Justizministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Mündliche Anfrage: „Hier regiert der Apparat“ - Ist die Justizministerin in Ihrem Amt überfordert?“
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.06.2014, Mündliche Anfrage Nr. 1
Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann, Thomas Adasch, Karl-Heinz Klare, Volker Meyer und Lutz Winkelmann (CDU)
Die Abgeordneten hatten gefragt:
„Hier regiert der Apparat“ schreibt die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) in einem Kommentar am 5. Juni 2014 zu dem Verhalten des Justizministeriums im Fall des Sicherungsverwahrten Reinhard Rühs, der während eines Freiganges ein 13-jähriges Mädchen missbraucht haben soll und daraufhin auf der Flucht war.
„Karrieren im Angebot“ titelte die HAZ am 12. April 2014 über den Referatsleiter des Justizministeriums, der Klausuren des juristischen Staatsexamens verkaufte.
„Fall Edathy - Neue Pannen bei Ermittlungen. Trotz Immunität kam es zu Ermittlungen“ schreibt die Braunschweiger Zeitung am 10. Mai 2014 über die Ermittlungen gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy wegen des Verdachtes der Kinderpornografie.
Die Neue Presse hatte bereits am 3. April 2014 geschrieben: „Die niedersächsische Justiz sorgte in den vergangenen Monaten immer wieder bundesweit für Furore - allerdings immer mit negativen Schlagzeilen.“
Wir fragen die Landesregierung:
1. Was würde die Landesregierung in den Fällen Edathy, des mutmaßlichen korrupten Referatsleiters des Justizministeriums und des mutmaßlich rückfälligen Sicherungsverwahrten der JVA Lingen im Rückblick anders machen?
2. Welche Maßnahmen wurden in diesen Fällen von der Justizministerin veranlasst?
3. Welche Fehler sieht die Landesregierung in diesen Fällen?
Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:
Die Anfrage bezieht sich auf drei Vorgänge, die mich, die niedersächsische Justiz, den Niedersächsischen Landtag und die Öffentlichkeit in den vergangenen Monaten beschäftigt haben. Diese drei Vorgänge waren bereits mehrfach ausführlich Gegenstand der parlamentarischen Befassung, und ich bin überzeugt, die Abgeordneten des Landtags umfassend unterrichtet zu haben.
Ich will gleichwohl die drei Vorgänge in den wesentlichen Punkten in Erinnerung rufen, die erfolgten Unterrichtungen auf den aktuellen Stand bringen und auf Ihre Fragen antworten.
Ich beginne mit dem Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy.
Das Verfahren war bereits seit Februar dieses Jahres Gegenstand von diversen parlamentarischen Unterrichtungen und sowie Debatten des Niedersächsischen Landtags.
Das Ermittlungsverfahren gegen Herrn Edathy hat seinen Ursprung in Kanada. Dort wurde seit 2010 von den dortigen Behörden unter der Bezeichnung "Operation Spade" ein Ermittlungsverfahren gegen ein Unternehmen geführt, das Fotosets und Filme von nackten oder weitgehend unbekleideten vorpubertären Kindern in fast 100 Staaten verkauft hatte. Im Mai 2011 kam es dort zu Durchsuchungs- und Sicherstellungsmaßnahmen sowie zur Festnahme des Firmenbetreibers.
Im November 2011 erhielt das Bundeskriminalamt umfangreiches Datenmaterial, das über 800 deutsche Besteller betraf. Mit der Auswertung begann das BKA im Juni 2012. Die Ergebnisse wurden in Abstimmung mit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main rechtlich bewertet. Sie wurden in die Kategorien I (kinder- oder jugendpornografisch) und II (nicht tatbestandlich) unterteilt. Erste Personenüberprüfungen fanden Anfang November 2012 statt und betrafen bundesweit 443 Besteller, davon 34 in Niedersachsen.
Mitte Oktober 2013 wurden alle 16 Landeskriminalämter um Mitteilung personenbezogener Erkenntnisse zu den Bestellern gebeten.
Das Landeskriminalamt Niedersachsen leitete die ihm zugegangenen und 16 Personen in Niedersachsen betreffenden Informationen noch am selben Tag den örtlichen Polizeidienststellen zu. Darunter befand sich erstmalig auch eine Erkenntnisanfrage zum damaligen Bundestagsabgeordneten Edathy. Diese Anfrage wurde an die Polizeiinspektion Nienburg weitergeleitet.
