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Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister

Übersicht zu wichtigen Themen


Strafverfolgung im Netz, digitale Strafanträge bei Hate Speech und Kosten für Staatsschutzverfahren: Die von Niedersachsen (mit) eingebrachten Vorschläge auf der Justizministerkonferenz haben am heutigen Donnerstag einen breiten Konsens gefunden. Die Konferenz fand wie bereits im Sommer digital statt, dieses Mal jedoch auch mit formalen Beschlüssen.

Themen, die von Niedersachsen (mit) eingebracht wurden, waren insbesondere:

Täterermittlung im Netz

Havliza: „Bei Ermittlungen im Netz gibt es viele Hürden, die eine Identifizierung von Tätern verhindern oder erschweren. Ich denke da natürlich in erster Linie an Ermittlungen im Zusammenhang mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern.“

Eine Hürde besteht darin, dass gegenwärtig eine rechtssichere Regelung fehlt, welche die Netzbetreiber verpflichtet, die sog. Port-Nummern zu speichern. Ohne diese Port-Nummern ist es in der Regel nur schwer möglich, eine Individualisierung des Nutzers und damit eine Identifizierung des Täters vorzunehmen. „Strafverfolger benötigen Ermittlungsmöglichkeiten und Netzbetreiber Rechtssicherheit. Dafür hat sich Niedersachsen heute mit einer Mehrzahl der anderen Bundesländer eingesetzt“, so Havliza.

Digitaler Strafantrag

Niedersachsen spricht sich dafür aus, die rechtlichen Hürden für die Verfolgung von Hate Speech im Netz zu senken. Dazu soll es nach dem Willen von Ministerin Havliza einfacher werden, einen Strafantrag wegen einer Beleidung zu stellen, zum Beispiel über eine digitale Lösung. Gemeinsam mit der hessischen Justizministerin Eva Kühne-Hörmann wurde ein entsprechender Antrag bei der Justizministerkonferenz eingebracht.

Havliza: Das strenge Schriftformerfordernis dürfte viele Geschädigte im Netz davon abhalten, einen Strafantrag zu stellen und die Strafverfolgung so zu ermöglichen. Das analoge Antragserfordernis ist auch nicht mehr zeitgemäß, denn es steht sowohl der künftigen elektronischen Aktenführung im Strafverfahren als auch der digitalen Anzeigenaufnahme entgegen.“

Die Mehrheit der Bundesländer hat das zuständige Bundesjustizministerium aufgefordert, den Vorschlag zu prüfen.

Beteiligung des Bundes an Kosten für „Terrorprozesse“

Überwältigende Zustimmung erhielt der Vorschlag, den Bund an den Kosten für Staatsschutzverfahren zu beteiligen. Der Vorstoß kam dieses Mal aus Bayern, eine ganz ähnliche Initiative hatte Niedersachsen bereits im Sommer 2018 gestartet.

Zum Hintergrund: Ein Verbrechen wie die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung fällt in die erstinstanzliche Zuständigkeit der Strafsenate bei den Oberlandesgerichten („Staatsschutzsenat“). Soweit es sich dabei um Anklagen des Generalbundesanwalts handelt, arbeiten die Richter der Staatsschutzsenate in den Ländern im Wege der sog. Organleihe für den Bund.

Die Regelungen über einen Kostenausgleich sehen für die Länder jedoch lediglich die Erstattung der reinen Verfahrenskosten sowie die Erstattung der Auslagen von Verfahrensbeteiligten vor - aber nicht die Erstattung der Sach- und Personalkosten. Diese Kosten belasten also vor allem die Justizhaushalte der Länder.

Justizministerin Havliza: „Der Bund muss sich an den hohen Bau- und Unterhaltungskosten beteiligten. Die Verfahren aus dem Bereich des Staatsschutzes stehen nicht nur im Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit. Sie sind immer mit hohen Sicherheitsrisiken verbunden, sie sind aufwändig und teuer. Da es sich letztlich um eine Bundesaufgabe handelt, sollte der Bund auch seinen Beitrag leisten.“

Darüber hinaus übernimmt Niedersachsen den Mit-Vorsitz einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu dem Thema, wie der Gewalt gegen Mädchen und Frauen auf rechtlicher Ebene besser begegnet werden kann.



Zur Justizministerkonferenz

Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister dient der Koordination und Abstimmung der justiz- und rechtspolitischen Vorhaben der Länder und ist zugleich zentrales Instrument für die Vertretung der gemeinsamen rechtspolitischen Interessen der Länder gegenüber dem Bund. Die in der JuMiKo gefassten Beschlüsse haben zwar keinen Rechtssetzungscharakter, von ihnen können aber maßgebliche Impulse für die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland und Europa ausgehen. Die Konferenz ist eine ständige Einrichtung mit jährlich wechselndem Vorsitz.


Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.11.2020

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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