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Herbst JuMiKo in Leipzig

Niedersächsische Justizministerin Dr. Wahlmann übernimmt A-Koordinierung


Die 96. Justizministerkonferenz – kurz JuMiKo – geht in die zweite Runde: Nach der Frühjahrskonferenz unter sächsischem Vorsitz in Bad Schandau treffen sich am 7. November 2025 erneut die Justizministerinnen und Justizminister der Länder – dieses Mal in Leipzig, der größten Stadt Sachsens. Niedersachsens Justizministerin Dr. Wahlmann wird nicht nur zahlreiche niedersächsische Beschlussvorschläge einbringen, sondern eine Schlüsselposition der Konferenz einnehmen: Sie übernimmt erstmals die Koordination der A-Länder und regelt damit die Abstimmung und Organisation der Länder Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Saarland. Dr. Wahlmann freut sich auf diese Aufgabe: „Die JuMiKo ist ein wichtiger Eckpfeiler der bundesdeutschen Justizpolitik. Hier setzen die Justizministerinnen und Justizminister der Länder im Dialog mit der Bundesministerin entscheidende Impulse für die gesamte Justiz und sorgen dafür, dass wichtige Vorhaben auf den Weg gebracht werden. Deshalb freue ich mich sehr, dass ich als Koordinatorin der sogenannten A-Länder nicht nur Niedersachsen vertreten darf, sondern auch die gemeinsame politische Haltung sieben weiterer Ländern mit den unionsgeführten Ländern abstimmen werde.“

Niedersachsen wird in Leipzig folgende Vorhaben einbringen:

Bekämpfung von Vergewaltiger-Netzwerken im Internet

Der Fall „Pelicot“ aus Frankreich hat den Stein ins Rollen gebracht, aber auch in Deutschland und sogar Niedersachsen gibt es diese abscheulichen Verbrechen: Männer, die ihre eigenen Frauen über Jahrzehnte betäuben, schwer vergewaltigen, diese Taten filmen und dann ins Netz stellen. Der Besitz und das Verbreiten dieser Videos ist, nach derzeitiger Rechtslage, nicht immer strafbar – genau das will die Niedersächsische Justizministerin Dr. Wahlmann ändern: „Jeder Mann, der in einem Vergewaltigernetzwerk im Internet unterwegs ist und sich dort Videos von Vergewaltigungen oft widerstandsunfähiger Frauen ansieht, macht sich auf moralischer Ebene mitschuldig. Denn machen wir uns nichts vor: Viele Vergewaltigungstaten werden allein zu dem Zweck verübt, um sie ins Netz zu stellen und sie anderen Männern zugänglich zu machen. Wer Vergewaltigungsvideos konsumiert, missbraucht die betroffene Frau damit moralisch zum zweiten Mal. Das muss bestraft werden. Ich finde es unerträglich, dass diese Männer, die aus einem abartigen Sexualtrieb heraus Videos von Vergewaltigungen ansehen, offenbar über keinerlei Unrechtsbewusstsein verfügen. Wenn sie schon von sich aus keinen Anstand im Leib haben, muss der Staat mit den Mitteln des Strafrechts einschreiten. Deshalb setze ich mich bei der kommenden Justizministerkonferenz dafür ein, dass auch der reine Besitz von Vergewaltigungsvideos und deren Verbreitung in internen Chatgruppen unter Strafe gestellt werden.“

Pakt für den Rechtsstaat

Die 16 Justizministerinnen und Justizminister werden sich auf Vorschlag Niedersachsens außerdem mit dem durch Bundesjustizministerin Dr. Hubig in Aussicht gestellten „Pakt für den Rechtsstaat“ befassen. Für die Niedersächsische Justizministerin ein zentraler Punkt der Herbstkonferenz: „Ich habe mich bei den Koalitionsverhandlungen für eine Neuauflage des „Pakts für den Rechtsstaat“ stark gemacht – mit Erfolg! Nun wird es darum gehen, die Zusagen aus Berlin möglichst zügig umzusetzen. Vor allem die vom Bund in Aussicht gestellten 240 Millionen Euro für die personelle Ausstattung der Justiz ist ein klares Bekenntnis für unseren Rechtsstaat: Als Garantin der Dritten Staatsgewalt brauchen wir genügend Menschen an Bord, um weiterhin für Rechtsfrieden und Rechtssicherheit zu sorgen. Gerade in Zeiten, in denen die Demokratie zunehmend von antidemokratischen Kräften ins Visier genommen wird, müssen die Länder gemeinsam mit dem Bund für eine schlagkräftige Justiz sorgen. Als Länder müssen wir uns dazu bekennen, die vom Bund anschubfinanzierten Stellen dauerhaft zu finanzieren. In Niedersachsen werden dadurch 188 Richterstellen und die entsprechenden Stellen in den nachgeordneten Bereichen geschaffen. Das ist ein großer Kraftakt für uns – aber auch ein großer Wurf: Damit kommen wir dem Ziel der personellen Vollausstattung der Justiz sehr nahe.“