Ende Oktober 2013 erhielt die Generalstaatsanwaltschaft Celle den Vorgang betreffend den damaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy und leitete ihn an die Staatsanwaltschaft Hannover weiter. Anfang November ging er dort ein. Innerhalb der Staatsanwaltschaft Hannover ist seither der Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer und sonst jugendgefährdender Schriften für das Verfahren zuständig. Die Staatsanwaltschaft Hannover führte den Vorgang betreffend Herrn Edathy zunächst als Vorermittlungsverfahren. In diesem Verfahrensstadium wird erst geprüft, ob ein Anfangsverdacht vorliegt. Das Bundeskriminalamt hatte ja das von Herrn Edathy in Kanada bestellte Material für sich genommen nicht zwingend als tatbestandlich bewertet.
Es gab Kritik, dass die Staatsanwaltschaft Hannover das Verfahren nicht schneller eingeleitet hat, sondern sich die erforderliche Zeit genommen hat zu prüfen, ob überhaupt ein Anfangsverdacht vorliegt. Diese Vorgehensweise war angemessen:
Die Schwelle des Anfangsverdachts ist Bedingung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Diese Schwelle schützt die Bürgerinnen und Bürger vor Strafverfolgungsmaßnahmen, die nur auf Vermutungen beruhen. Sie ist für unseren Rechtsstaat ein wichtiges Gut, und jede Staatsanwältin, jeder Staatsanwalt ist gut beraten, mit dieser Schwelle nicht leichtherzig umzugehen!
Der zuständige Oberstaatsanwalt nahm eine eigenständige rechtliche Bewertung des Vorgangs betreffend Herrn Edathy vor. Er stellte außerdem im Benehmen mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt und der Generalstaatsanwaltschaft weitere Ermittlungen im Interesse einer einheitlichen Behandlung aller Parallelverfahren gegen in Niedersachsen wohnhafte Personen zurück. Nach mehreren Ersuchen und dringenden Nachfragen bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Außenstelle Gießen - gingen diese weiteren Vorgänge erst am 20. Dezember 2013 in Hannover ein, und zwar acht „Kategorie I - Verfahren" und weitere sieben „Kategorie II - Verfahren". Erst dann konnten die Verfahren im Kontext bewertet werden.
Innerhalb weniger Wochen hat sich die Staatsanwaltschaft ein einheitliches Bild gemacht. Ende Januar 2014 fand eine abschließende Besprechung bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle statt. Die Staatsanwaltschaft entschied, einen Anfangsverdacht für Straftaten auch in Bezug auf die in Kategorie II eingestuften Fälle zu bejahen. Sie berücksichtigte dabei auch die Vorgehensweise der Mehrzahl der im Bundesgebiet mit vergleichbaren Fällen befassten Staatsanwaltschaften.
In einem Artikel der „Frankfurter Rundschau“ vom Montag dieser Woche befasste sich die Zeitung mit dieser bundesweiten Handhabung der Parallelverfahren und titelte „Es gab keine Lex Edathy“. Die Zeitung berichtete im Übrigen auch, dass die Zentralstelle für die Bekämpfung von Internetkriminalität beim Bundeskriminalamt die Liste der über 800 Namen aus Kanada noch nicht vollständig aufgearbeitet habe und nach wie vor einzelne Vorgänge an Staatsanwaltschaften abgebe. Von einem langsamen, ja sogar ermittlungsgefährdenden Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft in Niedersachsen kann vor diesem Hintergrund keine Rede sein.
Herr Edathy hat zwischenzeitlich Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, und das Bundesverfassungsgericht wird sich auch mit der Frage zu beschäftigen haben, unter welchen tatsächlichen Voraussetzungen ein Anfangsverdacht wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften bejaht werden kann.
Über die Entscheidung, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, hat der zuständige Generalstaatsanwalt in Celle am 29. Januar 2014 mündlich das Niedersächsische Justizministerium unterrichtet. Einzelheiten des Verfahrens wurden nicht berichtet. An diesem Tag erfuhr ich erstmals von dem Vorgang. Unter dem 6. Februar wandte sich die Staatsanwaltschaft Hannover sodann an den Präsidenten des Deutschen Bundestages, um die beabsichtigte Verfahrenseinleitung anzuzeigen. Sie wissen, dass nach Anlage 6 zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ein Ermittlungsverfahren frühestens 48 Stunden nach Zugang der Mitteilung beim Präsidenten des Bundestages eingeleitet werden darf. Das am 7. Februar abgesandte Schreiben der Staatsanwaltschaft ging erst am 12. Februar 2014 beim Präsidenten des Deutschen Bundestages ein. Es befand sich in einem unverschlossenen Umschlag der City Post, auf dem sich Briefmarken der City Post und eines anderen Dienstleiters befanden.
