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Landtagsrede der Niedersächsischen Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz: Strafen für Kinderpornographie verschärfen – Strafbarkeitslücken unverzüglich schließen!

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.02.2014, TOP 15


Strafen für Kinderpornographie verschärfen – Strafbarkeitslücken unverzüglich schließen! (Antrag der Fraktion der CDU)

Lassen Sie uns nach den Stunden der Befassung mit Herrn Edathy zu der Opferseite kommen.

Der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und die Würde unserer Kinder müssen im Mittelpunkt weiterer Handlungsoptionen stehen. Diese zentralen Werte werden verletzt, wenn die Nacktheit von Minderjährigen kommerzialisiert wird. Sollte es Schutzlücken im Bereich der Kinder- und Jugendpornografie geben, sind diese schnellstmöglich zu schließen.

Die Strafvorschriften zur Kinder- und Jugendpornografie wurden in den vergangenen Jahren mehrfach verschärft. Heute ist jede Form der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes von Nacktaufnahmen Minderjähriger strafbar, wenn diese sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben.Das Spektrum strafbaren kinder- und jugendpornografischen Materials reicht hierbei seit der im November 2008 in Kraft getretenen Novelle des Strafgesetzbuchs von der Darstellung sexuellen Missbrauchs bis zum sexuell motivierten Posieren. Strafbare Posing-Darstellungen sind Fotos mit Abbildungen von Minderjährigen, die ihre Genitalien oder ihr Gesäß unbedeckt und aufreizend zur Schau stellen. Gemeint ist hierbei dasaktive Einnehmen sexualbetonter Körperhaltungen und Positionen. Die filmische oder fotografische Fixierung von Nacktheit also solche ist damit vom geltenden Strafrecht nicht erfasst.

Der heute zu einer ersten Beratung anstehende Antrag der Fraktion der CDU drängt auf eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel einer weitreichenden Verschärfung der §§ 184 b und 184 c StGB.

Explizit wird gefordert, diese beiden Bestimmungen so zu reformieren, dass die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz von sexuell aufreizenden Nacktfotos von Kindern und Jugendlichen generell strafbewehrt werden. Dies würde dann insbesondere auch für Filme und Fotos gelten, die keine aktive Handlung des Kindes bzw. Jugendlichen (kein „Posing“) zeigen. Es käme auch in keiner Weise darauf an, wer die Aufnahme gemacht hat und zu welchem Zweck.

Dieser Antrag macht deutlich, dass eventuell weitere notwendige Änderungen der §§ 184 b + c StGB mit großer Gründlichkeit angegangen werden müssen. Qualität geht hier vor operativer Hektik. Bereits die vergangenen Novellierungen des Sexualstrafrechts haben deutlich gezeigt, wie schwierig es ist, Strafbarkeitsbestimmungen in diesem Bereich trennscharf und bestimmt zu fassen. Damit Strafbarkeitslücken umfassend geschlossen werden können, bedarf es keines Schnellschusses sondern reiflicher Überlegung. Wir sollten uns auch vorsehen, strafrechtliche Bestimmungen derart weit zu fassen, dass schon der Besitz vollkommen unbedenklicher Bilder im Familienalbum, wie vom Baden des Babys oder aus dem letzten Sommerurlaub, kriminalisiert wird.

Statt einer punktuellen Verschärfung sollte daher eine umfassende und vor allem kohärente Novellierung des Sexualstrafrechts in Angriff genommen werden. Eine solche Reform ist ohnehin überfällig. Denn die EU-Richtlinie 2011/93/EU zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung muss umgesetzt werden. Die letzte schwarz-gelbe Koalition hat auch in diesem Bereich durch Nichtstun geglänzt. Die zwingend zu beachtende Umsetzungsfrist hierfür ist bereits seit dem 19.12.2013 abgelaufen. Erst das neue Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat angekündigt, diese Richtlinie zeitnah umzusetzen und sich so nicht nur europarechtskonform zu verhalten, sondern vor allem die notwendige Reform des Sexualstrafrechts unmittelbar anzugehen.Eine Bundesratsinitiative Niedersachsens kann deshalb derzeit keinen Mehrwert bringen. Wir sollten zunächst die Vorschläge aus Berlin abwarten, sie bewerten und dann konstruktiv begleiten.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz lässt im Vorgriff auf diese Novelle bereits prüfen, ob sich der gewerbliche Handel mit Nacktbildern von Minderjährigen unter Strafe stellen lässt. Ein solcher Vorschlag hat auch meine volle Unterstützung!