Konsequente Strafverfolgung des illegalen Glücksspiels – Bekämpfung des Phänomens der Nutzung von „Fungames-Automaten“

Ein weiterer niedersächsischer Beschlussvorschlag beschäftigt sich mit dem Kriminalitätsfeld des illegalen Glücksspiels, insbesondere sog. „Fungames-Automaten“. Diese Automaten erscheinen häufig als erlaubnisfreie Unterhaltungs- oder Geschicklichkeitsspiele, obwohl Gewinne in bar als sog. „hand-pay-outs“ ausgezahlt werden und damit dem illegalen Glücksspiel zuzuordnen sind. Die bisherige Praxis zeigt, dass diese Auszahlungen oftmals nicht nachweisbar sind und Ermittlungsverfahren deshalb eingestellt werden müssen. Dr. Wahlmann: „Illegales Glücksspiel ist kein Kavalierdelikt – es untergräbt den legalen Markt und führt oft zu weiteren Straftaten wie Geldwäsche oder Steuerhinterziehung. Gerade im Bereich der organisierten Kriminalität hat dieses Phänomen Hochkonjunktur. Deshalb können wir uns hier Lücken in der Ermittlungsarbeit nicht leisten. Bei solchen Taten müssen Ermittlungsinstrumente wie Telekommunikationsüberwachung oder die akustische Überwachung von Geschäftsräumen möglich sein, um den Tätern das Handwerk zu legen. Außerdem werde ich mich für eine härtere Bestrafung stark machen – angesichts der immensen Gewinne, die hier erwirtschaftet werden, reicht die bisherige Strafandrohung von maximal fünf Jahren nicht aus.“


Strafrechtlicher Schutz vor hybriden Bedrohungen

So genannte hybride Bedrohungen stellen Staaten, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger vor neue sicherheitspolitische und gesellschaftliche Herausforderungen. Von Cyberangriffen über wirtschaftliche Erpressungen und Drohenüberflüge bis hin zu gezielten Desinformationskampagnen in sozialen Medien – die Bedrohungsformen nehmen zu. Deshalb hat Niedersachsen, gemeinsam mit Bayern, das Thema „Hybride Bedrohungen“ auf die Agenda der Konferenz gesetzt. Ziel des gemeinsamen Beschlussvorschlags ist es insbesondere, einschlägige strafrechtliche Regelungen auf Reformbedarf zu überprüfen. Die Niedersächsische Justizministerin Dr. Wahlmann will daher handeln: „Hybride Bedrohungen durch ausländische Staaten sind längst keine Zukunftsszenarien mehr, sondern tägliche Realität. Gezielte Manipulationen von Informationsflüssen, Cyberattacken auf kritische Infrastrukturen, Drohnenüberflüge über sensiblen Einrichtungen und Einflussnahme auf demokratische Prozesse zeigen, dass wir unsere Resilienz auf allen Ebenen stärken müssen. Die Bundesrepublik Deutschland muss in der Lage sein, Angriffe aller Art abzuwehren – auch mit den Mitteln des Strafrechts.“

Weitere Beschlussvorschläge aus Niedersachsen beschäftigen sich mit möglichem Änderungsbedarf bei der Versagung der Restschuldbefreiung wegen Insolvenzstraftaten und der Notariatsverwaltung bei pflichtwidrig handelnden Notaren und Notarinnen.

Schmuckgrafik   Bildrechte: MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.11.2025

Ansprechpartner/in:
Frau Verena Brinkmann

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 5044

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