Es ist bekannt, dass die Richtlinien für das Strafverfahren und Bußgeldverfahren keine Vorgaben dazu enthalten, auf welche Weise die Staatsanwaltschaft die ihr obliegende Benachrichtigung an den Parlamentspräsidenten zu übermitteln hat. Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gehen sehr sorgsam und sensibel mit Ermittlungsverfahren gegen Abgeordnete um. Ihnen ist bewusst, dass die Bearbeitung von Immunitätsangelegenheiten eine besonders sorgfältige Ermittlungsführung erfordert. Ich habe gleichwohl das Verfahren Edathy zum Anlass genommen, das Benachrichtigungsverfahren sicherer zu machen. Die niedersächsischen Staatsanwaltschaften wurden gebeten, die unmittelbaren Mitteilungen und Unterrichtungen, die die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens betreffen, an den jeweiligen Parlamentspräsidenten durch einen Boten überbringen zu lassen. Die Thematik „Verfahren gegen Abgeordnete“ wird auch auf der Tagesordnung der nächsten gemeinsamen Dienstbesprechung von Justizministerium und den Leiterinnen und Leitern der Staatsanwaltschaften und Generalstaatsanwaltschaften im kommenden Monat stehen. Ich werde mich auch dafür einsetzen, hier eine Änderung der RiStBV zu erreichen. Eine solche Änderung ist allerdings nur im Verbund mit den anderen Bundesländern möglich.
Am Montag, dem 10. Februar 2014, teilte der Verteidiger des Beschuldigten Edathy der Staatsanwaltschaft Hannover mit, dass dieser am vorangegangenen Freitag - dem 7. Februar - sein Bundestagsmandat niedergelegt habe. Die Staatsanwaltschaft Hannover leitete unverzüglich Ermittlungsmaßnahmen ein. Sie beauftragte das Landeskriminalamt Niedersachsen mit der Vorbereitung von Durchsuchungsmaßnahmen; das Landeskriminalamt bediente sich wiederum der Unterstützung durch die Polizeiinspektion Nienburg. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ergingen außerdem mehrere Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Hannover, die noch am selben Tag vollstreckt wurden. Dabei wurden verschiedene Beweismittel sichergestellt.
Nun haben wir erfahren, dass sich die Bundestagsverwaltung neuerdings auf den Standpunkt stellt, Herr Edathys Bundestagsmandat sei erst am 10. Februar 2014 erloschen. Erst an jenem Montag sei die Niederlegung des Mandats wirksam geworden. Diese Frage war Gegenstand einer Dringlichen Anfrage in der letzten Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtags. Ich habe mich zu der von der Bundestagsverwaltung in jüngerer Zeit geäußerten Rechtsauffassung bereits verhalten: Die Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Hannover wurden aufgrund der von Herrn Edathy eingelegten Beschwerden vom Landgericht Hannover geprüft und für rechtmäßig befunden. Amtsgericht wie Landgericht gingen davon aus, dass Herr Edathy am 10. Februar 2014 kein Mitglied des Deutschen Bundestages mehr war. Das Landgericht nimmt in seiner Entscheidung Bezug auf ein Schreiben des Bundestagspräsidenten, nach dem das Mandat am 7. Februar erloschen sei. Dies entspricht der Veröffentlichung des Bundeswahlleiters im Bundesanzeiger. Diese Bekanntmachung ist meines Wissens noch nicht korrigiert. Sie entspricht außerdem der amtlichen Mitteilung des Bundestagspräsidenten im Deutschen Bundestag. Und schließlich ist nach meiner Rechtsauffassung, die der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgt, die Verwertbarkeit der Ergebnisse der Durchsuchung am 10. Februar 2014 ohnehin nicht in Rede gestellt.
Am 11. Februar 2014 bat die Staatsanwaltschaft Hannover die Bundestagsverwaltung um Sicherung der Büroräume von Herrn Edathy im Bundestag. Die in den Büroräumen befindlichen Gegenstände sowie der Inhalt des Servers wurden gesichert. Das Büro selbst wurde für die Nachrückerin im Bundestag freigemacht und später aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses gesondert durchsucht. Die gesicherten Gegenstände und Serverinhalte konnten von der Staatsanwaltschaft Hannover ausgewertet werden.
