

Außerdem wissen wir, dass Prävention gegen Vorurteile in allen Extremismus-Phänomenen besonders wichtig ist. Deswegen fördern wir über das Landesprogramm für Demokratie und Menschenrechte gezielt Maßnahmen der Vorurteilsprävention. Dazu gehören die Toleranzförderung bereits im Grundschulalter und Kontaktmaßnahmen, die weltweit gut erforscht sind und sogar direkt in israelisch - palästinensischen Konfliktgebieten erfolgreich durchgeführt werden konnten.

Ich halte fest: Sowohl das Landes-Demokratiezentrum im Justizministerium, als auch das Landesprogramm für Demokratie und Menschenrechte stehen für ein breites Tableau an Konzepten und Maßnahmen der Prävention gegen Extremismus und Antisemitismus in Niedersachsen.

Zu Frage 2 (Welche weiteren Präventionsmaßnahmen sind darüber hinaus geplant?):

Es kommt zukünftig ganz wesentlich auf die Fortschreibung und Absicherung erfolgreicher Präventionsmaßnahmen wie der „Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus“ an. Diese Stelle ist für die Erfassung und Analyse antisemitischer Tendenzen in Niedersachsen ein wegweisender Schritt. Denn Antisemitismus begegnet uns in immer neuen Gewändern und bedarf daher fortlaufend angepasster Präventionsstrategien.

Überdies entwickelt das Landes-Demokratiezentrum in meinem Haus die Maßnahmen der Prävention gegen Rechtsextremismus, Islamismus und Antisemitismus stetig weiter.

Exemplarisch genannt seien hier:

  • die fortlaufende Sensibilisierung von Fachkräften in der Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen;
  • die Schaffung eines digitalen Podcast-Angebots für pädagogische Fachkräfte zum Umgang mit antisemitischen Islamismus sowie
  • Fortbildungsangebote für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Beratungsstrukturen, beispielsweise zum israelbezogenen Antisemitismus.

Damit komme ich zur Beantwortung ihrer dritten Frage (Sieht die Landesregierung neben Präventionsmaßnahmen weiteren Handlungsbedarf, um Antisemitismus wirksamer und effektiver als bisher bekämpfen zu können?):

Eine nachhaltige Präventionsarbeit ist das eine. Niedersachsen steht zum anderen aber auch für eine konsequente Bekämpfung des bereits vorhandenen Antisemitismus. Das setzt eine effektive Strafverfolgung voraus.

Beispielhaft möchte ich die im Juli 2020 bei der Staatsanwaltschaft Göttingen eingerichtete Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet herausstellen. Diese spezialisierte Einheit bearbeitet mit hoher Intensität die Straftaten der bedeutsamen Hasskriminalität. Darunter fallen unter anderem bestimmte Straftaten der Hasskriminalität, soweit Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Tat gegen eine Person wegen ihrer Religionszugehörigkeit gerichtet ist. Gerade mit Blick auf den um sich greifenden Antisemitismus im digitalen Raum ist eine solche Zentralstelle von elementarer Bedeutung.

Ein weiteres aktuelles Beispiel: Niedersachsen befasst als Antragsteller - gemeinsam mit Bayern - die Justizministerkonferenz im Juni dieses Jahres mit dem Thema „Bekämpfung antisemitisch motivierter Straftaten“.

Unser Bestreben ist eine Null-Toleranz-Strategie, wie sie in Niedersachsen bereits praktiziert wird. Einstellungen von Ermittlungsverfahren aus Opportunitätsgründen kommen dabei in der Regel nicht in Betracht. Antisemitische Hass-Delikte sollen zudem nach meinen rechtspolitischen Vorstellungen künftig leichter verfolgt werden können. Es kann nicht sein, dass die ganze Welt im Netz Videos mit antisemitischen Beleidigungen abrufen kann, aber unsere Staatsanwaltschaften nichts tun können, weil ein Strafantrag fehlt, der für Beleidigungsdelikte aber unabdingbare Verfolgungsvoraussetzung ist. Hier wollen wir auf der Jumiko neue Impulse setzen.

Außerdem unterstützen wir die Initiative zur Einführung eines neuen Straftatbestandes zur verhetzenden Beleidigung[1]. Damit soll eine Strafbarkeitslücke geschlossen werden. Gegenwärtig kommt eine Volksverhetzung grundsätzlich nur im Falle der Störung des öffentlichen Friedens in Betracht. Doch wir müssen bereits deutlich vorher ansetzen, um der Ausbreitung von Juden- und Fremdenhass mit strafrechtlichen Mitteln einen Riegel vorzuschieben. Künftig sollen daher auch antisemitisch motivierte Taten mit Strafe bedroht sein, soweit sie im Zwei-Personen-Verhältnis oder in geschlossenen Gruppen begangen werden.

Denkbar sind noch weitere Ansätze: Aktuell wird auf Bundesebene diskutiert, wie die Einbürgerung antijüdisch gesinnter Menschen in Deutschland verboten werden kann. Die Überlegung, im Staatsangehörigkeitsrecht ausdrücklich zu regeln, dass Einbürgerungen von Personen, die antisemitisch motivierte Handlungen vorgenommen haben, ausgeschlossen sind, erscheint mir bedenkenswert. Warum sollte jemand, der öffentlich gegen Juden hetzt, die Existenz des Staates Israel infrage stellt oder die israelische Fahne verbrennt, deutscher Staatsbürger werden dürfen? Antisemitisch motivierte Handlungen sind mit unserem Grundgesetz unvereinbar.

Die große Tochter Hannovers, die politische Denkerin Hannah Arendt, formulierte im Jahr 1945, ich zitiere:

„Tatsächlich ist der Antisemitismus eine der gefährlichsten politischen Bewegungen unserer Zeit. Der Kampf gegen ihn gehört zu den lebenswichtigsten Aufgaben der Demokratien, und wenn er überlebt, dann liegt darin eines der bedeutsamsten Anzeichen für künftige Bedrohungen.“

Hannah Arendts mahnende Worte müssen ein Credo für unsere wehrhafte Demokratie bleiben. Die stetige und konsequente Weiterentwicklung von Repressions- und Präventionsmaßnahmen gegen Antisemitismus ist die notwendige Schlussfolgerung! Dazu trägt das Niedersächsische Justizministerium effektiv und entschlossen bei.“



[1] 192a StGB


Justizministerin Barbara Havliza hält eine Rede im Landtag   Bildrechte: MJ / Clemens Heidrich

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.06.2021

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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