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Neue Gerichtsstände für Konzerninsolvenzen:

Niedersachsen richtet Gruppen-Gerichtsstände ein


Mit einer Rechtsverordnung hat Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 drei Amtsgerichte bestimmt, an denen im Falle von Konzerninsolvenzen sogenannte Gruppen-Gerichtsstände begründet werden können.


Ein Gruppen-Gerichtsstand soll ein Auseinanderfallen unterschiedlicher örtlicher Insolvenzgerichtszuständigkeiten vermeiden. Denn grundsätzlich richtet sich ein Insolvenzverfahren nur an einzelne Rechtsträger, z.B. eine GmbH. Sind aber mehrere Gesellschaften in einem Konzern verbunden, soll es von nun an möglich sein, sämtliche Verfahren an einem Gerichtsstandort betreiben zu können – auch wenn die verschiedenen Konzerngesellschaften dort nicht alle ihren Sitz haben.


Mit der neuen Verordnung besteht deshalb von nun an auch in Niedersachsen die Möglichkeit, die Verfahren im Insolvenzrecht besser zu koordinieren und Insolvenzverfahren und Restrukturierungen besser bewältigen zu können. Nach der neuen Verordnung ist das Amtsgericht Göttingen für den Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig, das Amtsgericht Hannover für den Bezirk des Oberlandesgerichts Celle und das Amtsgericht Oldenburg für den Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg vorgesehen.



Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.09.2019

Ansprechpartner/in:
Herr Hans-Christian Rümke

Nds. Justizministerium
Stv. Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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