Justizministerkonferenz verabschiedet sämtliche Vorschläge Niedersachsens mit großer Mehrheit
Ministerin Niewisch-Lennartz: „Die Ergebnisse der Konferenz sind für uns ein voller Erfolg!“
Die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz erhielt bei der heute in Nauen (Brandenburg) zu Ende gegangenen Justizministerkonferenz für alle von Niedersachsen eingebrachten Vorschläge eine breite Unterstützung ihrer Amtskolleginnen und -kollegen aus den anderen Bundesländern.
Niewisch-Lennartz: „Ich freue mich darüber, dass unsere Vorschläge eine große Mehrheit gefunden haben. Für Whistleblower wird nun eine grundsätzliche Regelung angestoßen, die den betroffenen Personen mehr Sicherheit und Schutz geben soll. Auch die Beschlüsse zur Opferorientierung im Justizvollzug und zu Verbesserungsmöglichkeiten im Asylverfahrensrecht zeigen zukunftsweisende Schritte in diesen wichtigen Bereichen auf. Es wurde auch einstimmig anerkannt, dass ein bundeseinheitlicher Presseausweises erforderlich ist.“
Zu weiteren Beschlüssen der Justizministerkonferenz:
Justizministerin Niewisch-Lennartz begrüßt das Ziel, Ehegatten und Lebenspartnern zu ermöglichen, auch ohne Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung für ihre Partnerin oder ihren Partner Behandlungs- und Krankenhausverträge abschließen zu können - sofern diese keinen anderslautenden Willen geäußert haben.
„Viele Menschen schrecken davor zurück, frühzeitig eine Vorsorge zu treffen, so dass ihre Angehörigen im Fall eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder dem Eintritt des Pflegefalls gänzlich ohne Vollmachten dastehen. Dem soll die neue Regelung im Bereich der Gesundheitssorge abhelfen. Aber auch nur dort. Alle anderen Bereiche des Lebens sollten weiterhin durch die bekannten Vorsorgeinstrumente regelt werden.“
Niewisch-Lennartz unterstützt zudem einen Beschluss, Hasskriminalität mit konsequenter Strafverfolgung entgegenzutreten. Sie hält es für erforderlich, dass der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz prüft, inwieweit Betreiber von Social-Media-Plattformen, Anbieter von Instant-Messaging-Diensten und Microblogger verpflichtet werden können, den Strafverfolgungsbehörden auf Verlangen Auskünfte über die Identität der Nutzer zu erteilen und strafbare Inhalte vor ihrer Entfernung zu sichern.
„Die Auswirkungen von Hasskommentaren in sozialen Netzwerken sind für die Opfer immens. Die Täter fühlen sich in ihrer Anonymität sicher. Deshalb ist es wichtig, dass Möglichkeiten gefunden werden, diesen widerlichen Handlungen noch effektiver entgegenzutreten.“
Eine breite Mehrheit fand auch der Vorschlag, alternative Sanktionsmöglichkeiten zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen zu prüfen. Die Justizministerinnen und -minister waren sich einig, dass das System der Ersatzfreiheitsstrafen auf den Prüfstand muss. Dabei sollen neue Vorschläge sowohl zur Anordnung als auch zur Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen einbezogen werden.
„Menschen, die eine Geldstrafe nicht zahlen können, müssen regelmäßig ersatzweise in Haft gehen. Diese häufig sehr kurzen Haftstrafen haben weder einen positiven Einfluss auf diese Menschen noch ist es in Anbetracht der Haftkosten wirtschaftlich sinnvoll. Ich freue mich deshalb besonders darüber, dass sich die einzusetzende Bund-Länder-Arbeitsgruppe neben der Frage der alternativen Sanktionsmöglichkeiten auch mit weiteren Verbesserungen des bestehenden Instrumentariums zur Haftvermeidung befassen soll.“
Justizministerin Niewisch-Lennartz begrüßt schließlich auch, dass die Frage der Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten nach §§ 175, 175a Strafgesetzbuch und § 151 Strafgesetzbuch der DDR verurteilten homosexuellen Männer vorangebracht werden soll.
„Dieser Beschluss deckt sich mit einem bereits im Juli 2015 gefassten Beschluss des Bundesrates, an dem Niedersachsen maßgeblich beteiligt war. Da viele der Betroffenen schon in einem fortgeschrittenen Alter sind, muss ein entsprechendes Rehabilitierungsgesetz zügig verabschiedet werden. Es ist endlich Zeit, die notwendigen Schritte zur Rehabilitierung der Betroffenen einzuleiten und ein entsprechendes Rehabilitierungsgesetz vorzulegen.“
Einzelheiten zu den Beschlüsse der Justizministerkonferenz finden Sie auf der Website des Gastgeberlandes Brandenburg, www.mdjev.brandenburg.de, dem wir für die hervorragende Ausrichtung der Justizministerkonferenz danken.
Artikel-Informationen
erstellt am:
02.06.2016
Ansprechpartner/in:
Herr Marco Hartrich
Nds. Justizministerium
Pressesprecher
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