Rede der Nds. Justizministerin „Vertraulichkeit des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sicherstellen - Defizite erkennen und beheben“ (Antrag der Fraktion der FDP, Drs. 17/3834)
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 10. März 2016, Abschließende Beratung (TOP 31)
Rede der Niedersächsischen Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz
Es gilt das gesprochene Wort!
„Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
lassen Sie mich eines klarstellen:
der Entschließungsantrag der FDP-Fraktion offenbart ein Misstrauen in die niedersächsische Strafjustiz, das nicht berechtigt ist. Anders als der Antrag der FDP suggeriert, haben die Bürgerinnen und Bürger auch nach wie vor hohes Vertrauen in die Arbeit der Justiz. Dieses Vertrauen gilt es zu erhalten, und das ist zuvorderst Aufgabe der Justiz selbst und nicht eines externen Gutachters, den die FDP-Fraktion für die Justiz bestellen möchte.
Die niedersächsische Justiz nimmt ihre Verantwortung für ihre eigene Integrität sehr ernst. Sie tut das zum einen, indem sie jedem Verdacht der Verletzung von Dienstgeheimnissen konsequent nachgeht. Der Verrat von Dienstgeheimnissen ist eine schwere Straftat, die dem Ansehen der Justiz erheblich schadet. Entsprechend gründlich, nachdrücklich und ohne Ansehen der Personen werden die Ermittlungen geführt. Andererseits müssen wir uns aber davor hüten, die Angehörigen der Strafverfolgungsbehörden und der Strafjustiz unter einen Generalverdacht zu stellen!
Neben diesen konsequenten Ermittlungen gegen jeden Geheimnisverrat hat die niedersächsische Justiz ein breit angelegtes Compliance-Projekt aufgelegt. Die darin enthaltenen Maßnahmen betreffen zu einem wichtigen - aber nur geringen - Teil den Verrat von Dienstgeheimnissen und die Sicherheit von Informationswegen. Der Ansatz ist wesentlich breiter.
Mein Ressort hat hierüber im Rechtsausschuss umfassend unterrichtet. Am Ende stand der Dank aller Fraktionen. Wir sind gerne bereit, auch über den Fortgang des Projektes im Rechtsausschuss zu berichten. Die antragstellende FDP-Fraktion hat das in der letzten Sitzung leider abgelehnt.
Ganz wesentlich für den von uns verfolgten Ansatz ist, dass die relevanten Themen und die Verbesserungsvorschläge aus der Justiz heraus entwickelt werden. Zum einen sitzen dort die Akteure, immer die größten Fachleute des eigenen Bereichs! Zum anderen wird sich eine Compliance-Kultur vor allem dann erfolgreich herausbilden, wenn sie nicht vom Gutachter der FDP-Fraktion vorgegeben wird, sondern von innen heraus entsteht.
Die niedersächsische Justiz nimmt ihre Verantwortung ernst und geht mit der Einführung von Compliance-Strukturen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten auch bundesweit voran.
Den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen begrüße ich deshalb ausdrücklich. Er spricht der Justiz das notwendige Vertrauen aus und stärkt ihr den Rücken für Verbesserungen von innen heraus. Den Gutachter der FDP-Fraktion braucht sie dafür nicht.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.“
Artikel-Informationen
erstellt am:
10.03.2016
Ansprechpartner/in:
Herr Marco Hartrich
Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5162