Ebenfalls am 11. Februar 2014 erhielt das Landeskriminalamt Niedersachsen aus der Nachbarschaft von Herrn Edathy Hinweise auf ein weiteres Büro des Beschuldigten nahe seiner Wohnanschrift in Nienburg. Dieses wurde am folgenden Tag durchsucht.
Die Ergebnisse der Ermittlungsmaßnahmen sind in einem Abschlussbericht des Landeskriminalamtes zusammengefasst. Der Bericht war ebenfalls bereits Gegenstand der parlamentarischen Debatte.
Das Ermittlungsverfahren dauert an. Insbesondere hat Herr Edathy derzeit Gelegenheit zur Stellungnahme.
Ich komme nun zu dem Vorfall eines nach einer mutmaßlichen Straftat vorübergehend nicht aus dem Langzeitausgang zurückgekehrten Sicherungsverwahrten.Ihm wird vorgeworfen, ein 13-jähriges Mädchen vergewaltigt zu haben.
In der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni erstattete das mutmaßliche Opfer, ein zum Tatzeitpunkt 13-jähriges Mädchen, bei der Polizei in Lingen eine Anzeige. Sie gab an, sie sei von einem Mann vergewaltigt worden, und nannte dabei nur den Vornamen des mutmaßlichen Täters. Die Tat soll sich bereits am Tag zuvor, also am 30. Mai, in der Wohnung eines Bekannten ereignet haben.
Nach den dem Justizministerium vorliegenden Informationen nahm die Polizei unmittelbar die Ermittlungen auf. Der Bereitschaftsdienst der Staatsanwaltschaft Osnabrück wurde von der Polizei unmittelbar nach der Anzeige unterrichtet. Nach Rücksprache mit dem Bereitschaftsstaatsanwalt wurden die nächtliche Hausdurchsuchung der mutmaßlichen Taträume und die vorläufige Festnahme des Tatverdächtigen angeordnet. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft haben vereinbart, bei Antreffen des Tatverdächtigen weitere Rücksprache zu halten. Dazu ist es jedoch nicht gekommen. Der Verdächtige wurde nicht angetroffen.
Die Polizei ermittelte im Weiteren, dass es sich bei dem Täter um einen Sicherungsverwahrten handeln könnte. Das war Anlass für die Polizei, auch die JVA Lingen über den Verdacht zu unterrichten. Das war in der Nacht zum Sonntag.
Die JVA Lingen hat noch in der Nacht die bestehende Vollzugslockerung widerrufen.
Die Polizei hat aufgrund kriminalistischer Erfahrung auf die Beziehung zwischen den mit der Betreuung und Behandlung befassten Bediensteten der Sozialtherapie in Lingen und dem Flüchtigen gesetzt. Die Polizei hat deshalb die Mitarbeiter der JVA in den frühen Morgenstunden des Sonntags gebeten, mit dem Sicherungsverwahrten telefonisch in Kontakt zu treten. Ein erster Anrufversuch der behandelnden Therapeutin erfolgte dann gegen 05.30 Uhr, ein weiterer gegen 08:00 Uhr von einem Bediensteten der Sozialtherapie. Tatsächlich wissen wir, dass der Sicherungsverwahrte die JVA am Sonntagvormittag auf diese Versuche hin zurückgerufen hat. Er kündigte an, dass er sich bis 12 Uhr stellen wolle. Dies ist jedoch nicht erfolgt. - Einen weiteren Kontakt um 18 Uhr, von dem die Presse berichtete, gab es nach den im Justizministerium vorliegenden Berichten hingegen nicht.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück wurde, wie gesagt, einmal am Samstag wegen der geplanten Durchsuchung der mutmaßlichen Taträume von der Polizei mit dem Tatvorwurf befasst. Diese Maßnahme richtete sich gegen einen noch nicht weiter identifizierten Täter. Nachdem die Ermittlungen der Polizei am Sonntag nicht zur Ergreifung des Tatverdächtigen geführt hatten, wandte sich die Polizei dann am Montag, dem 2. Juni, erneut an die Staatsanwaltschaft Osnabrück. Die Staatsanwaltschaft erwirkte Beschlüsse zur Telekommunikationsüberwachung und Handyortung und stellte einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls. Diese Maßnahmen richteten sich gegen den Sicherungsverwahrten.
