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Justizministerkonferenz in Berlin

Darstellung wichtiger Beschlüsse aus niedersächsischer Sicht


Zum ersten Mal seit zwei Jahren fand am Donnerstag wieder eine Justizministerkonferenz in Präsenz statt. Das Justizministerium des Gastgeberlandes Nordrhein-Westfalen hatte zu der traditionsreichen Fachkonferenz in die NRW-Landesvertretung nach Berlin eingeladen. Zahlreiche rechtspolitische Themen wurden besprochen und Beschlüsse wurden gefasst.


Aus niedersächsischer Sicht waren folgende Themen besonders wichtig:

Videoverhandlungen: Niedersachsen ist einer Initiative aus Baden-Württemberg beigetreten, die sich dafür einsetzt, das Instrument der sog. Videoverhandlungen weiter zu stärken. In Niedersachsen wurden seit Jahresbeginn alle 128 Gerichte mit der notwendigen Technik für diese Verhandlungen ausgestattet. „Wir wollen, dass Videoverhandlungen auch über die Corona-Zeit hinaus einen bedeutenden Anteil an den Verfahren haben“, sagt Justizministerin Barbara Havliza. „Die Technik ist da. Aus unserer Sicht sollte es aber auch rechtliche Anpassungen geben.“ Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben deshalb einen mehrheitlichen Beschluss gefasst, wonach sie es für erforderlich halten, die verfahrensrechtlichen Grundlagen zu optimieren. Sie haben sich insbesondere für eine Prüfung ausgesprochen, ob es den Gerichten ermöglicht werden sollte, eine Videoverhandlung verbindlich anzuordnen (mit Widerspruchsmöglichkeit).

Schutz von Senioren vor Vermögenskriminalität: Bei einem ganz wichtigen Thema hat sich Niedersachsen einer Initiative aus Bayern angeschlossen. Es geht dabei um den strafrechtlichen Schutz älterer Menschen vor Diebstahl, Betrug, Untreue oder anderen Vermögensdelikten. „Es gibt Banden, die sich auf ältere Menschen spezialisiert haben“, sagt Justizministerin Havliza. „Man denke nur an die falschen Polizisten, die Enkeltrickser oder sonstige Schockanrufer. Perfider geht es oft nicht. Wir meinen deshalb, das Strafrecht muss Senioren besser vor Vermögenskriminalität schützen.“ Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) ist deshalb aufgefordert worden, zu prüfen, ob die Einführung strafschärfender Regelungen sinnvoll ist, etwa weil die altersbedingt besondere Verletzbarkeit von Senioren im geltenden Recht bislang nicht ausreichend berücksichtigt wird.

Doch auch im nächsten Umfeld der Betroffenen kann es schwarze Schafe geben, zum Beispiel Personen mit Vorsorgevollmacht. Auch hier können Seniorinnen und Senioren Opfer von Vermögensdelikten werden. Fälle der Haus- und Familienuntreue können nach geltendem Recht jedoch nur verfolgt werden, wenn der Geschädigte einen Strafantrag stellt. „Die Mehrheit der Justizminister ist der Ansicht, dass die Staatsanwaltschaft in diesen Fällen von sich aus ermitteln können sollte“, so Havliza. Auch an dieser Stelle wurde das BMJV um eine Prüfung gebeten.

Pakt für den Rechtsstaat: Einen einstimmigen Beschluss haben die Justizministerinnen und Justizminister beim Thema „Pakt für den Rechtsstaat“ getroffen. Alle Ministerinnen und Minister haben damit ihre Forderung unterstrichen, dass der Bund zeitnah mit den Ländern in Verhandlungen treten sollte, um über eine Verlängerung seines finanziellen Engagements zu Gunsten der Justiz zu verhandeln. Havliza: „Durch Bundesgesetze kommen immer neue Aufgaben auf die Justiz in den Ländern zu. Wir sehen deshalb auch den Bund in der Verantwortung, den Rechtsstaat und das Vertrauen in den Rechtsstaat finanziell zu stärken. Ein neuer Pakt sollte dabei auch das Mammutprojekt der Digitalisierung einschließlich des hieraus entstehenden Personalbedarfs in den Blick nehmen.“

Die Beschlüsse der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister können Sie hier abrufen:

NRW-Justiz: Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister
Schmuckgrafik   Bildrechte: MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.11.2021
zuletzt aktualisiert am:
15.11.2021

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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