Justizministerkonferenz: Justizministerin Niewisch-Lennartz fordert Handlungsempfehlungen im Umgang mit terroristischen Attentätern im Justizvollzug
Weiteres Thema: Rechtsschutz in Asylverfahren beschleunigen
Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz fordert auf der morgen in Berlin stattfindenden Justizministerkonferenz länderübergreifende Handlungsempfehlungen für die Unterbringung terroristischer Attentäterinnen und Attentätern im Justizvollzug.
Antje Niewisch-Lennartz: „Die Erfahrungen des deutschen Justizvollzuges mit der Unterbringung terroristischer Attentäterinnen und Attentätern im Justizvollzug liegen zum Teil Jahrzehnte zurück. Der Justizvollzug hat sich - Gott sei Dank - seither verändert. Wir haben andere, erprobte Handlungsoptionen. Die Festnahme von mutmaßlichen terroristischen Attentätern erfordert Handlungssicherheit und enge Kooperation zwischen Justizvollzug und Strafverfolgungsbehörden. Ich halte es für dringend geboten länderübergreifende Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.“
Darüber hinaus wird auf der Justizministerkonferenz unter anderem folgendes Thema besprochen, bei dem Niedersachsen Mitantragsteller ist:
Rechtsschutz in Asylverfahren beschleunigen
Die Justizministerinnen und Justizminister haben auf den Antrag von Niedersachsen, Hamburg und Thüringen bereits im Frühjahr beschlossen, das Asylprozessrecht angesichts der auf die Verwaltungsgerichte zurollenden Klagewelle zu optimieren. Niedersachsens Justizministerin Niewisch-Lennartz fordert das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz nun dazu auf, ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren auf den Weg zu bringen.
Antje Niewisch-Lennartz: „Die Zahl der gerichtlichen Asylverfahren vor den Verwaltungsgerichten ist in diesem Jahr rasant gestiegen. Um hier einen Flaschenhalseffekt wie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu vermeiden, ist eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung in gleichen Rechts- oder Tatsachenfragen dringend geboten.“
Die Ministerin erklärte: „Wir haben derzeit einen Flickenteppich an unterschiedlicher Rechtsprechung zu ähnlichen Sachverhalten. Jeder Richter muss sich also bei jedem Fall mit vielen Auffassungen auseinandersetzen. Das kostet Zeit und verzögert die Entscheidung. Leitentscheidungen der Oberverwaltungsgerichte in grundsätzlichen Fallkonstellationen bieten den erstinstanzlichen Gerichten eine Grundlage für schnelle und rechtsstaatliche Entscheidungen."
„Integration kann nur gelingen, wenn die Asylbewerberinnen und -bewerber so schnell wie möglich Rechtssicherheit über ihren Status gewinnen“, so Niewisch-Lennartz.“
Die Justizministerkonferenz
Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister dient der Koordination und Abstimmung der justiz- und rechtspolitischen Vorhaben der Länder und ist zugleich zentrales Instrument für die Vertretung der gemeinsamen rechtspolitischen Interessen der Länder gegenüber dem Bund. Die in der Justizministerkonferenz gefassten Beschlüsse haben zwar keinen Rechtssetzungscharakter, von ihnen können aber maßgebliche Impulse für die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland und Europa ausgehen. Die Konferenz ist eine ständige Einrichtung mit jährlich wechselndem Vorsitz, die zweimal im Jahr tagt. Die Frühjahrskonferenz fand am 1. und 2. Juni 2016 in Nauen in Brandenburg statt. Die Herbstkonferenz trifft sich am 17. November 2016 in Berlin.
Artikel-Informationen
erstellt am:
16.11.2016
Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt
Nds. Justizministerium
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