Das Justizministerium ist am sehr frühen Sonntagmorgen, den 01. Juni, von der JVA Lingen fernmündlich in Kenntnis gesetzt worden. Ich und der Justizstaatssekretär wurden telefonisch vorgewarnt und haben um 13.33 Uhr eine ausführliche Mitteilung aus der Fachabteilung per e-Mail erhalten. Ich habe sodann zwei Telefonate mit meiner Strafvollzugsabteilung geführt. Ich habe mich versichert, dass alles Notwendige veranlasst wurde. Hierzu gehörte auch die Unterrichtung des Unterausschusses Justizvollzug und Straffälligenhilfe, welche am Montag auf elektronischem Weg kurz nach 7 Uhr erfolgte. Sie wissen, dass der Unterausschuss Justizvollzug und Straffälligenhilfe auf der Grundlage einer langjährigen Vereinbarung mit meinem Haus über sogenannte außerordentliche Vorkommnisse im niedersächsischen Justizvollzug unterrichtet wird.
Ich habe veranlasst, dass die schriftliche Unterrichtung der Mitglieder des Unterausschusses auch die Mitglieder des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen am Montagvormittag erreichte. Ich habe außerdem eine mündliche Unterrichtung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen in gemeinsamer Sitzung mit dem Unterausschuss für Justizvollzug angeboten. Der Ausschuss hat davon abgesehen, noch in derselben Woche eine Sitzung durchzuführen.
Es ist wichtig sicherzustellen, dass dem mutmaßlichen Opfer und seinen Eltern Informationen über mögliche Hilfsangebote zukommen. Sie alle wissen, dass es in Niedersachsen sehr gute Angebote für Opfer von Straftaten und insbesondere auch für Opfer von sexueller Gewalt gibt:
Opfer von Straftaten können sich an die Opferhilfebüros wenden, die die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen an vielen Standorten im Land unterhält. Die Stiftung bietet Opfern von Straftaten eine umfangreiche Beratung und Begleitung durch qualifizierte Fachkräfte und kann sowohl in finanzieller Hinsicht als auch bei der Vermittlung von therapeutischer Hilfe unterstützen. Darüber hinaus stehen niedersachsenweit eine Vielzahl anderer kompetenter Opferunterstützungseinrichtungen zur Verfügung, etwa die Einrichtungen des Weißen Rings.
In der Zuständigkeit des Sozialministeriums gibt es zwei weitere Angebote, die ich besonders wichtig bei der Unterstützung von Opfern sexueller Gewalt finde. Das ist einmal das Netzwerk ProBeweis. Dabei handelt es sich um ein Projekt der Medizinischen Hochschule Hannover. Das Projekt bietet an einer Vielzahl von Standorten in ganz Niedersachsen eine schnellstmögliche Untersuchung sowie Sicherung von Beweisen an - und zwar unabhängig von einer Anzeigeerstattung.
Natürlich vermitteln die Mitarbeiter des Projekts auch an weitere Einrichtungen, wenn dies gewünscht ist. Das ist zum anderen das Trauma-Netzwerk Niedersachsen. An insgesamt sieben Krankenhäusern sind spezialisierte Stützpunkte eingerichtet, in denen Opfer von Gewalttaten im Kindes- und Jugendalter fachärztliche und fachpsychologische Beratung und Hilfe erhalten.
Und schließlich möchte ich auf das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung hinweisen, das vom Justizministerium ins Leben gerufen wurde und bundesweit Vorbildcharakter für ähnliche Projekte hat - das war in dieser Woche auch Thema der Justizministerkonferenz. Die psychosoziale Prozessbegleitung stellt ein ergänzendes Angebot zu bisherigen Angeboten der Zeugenbegleitung dar und wird in Niedersachsen neben der Stiftung Opferhilfe auch durch freie Träger angeboten. Sie umfasst, unter Einhaltung festgelegter sozialarbeiterischer Standards, die intensive Unterstützung von insbesondere Kindern und Jugendlichen, die infolge einer Straftat psychosozial besonders belastet sind.
Über alle diese Angebote gilt es, die Opfer und auch die mutmaßlichen Opfer zu unterrichten. Ich habe im Frühjahr die Website www.opferschutz-niedersachsen.de freigeschaltet, die Opfer von Straftaten und auch ihre Angehörigen und Freunde über auch spezielle Hilfsangebote in ihrer Nähe informiert. Die Website wird gut angenommen und ist ein weiteres Erfolgsprojekt unseres Landespräventionsrates. Eine Website ist natürlich nicht Alles. Im ganz konkreten Fall können sich die Opferhilfeeinrichtungen - und das sollten Sie wissen - nicht proaktiv an das mutmaßliche Opfer einer Straftat wenden. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Denn die Opfer oder im Fall von Minderjährigen ihre Eltern müssen selbstverständlich frei in ihrer Entscheidung bleiben, welche Art von Hilfe sie in Anspruch nehmen wollen. Die Information über die Angebote ist also das A und O für die mutmaßlichen Opfer, und ich vertraue hier den Vernehmungspersonen bei der niedersächsischen Polizei, die diese erste Information in allen geeigneten Fällen weitergeben. Ich habe es mir in diesem konkreten Fall nicht nehmen lassen, mich zu versichern, dass die Eltern des minderjährigen mutmaßlichen Opfers die Informationen über die Opferhilfeangebote auch tatsächlich erhalten. Die Polizei in Lingen hat hier die Eltern selbstverständlich informiert. Und in der Tat: Nach meinen Informationen haben das Mädchen und ihre Familie kompetente Unterstützung.
