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Niewisch-Lennartz: Aussteigerprogramme für Rechtsextremisten müssen ausgebaut und solide finanziert werden

Justizministerien von Niedersachsen, Thüringen und Hamburg wenden sich gemeinsam an Bundesjustizminister Maas


Die Justizministerin bzw. Justizminister begrüßen, dass das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz zu einer Besprechung zum Thema Bekämpfung von Rechtsextremismus eingeladen hat. Dieses außergewöhnliche Forum wird den Herausforderungen rechter Gewalt gerecht. Sie sehen den Fokus der Sitzung daher klar bei rechtsextremen Gewaltdelikten und lehnen, wie von CDU-/CSU-Seite gefordert, eine Ausweitung des Themas auf linksextremistische Delikte ab.

Gemeinsam mit dem Thüringischen Kollegen Dieter Lauinger und dem Hamburger Justizsenator Dr. Till Steffen hat die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz im Vorfeld des Treffens Erwartungen und Forderungen an Bundesjustizminister Heiko Maas formuliert.

Die Ministerin und ihre Amtskollegen fordern vom Bundesjustizministerium in den Feldern Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung Unterstützung der einschlägigen Initiativen der Länder gegen rechte Gewalttaten.

Antje Niewisch-Lennartz, Niedersächsische Justizministerin dazu: „Täter rechtsextrem motivierter Taten sind nicht mehr nur am Rande der Gesellschaft zu finden. Das zeigt die erhebliche Zunahme von fremdenfeindlichen, beleidigenden und auch volksverhetzenden Einträgen in den sozialen Netzwerken. Neben dem Schließen gesetzlicher Lücken brauchen wir auch die Aufmerksamkeit der Bürgerinnen und Bürger und deren Bereitschaft, in einem angstfreien Raum ihre Beobachtungen und Kenntnisse den Strafverfolgungsbehörden mitzuteilen. Zudem brauchen wir eine konsequente Präventionsarbeit. Der Ausbau von Aussteigerprogrammen und deren Finanzierung ist ein zentraler Punkt bei der Bekämpfung rechtsextremer und fremdenfeindlicher Straftaten.“

Folgende Themen wollen die Ministerin und die Minister bei dem Justizgipfel diskutiert sehen:

  • Unterstützung des Gesetzesentwurfs aus dem Bundesrat zur Änderung des Strafgesetzbuches. Dieser soll eine Strafbarkeitslücke schließen, die bei der Verfolgung von im Ausland verwendeten Propagandamitteln oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen besteht, wenn sich die Inhalte gezielt an inländische Adressaten richten.
  • Ausbau und Finanzierung von Ausstiegsprogrammen.
  • Schnellstmögliche Ergänzung des Telemediengesetzes zur erleichterten Feststellung von Täteridentitäten.
  • Einrichtung eines Opferhilfeportals, auf dem Opfer von Hasspostings und rechtsextremistischen Verunglimpfungen Informationen zur Rechtslage, bestehenden Ansprüchen und Wegen zu ihrer Durchsetzung finden.
  • Zeitnahe und aktuelle statistische Erfassung rechtsextremer Taten.
  • Länderübergreifende Koordinierung der Fahndung zur Vollstreckung von Haftbefehlen gegen Täterinnen und Täter mit rechtsextremem Profil.
  • Ausbau des Schutzes für Opfer rechter Gewalt sowie Wahrung des Ermittlungserfolges durch die Sicherung des Verbleibs ausländischer Opferzeugen rechter Gewalt im Inland bis zum Abschluss des Strafverfahrens.
Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.03.2016

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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