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Justizministerkonferenz in Bayern

Darstellung wichtiger Beschlüsse aus niedersächsischer Sicht


In Hohenschwangau in Bayern fand in dieser Woche die 93. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (Jumiko) statt. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich hatte die Rechtspolitiker aus den Ländern eingeladen, um vor der Kulisse des Schlosses Neuschwanstein aktuelle justiz- und rechtspolitische Themen zu diskutieren.

Aus niedersächsischer Sicht waren folgende Inhalte besonders wichtig:


Pakt für den Rechtsstaat: In einer Diskussion mit dem per Video zugeschalteten Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann machten die Länder deutlich, dass sie es für erforderlich halten, dass der Bund mit ihnen zeitnah in konkrete Verhandlungen zur Erneuerung eines Pakts für den Rechtsstaat eintritt. Aus der Sicht Niedersachsens muss ein neuer Pakt – der auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene enthalten ist – als „Stärkungspakt Justiz“ die finanzielle Unterstützung der Länder bei ihren Bemühungen um eine angemessene Personalausstattung fortschreiben und intensivieren. Justizministerin Havliza: „Der Bund sorgt über die Gesetzgebung regelmäßig für zusätzliche Aufgaben in den Ländern – Aufgaben, die von den Ländern finanziert werden müssen! Da ist es nur angemessen, dass in einem neuen Pakt für den Rechtsstaat der finanzielle Rahmen für die Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen in der Justiz vorgegeben wird.“

Menschenhandel: Bayern und Niedersachsen hatten im Vorfeld der Jumiko das Thema „Bekämpfung von Menschenhandel, Zwangsprostitution und Zwangsarbeit“ auf die Tagesordnung gebracht. Niedersachsen sieht in diesem Bereich einen erheblichen Reformbedarf, die übrigen Bundesländer schlossen sich dieser Auffassung an. Havliza: „Es ist mir besonders wichtig, dass wir Frauen und Mädchen vor Menschenhändlern schützen. Der Bund wurde deshalb von uns Ministerinnen und Ministern aufgefordert, die bestehenden Hürden und Schutzlücken im Strafrecht so schnell wie möglich zu beseitigen. Vor allem benötigen unsere Ermittler die geeigneten technischen Mittel für ihre Arbeit. Die Telekommunikationsüberwachung muss auf Zuhälterei ausgeweitet werden."

Wiederaufnahme: Diskutiert wurde die aktuelle Fassung des § 362 Nr. 5 der Strafprozessordnung. Durch diese Vorschrift ist es seit dem 1.1.2022 möglich, zuungunsten eines Freigesprochenen bei Mord, Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu betreiben. In Niedersachsen wurde daraufhin eine Person in Untersuchungshaft genommen. Das Oberlandesgericht Celle hat diese Entscheidung bestätigt, sehr wahrscheinlich wird sich demnächst das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall befassen. Hamburg hat verfassungsrechtliche Bedenken und hat auf der Jumiko den Vorschlag gemacht, den Bundesjustizminister aufzufordern, die Initiative zur Aufhebung der Vorschrift zu ergreifen. Der Hamburger Vorschlag fand jedoch keine Mehrheit. Havliza: „Die Argumente in dieser Frage sind ausgetauscht. Ein erstes Gericht hat bereits entschieden, dass die Vorschrift verfassungsgemäß ist. Bald wird wohl Karlsruhe entscheiden. Damit ist eine verfassungsrechtliche Frage dort, wo sie hingehört. Die Politik ist gut beraten, diesen Gang des Verfahrens zu respektieren.“

Kampf gegen Antisemitismus: Alle Bundesländer haben auf der Jumiko bekräftigt, dass die gezielte und effiziente Bekämpfung antisemitischer Straftaten eine permanente Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden ist. „In Niedersachsen hat der Kampf gegen Antisemitismus für mich allerhöchste Priorität“, so Ministerin Havliza. „Aus diesem Grund haben wir in diesem Jahr in Niedersachsen erstmalig eine Fortbildung zum Thema für die Kolleginnen und Kollegen in der Justiz organisiert. Ein für Polizei und Justiz konzipierter Leitfaden zum Erkennen antisemitischer Straftaten sorgt für zusätzliche Handlungssicherheit.“

Elementarschädenversicherung: Gemeinsam mit weiteren Bundesländern war Niedersachsen Berichterstatter der Arbeitsgruppe „Pflichtversicherung für Elementarschäden“. Die Ministerinnen und Minister waren sich einig – ausgehend von den Ergebnissen der Arbeitsgruppe – dass die Einführung einer Pflicht für private Wohngebäudeeigentümer zur Versicherung gegen Elementarschäden nicht per se verfassungsrechtlich ausgeschlossen ist. Diese Frage war in der Vergangenheit umstritten. Auf der Jumiko wurde betont, dass es einen vom Gesetzgeber auszugestaltenden Korridor gibt, zum Beispiel im Hinblick auf substantielle Selbstbehalte. Es wurde eine Prüfung durch die zuständigen Fachministerien angeregt, mit welchen Maßnahmen die Versicherungsdichte beim Elementarschadenschutz erhöht werden kann.

Schmuckgrafik   Bildrechte: MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.06.2022

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