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„Im Namen des Volkes – auch dank der vielen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Niedersächsischen Justiz ist das alles andere als eine hohle Phrase.“

Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann dankt den neu gewählten Schöffinnen und Schöffen für ihr Engagement

Wie kommt ein Gericht zu seinem Urteil? Wann ist man wirklich sicher, ob jemand schuldig oder unschuldig ist? Und welche Strafe ist für welche Tat angemessen? Diese und viele weitere Fragen stellen sich nicht nur viele Bürgerinnen und Bürger, sondern auch viele der über 6.000 neu gewählten Schöffinnen und Schöffen, die zum 01.01.2024 in Niedersachsen ihr Amt angetreten haben. Schon bald werden viele von ihnen eigene spannende Erfahrungen in aktuellen Strafsachen an den niedersächsischen Gerichten machen.

Die Rolle der Schöffinnen und Schöffen beschreibt die niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann so: „Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die nach dem Gesetz an fast allen größeren Strafverfahren neben den Berufsrichterinnen und -richtern beteiligt sind.“ Wichtig aus Sicht der Justizministerin: „Schöffinnen und Schöffen nehmen mit allen Rechten und Pflichten an der Verhandlung teil. Sie dürfen zum Beispiel genauso wie die Berufsrichterinnen und -richter Zeugen und Sachverständige befragen. Und sie stimmen mit gleicher Stimme wie die Berufsrichterinnen und -richter über das Urteil ab. Gleichzeitig müssen sie sich ebenso wie die Richterinnen und Richter jederzeit der Verantwortung bewusst sein, die sie damit tragen. Denn gerade in großen Strafprozessen geht es häufig nicht nur um Geld, sondern um eines der wichtigsten Güter des Angeklagten: die persönliche Freiheit.“

Zugleich betont die niedersächsische Justizministerin: „Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtlich tätig. Sie bringen viel Zeit und Ausdauer ein. Die neu gewählten Schöffinnen und Schöffen werden in den kommenden fünf Jahren – solange dauert die Wahlperiode – an vielen tausend Verhandlungstagen teilnehmen. Die vom Staat gezahlte Aufwandsentschädigung ist nur ein kleiner Ausgleich dafür.“ Der besondere Einsatz der Schöffinnen und Schöffen ist deshalb aus Sicht von Dr. Kathrin Wahlmann keine Selbstverständlichkeit: „Urteile ergehen ‚Im Namen des Volkes‘ – unsere Schöffinnen und Schöffen leisten einen wichtigen Beitrag dazu, diesen Anspruch mit Leben zu füllen. Sie bringen ihre Lebenserfahrung in die Verfahren ein und leisten einen wichtigen Dienst an der Gesellschaft. Ich bin sehr dankbar, dass erneut so viele Menschen bereit sind, diese verantwortungsvolle Aufgabe wahrzunehmen.“

Abschließend betont Dr. Kathrin Wahlmann: „Was für Schöffinnen und Schöffen in Strafsachen gilt, gilt natürlich ebenso für unsere weiteren ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern, die zum Beispiel in Handelssachen, Sozialgerichtsverfahren oder an den Arbeitsgerichten mitwirken, und auch für alle anderen ehrenamtlich Aktiven wie Schiedsleute oder ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer. Ihr Engagement ist sichtbarer Ausdruck der Verankerung der Justiz in der Mitte der Gesellschaft. Zugleich ist ein Ehrenamt in der Justiz, ob als Schöffin bzw. Schöffe oder in anderer Funktion, immer eine spannende Möglichkeit, einen genaueren Einblick in die Justiz und deren Arbeit zu bekommen. Viele der nun gewählten Schöffinnen und Schöffen sind ‚Wiederholungstäter‘. Das zeigt, wie interessant und erfüllend diese Tätigkeit für viele ist. Allen Schöffinnen und Schöffen, den alten Hasen und den neu Dazugekommenen, wünsche ich für die kommenden Jahre viel Erfolg und ein sicheres Judiz.“

Schmuckgrafik   Bildrechte: MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.02.2024

Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Christoph Sliwka, LL.M.

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 05111205044

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