Eine letzte Bemerkung zum Thema Opferschutz - und der Opferschutz ist hier doch übergreifend unser gemeinsames Anliegen!
Einen Fall wie den vorliegenden zu einem frühen Stadium der Ermittlungen in allen Details zum Gegenstand der öffentlichen Debatte und mehr noch, zum Gegenstand von Skandalisierung zu machen, führt zu einem ganz erheblichen Schaden bei den Beteiligten. Ich spreche in erster Linie von dem betroffenen Mädchen. Durch die fortlaufende Skandalisierung des Vorfalls bleibt ganz notwendig auch das mutmaßliche Opfer im Fokus des angeheizten öffentlichen Interesses. Damit wird dem Opferschutz ein Bärendienst erwiesen. Einmal abgesehen davon, dass die Glaubhaftigkeit der mutmaßlichen Opferzeugin beeinflusst werden kann, stellt sich die Frage, wie man Opfer von Straftaten sexueller Gewalt unter solchen Umständen noch zu einer Zeugenaussage motivieren kann.
Am Abend des Montag, 2. Juni, ist zwischen meinem Haus und der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit einer Öffentlichkeitsfahndung erörtert worden. Der Impuls für die Diskussion ging dabei von meinem Haus aus.
Nach der Auskunft der Staatsanwaltschaft ist davon zunächst Abstand genommen worden. Die Fachleute bei Staatsanwaltschaft und Polizei haben entschieden, zunächst die technischen Ermittlungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Sie hatten auch schon Zielfahnder aus Osnabrück und Lingen eingesetzt. Und es gab nach Auskunft der Polizei diverse konkrete Ermittlungsansätze. Eine Öffentlichkeitsfahndung, so die Experten, hätte diese Ansätze konterkariert. Das war die Einschätzung vom Montag.
Unsere Experten bei Staatsanwaltschaften und Polizei in Niedersachsen kennen ihre Ermittlungsmöglichkeiten und können deren Wirkung in jedem einzelnen Fall bestens einschätzen. Ich vertraue unseren Ermittlungsbehörden, und das tun auch die Menschen in Niedersachsen. Ich appelliere an Sie, dieses Vertrauen nicht auszuhöhlen.
Die Lage wurde von Polizei und Staatsanwaltschaft am Dienstag neu bewertet, so dass unverzüglich die Öffentlichkeitsfahndung nach dem mutmaßlichen Täter eingeleitet worden ist.
Die Polizei hat - das habe ich bereits gesagt - zunächst aufgrund ihrer Erfahrung auf das Halten der Beziehung zwischen Mitarbeitern der JVA und dem Flüchtigen gesetzt. Letztlich hat auch diese Beziehung zum Ergreifen des Entflohenen geführt. Als der Entflohene am Pfingstsamstag sein Handy einschaltete, so tat er dies, um kurz darauf seinem Therapeuten mitzuteilen, dass er bereit sei, sich zu stellen. Er bat ausdrücklich darum, am Bahnhof in Kleve abgeholt zu werden. Dazu kam es jedoch nicht mehr. Aufgrund der eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen konnte er stattdessen um 13:00 Uhr in Emmerich, Kreis Kleve, von der Polizei verhaftet werden.
Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen, mich bei den beteiligten Dienststellen der niedersächsischen Polizei und bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück ganz herzlich bedanken. Es ist letztendlich die Fachkompetenz dieser Stellen, die zu der Ergreifung des Sicherungsverwahrten geführt hat. Sie verstehen etwas von ihrem Handwerk!