Wir sollten uns aber nicht der Illusion hingeben, dass sich hierdurch alle Probleme lösen lassen. Nicht erfasst blieben z. B. Konstellationen wie der Tausch und die kostenlose Weitergabe von Nacktaufnahmen von Minderjährigen in Internetforen. Da werden wir aber zumindest in Teilbereichen auch künftig Lücken hinnehmen müssen, sonst wäre jeglicher Besitz, auch der unbedenkliche familiäre, strafbewehrt.

Eine der großen praktischen Schwierigkeiten liegt zudem darin, dass sich Server, über die kinder- und jugendpornografische Bilder verbreitet werden, vornehmlich im Ausland außerhalb der Europäischen Union befinden. Hierdurch wird ein technischer Zugriff auf die Server genauso erschwert wie der strafrechtliche Zugriff auf die verantwortlichen Betreiber und Nutzer. Das werden auch die schärfsten Straftatbestände faktisch nicht verhindern können!

Dies zeigt bereits, dass sich die Bekämpfung der Kinder- und Jugendpornografie nicht allein durch eine Verschärfung des Strafrechts bewerkstelligen lässt. Das Strafrecht kann nicht jegliche gesellschaftliche Fehlentwicklung kompensieren.

Hierfür scheint mir vielmehr ein umfassenderer Ansatz erforderlich, über den wir alle gemeinsam mehr nachdenken sollten. Ich möchte deshalb Ihren Blick auf die Kriminalprävention lenken. Durch eine erfolgreiche Präventionsarbeit kann erreicht werden, dass Straftaten gar nicht erst begangen werden.

Pädophilie ist nicht wenig verbreitet. Viele haben das im Griff. Aber längst nicht alle. Wer pädophile Neigungen verspürt, der lässt sich aber auch nicht nur durch Strafandrohungen oder die Angst vor dem Erwischt werden und der damit verbundenen gesellschaftlicher Ächtung abschrecken.

Deshalb ist es erforderlich, potentielle Täter rechtzeitig zu therapieren. Unser Augenmerk muss daher auch darauf gerichtet sein, individuelle Therapie- und Beratungsangebote in ausreichender Zahl vorzuhalten. Hierbei ist für die Akzeptanz und den Erfolg derartiger Angebote von herausragender Bedeutung, dass die Anonymität der Teilnahme gewährleistet ist.

Beispielhaft ist dabei für meine Begriffe das an der Berliner Charité ins Leben gerufene Projekt, „Kein Täter werden“. Einen erfolgreichen Ableger dieses bewährten Präventionsprojekts gibt es auch an der Medizinischen Hochschule Hannover. Dabei handelt es sich um ein kostenloses und durch die Verschwiegenheitspflichten geschütztes Behandlungsangebot. Im Rahmen der Therapie erfolgt eine Auseinandersetzung mit der eigenen Sexualität, um Betroffenen zu helfen, verantwortungsvoll mit ihrer Neigung zu leben.

Die Förderung und der Ausbau solcher Angebote tragen wesentlich zur Bekämpfung der Kinder- und Jugendpornografie bei. Gleiches gilt für Konzepte die Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen Entwicklung unterstützen und hierdurch „stark“ machen. Diesen Bereich der Präventionsarbeit möchte ich zukünftig noch weiter voran bringen. Darum müssen wir uns kümmern!

Nach alledem bleibt festzustellen, dass der von der CDU-Fraktion eingebrachte Entschließungsantrag uns nicht weiterbringt. Wir brauchen jetzt keine Bundesratsinitiative Niedersachsens. Unsere Kinder und Jugendlichen schützen wir am besten durch vorbeugende Maßnahmen. Und Strafbarkeitslücken schließen wir auf kohärente Weise gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dessen angekündigte Reformvorschläge wir konstruktiv begleiten werden.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.02.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Alexander Wiemerslage

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5044
Fax: 0511 / 120 - 5181

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