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Jura-Studium: Erleichterung beim „Freischuss"

Wintersemester 2020/2021 wird nicht angerechnet


Das Wintersemester 2020/2021 wird wie schon das Sommersemester 2020 aufgrund der Beeinträchtigungen durch die COVID-19-Pandemie nicht auf den sog. „Freischuss“ angerechnet. Diese Entscheidung hat das Niedersächsische Justizministerium getroffen, eine entsprechende Änderung der Ausbildungs-Verordnung wird Justizministerin Barbara Havliza in den nächsten Tagen unterschreiben.

Justizministerin Havliza: „Die Jura-Fakultäten in Niedersachsen haben den Lehrbetrieb in den vergangenen Monaten vorbildlich organisiert. Aber viele Studierende mussten trotzdem Einschränkungen hinnehmen. Einige Veranstaltungen wie etwa Examensklausurenkurse konnten pandemiebedingt nicht wie geplant durchgeführt, Bibliotheken nicht in gewohntem Umfang genutzt werden. Und durch die Kontaktbeschränkungen war auch das gemeinsame Lernen erschwert. Mit der jetzt angepassten Regelung möchte ich den Studentinnen und Studenten eine Sorge nehmen und sie in diesen schwierigen Zeiten entlasten.“

Den „Freischuss“ (nach dem Gesetzeswortlaut: „Freiversuch“) nutzt etwa ein Viertel der Kandidatinnen und Kandidaten in der sog. Pflichtfachprüfung in der ersten Prüfung (früher auch bekannt als „Erstes Staatsexamen“). Das Ausbildungsgesetz für angehende Juristinnen und Juristen sieht grundsätzlich vor, dass die Pflichtfachprüfung nur zwei Mal absolviert werden kann. Melden sich Studierende jedoch innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel bis zum Abschluss des 8. Fachsemesters), so haben sie einen weiteren Versuch – den „Freischuss“. Diese Möglichkeit mindert bei vielen Studierenden den Druck beim Schreiben der höchst anspruchsvollen juristischen Pflichtfachprüfung. Zugleich soll den Studierenden ein Anreiz gegeben werden, ihr Studium zügig voranzutreiben und frühzeitig abzuschließen.

Die neue Regelung gilt für alle (künftigen) Prüflinge. Es wird nicht danach unterschieden, in welchem Fachsemester sich die Studierenden während des Wintersemester 2020/2021 befanden, an welcher Universität das Wintersemester 2020/2021 absolviert wurde und in welchem Maß eine Beeinträchtigung tatsächlich vorgelegen hat.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie (alsbald) auf der Seite des Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamtes.

Schmuckgrafik   Bildrechte: MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.02.2021

Ansprechpartner/in:
Herr Hans-Christian Rümke

Nds. Justizministerium
Stv. Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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