Das war am Pfingstwochenende. Wie vorab mit dem Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen vereinbart, habe ich dann gleich in der Ausschusssitzung nach den Pfingsttagen, nämlich am 11. Juni, den Ausschuss von dem Vorfall mündlich unterrichtet. Bereits am Freitag zuvor hatte eine Unterrichtung des Unterausschusses für Justizvollzug durch die Fachabteilung des Justizministeriums stattgefunden, allerdings im Schwerpunkt zu vollzuglichen Fragestellungen, wie es sich aus der Aufgabe des Unterausschusses ergibt.
Der Beschuldigte befindet sich jetzt in Haft. Ich bin überzeugt, dass die Staatsanwaltschaft mit Hochdruck die Ermittlungen führt und bald zu einer Entscheidung kommen wird. Und ich bin überzeugt, dass die Staatsanwaltschaft ihr Möglichstes tut, um die Interessen des mutmaßlichen Opfers zu schützen.
Für den Bereich des Justizvollzugs habe ich veranlasst, dass die Behandlungsverläufe aller in den sozialtherapeutischen Abteilungen untergebrachten Sicherungsverwahrten überprüft werden. Den Bericht erwarte ich in den kommenden zwei Monaten. Ich werde dann die gegebenenfalls notwendigen Konsequenzen ziehen und Sie hiervon natürlich auch in den Fachausschüssen unterrichten lassen.
Zuletzt komme ich zu dem Vorfall im Niedersächsischen Justizprüfungsamt. Dort wird einem ehemaligen Referatsleiter der Vorwurf der Bestechlichkeit in besonders schweren Fällen gemacht. Er soll Klausuren zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung Prüfungskandidatinnen und -kandidaten zum Kauf angeboten und möglicherweise auch verkauft haben.
Über den Vorfall habe ich am 23. April den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen ausführlich unterrichtet. Der Vorfall war außerdem in der letzten Plenarsitzung Gegenstand der ausführlichen Erörterung im Niedersächsischen Landtag. Ich möchte Ihnen deshalb auch zu diesem Fall nur die wesentlichen Tatsachen in Erinnerung rufen und sie aktualisieren, soweit ich Neues berichten kann.
Bereits im vergangenen Jahr fiel ein Kandidat zur Zweiten Staatsprüfung mit außergewöhnlichen Ergebnissen auf. Wir haben diesen Vorfall zur Anzeige gebracht. Strafrechtlich war diesem Kandidaten allerdings nichts nachzuweisen. Es gab keine Ermittlungsansätze, und es führte keine Spur zu dem ehemaligen Referatsleiter im Prüfungsamt. Ich habe unabhängig von dem Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen bereits damals eine umfangreiche Sicherheitsprüfung in Celle veranlasst.
Aufgrund der Sicherheitsprüfung haben wir die IT und die Bearbeitungsprozesse grundlegend geändert. So kann seit dem letzten Jahr im Prüfungsamt nur noch im gesicherten Druck- und Aufbewahrungsraum ausgedruckt werden.
Im Januar dieses Jahres dann gab eine Referendarin den Hinweis auf den ehemaligen Referatsleiter im Landesjustizprüfungsamt in Celle, der dort seit September 2011 tätig war. Auch diesen Fall haben wir der Staatsanwaltschaft in Verden zur Kenntnis gebracht. Es begann eine Phase der verdeckten Ermittlungen. Auch in dieser Phase soll der Beschuldigte weiterhin seinen illegalen Geschäften nachgegangen sein. Die Ergebnisse dieser Ermittlungen liegen den weiteren Schritten der Staatsanwaltschaft Verden und meines Hauses zugrunde.
Ende März fanden Durchsuchungen auch am Arbeitsplatz des Beschuldigten im Landesjustizprüfungsamt in Celle statt. Am selben Tag hat der Justizstaatssekretär dem Beschuldigten ein Hausverbot erteilt und ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Nachdem der Beschuldigte sich am darauffolgenden Tag zwar noch zu einem Gespräch mit dem Justizstaatssekretär im Justizministerium eingefunden hatte, sich dann aber nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt zurückgemeldet hatte, erging am 27. März ein Haftbefehl gegen den Beschuldigten. Seine Festnahme gelang an jenem Donnerstag Ende März nicht, weil er sich dem Zugriff der Polizei durch Flucht entzog. Die europaweite Fahndung hatte allerdings Erfolg. Schon am Montag, dem 31. März, nahm die italienische Polizei den Beschuldigten in Mailand fest.
