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Justizministerin würdigt ehrenamtliche Betreuer

Internationaler Tag des Ehrenamtes


„Ein Unfall, ein Schlaganfall, Demenz - es kann plötzlich oder auch schleichend kommen, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Dann ist es ein Segen, dass es Menschen wie Sie gibt, die unterstützen wo es nötig ist, aber - mit dem nötigen Fingerspitzengefühl - auch Raum lassen für eigene Entscheidungen.“ Mit diesen Worten würdigte die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz heute alle ehrenamtlich tätigen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer. Anlass ihres Besuchs im Amtsgericht Hannover war der Internationale Tag des Ehrenamtes. Gemeinsam mit dem Präsidenten des Amtsgerichts Hannover, Gerd Vogel, begrüßte sie stellvertretend rund 30 ehrenamtlich tätige Betreuerinnen und Betreuer.

Der Gesetzgeber hat 1992 der Bestellung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer grundsätzlich den Vorrang vor einer professionellen Betreuung eingeräumt. Hierdurch sollten nicht nur finanzielle Ressourcen eingespart, sondern auch die Solidarität innerhalb der Gesellschaft gefördert werden.

Das Betreuungswesen würde heute ohne die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer, die den Löwenanteil der rechtlichen Betreuungen übernehmen, nicht mehr funktionieren. Die Zahl betreuungsbedürftiger Menschen steigt stetig an. Dies liegt zum einen an der demographischen Entwicklung und der damit einhergehenden Zunahme demenzieller Erkrankungen. Hinzu kommen Veränderungen familiärer Strukturen und die abnehmende familiäre Hilfe. Diese Veränderungen sind in den größeren Städten deutlich sichtbar, aber auch ländliche Regionen sind schon heute betroffen. Der Bedarf für eine rechtliche Betreuung steigt zum anderen, weil stärker als früher heute weite Lebensbereiche „verrechtlicht“ sind. Auch komplexen Anforderungen an Rente, Grundsicherung und Eingliederungshilfe sind viele ältere, aber zunehmend auch junge Menschen, nicht immer gewachsen.

Zum Ende des Jahres 2013 waren an niedersächsischen Amtsgerichten fast 140.000 Betreuungsverfahren anhängig. Dies ist eine Steigerung von rund 36 Prozent gegenüber dem Jahr 2000. Im Jahr 1992, also vor etwas mehr als 20 Jahren, wurden gerade einmal rund 66.000 Verfahren erfasst.

Niewisch-Lennartz: „Gerade wegen der immensen Bedeutung der rechtlichen Betreuung für das Gemeinwohl und das persönliche Wohl betreuter Menschen können die Arbeit und das Engagement der Ehrenamtlichen heute nicht hoch genug geschätzt werden.“

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.12.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Alexander Wiemerslage

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5044
Fax: 0511 / 120 - 5181

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