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Musterfeststellungsklage: Justizministerin Barbara Havliza mahnt zur Besonnenheit

Mehrere Verbände haben angekündigt, im November eine Musterfeststellungsklage vor dem Oberlandesgericht Braunschweig erheben zu wollen. Im politischen Raum - etwa durch die Bundesjustizministerin - wird diese Ankündigung teilweise mit der Begründung freudig begrüßt, Verbraucher dürften nicht die Dummen sein.

Justizministerin Barbara Havliza mahnt zur Besonnenheit:

„Die Musterfeststellungsklage wurde im Interesse der Verbraucher geschaffen, um diesen zur Durchsetzung bestehender Ansprüche gegen im Massengeschäft agierende Unternehmen zu verhelfen. Die Einführung dieses Instruments begrüße ich sehr. Zweifellos ist es gut geeignet, berechtigte Interessen der Verbraucher zu schützen.

Die Politik ist jedoch gut beraten, einzelne Klagen nicht vor der gerichtlichen Entscheidung als einen Sieg für Verbraucher zu verbuchen. Es darf nicht der Anschein erweckt werden, gerade diese Klage müsse Erfolg haben, die Gerichte müssten das Versprechen der Politik lediglich noch einlösen. Eine solche Bewertung wäre nicht seriös. Ob eine angekündigte Klage auch tatsächlich eingereicht wird, ist ungewiss. Den Ausgang eines Gerichtsverfahrens kann vor Klageeinreichung ohnehin niemand verlässlich einschätzen, denn es ist nicht absehbar, wie die möglichen Verfahrensbeteiligten argumentieren werden.

Wir dürfen nicht den Anschein erwecken, den Ausgang komplexer Rechtsstreitigkeiten vorhersehen zu können. Die verfassungsmäßig verbürgte Unabhängigkeit der Justiz muss in jedem Fall unantastbar sein und respektiert werden.“


Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.09.2018

Ansprechpartner/in:
Martin Speyer

Nds. Justizministerium
Stv. Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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