Der Beschuldigte war in Italien einem Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes und anderer Taten ausgesetzt und befand sich deshalb dort bis zum vergangenen Montag, dem 23. Juni, in Haft. Am vergangenen Montag wurde er nach Deutschland verbracht, am Dienstag wurde er dem zuständigen Ermittlungsrichter zur Verkündung des deutschen Haftbefehls vom 27. März 2014 vorgeführt. Die Staatsanwaltschaft Verden beabsichtigt nach ihrem Bericht, einen Erweiterungsantrag zu stellen. Die weiteren Ermittlungen haben nämlich dazu geführt, dass weitere Taten konkretisiert werden konnten, für die nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der dringende Tatverdacht besteht.
Die Ermittlungen, die von Beginn an und insbesondere auch während der Flucht des Beschuldigten und während der Zeit der in Italien gegen ihn vollstreckten Haft mit Hochdruck geführt wurden, sind nunmehr unbedingt weiterhin in gleicher Weise fortzusetzen und dürfen keinesfalls irgendwelche Verzögerungen erfahren. Der Beschuldigte ist nunmehr in Deutschland in Untersuchungshaft, und damit gilt das Beschleunigungsgebot der Strafprozessordnung in besonderem Maße. Die Strafverfolgungsbehörden sind gehalten, alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die vorgeworfenen Taten herbeizuführen.
Unabhängig vom Ausgang des Ermittlungsverfahrens hat mein Haus gegen den ehemaligen Referatsleiter umfangreiche Maßnahmen ergriffen.
Ihm wurde am Tag der Durchsuchungen, am 26. März, die Führung der Dienstgeschäfte als Leiter des Referates PA I im Landesjustizprüfungsamt durch Herrn Staatssekretär Scheibel untersagt. Ihm wurde Hausverbot erteilt.
Am selben Tage hat das Justizministerium ein Disziplinarverfahren gegen den Beschuldigten eingeleitet und beim Niedersächsischen Dienstgericht für Richter beantragt, den Beschuldigten vorläufig des Dienstes zu entheben und seine Bezüge um 50 % einzubehalten. Das Dienstgericht hat sehr zügig antragsgemäß entschieden.[1]
Nun, da der Beschuldigte wieder in Deutschland ist, wird das Hauptsacheverfahren - ebenso wie das Strafverfahren - bald zu einem Abschluss kommen.
Mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Referatsleiters PA I ist seit dem 1. April ein anderer, bereits seit einiger Zeit an das Justizministerium abgeordneter Richter betraut worden. Ich wollte an dieser wichtigen Stelle keine Vakanz entstehen lassen.
Als weitere Maßnahme habe ich unmittelbar den Austausch der Klausuren für den am 3. April 2014 begonnenen Durchgang für die Zweite Staatsprüfung veranlasst. Auch der Klausurensatz für den späteren Durchgang für die Erste Prüfung wurde rein vorsorglich ausgetauscht.
Und ich habe veranlasst, dass alle Prüfungsergebnisse der Zweiten Staatsprüfung seit der Übernahme der Referatsleitung durch den Beschuldigten im September 2011 auf Auffälligkeiten untersucht werden. Diese Maßnahme ist aufwändig und langwierig. Ich kann heute aber sagen, dass gerade diese Maßnahme maßgeblich dazu beigetragen hat, das Prüfungswesen für unseren juristischen Nachwuchs in Niedersachsen in ruhige Fahrwasser zu lenken und das Vertrauen in das Landesjustizprüfungsamt und in die niedersächsischen Absolventinnen und Absolventen zu bestätigen. Von den Sonderprüfern, die alle ehrenamtlich ihre Aufgabe versehen, bekomme ich oft zu hören: „Das ist Ehrensache“ -- Den Sonderprüfern in der niedersächsischen Justiz und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesjustizprüfungsamts gilt mein ganz besonderer Dank für ihr Engagement!
Ich habe mich außerdem mit der Frage befasst, ob wir mit dem Sicherheitscheck im letzten Jahr schon alles Nötige veranlasst haben. Ich habe den Sicherheitscheck und auch unsere Anti-Korruptionsstrategie für das Prüfungsamt überprüfen lassen. Unterstützt wurden wir hierbei vom Landeskriminalamt, dessen Präsidenten Kolmey und seinen Mitarbeitern ich hier besonders danken will. Das Landeskriminalamt hat durch seine Zentralstelle Korruption mit dem von mir ausdrücklich gewünschten „Blick von außen“ draufgeguckt. Ich war erfreut zu hören, dass der Sicherheitscheck aus dem vergangenen Jahr mit seinen technischen und organisatorischen Vorkehrungen aus Sicht des LKA „optimal“ war. Und wir werden den von der Vorgängerregierung geerbten Korruptionsatlas aktualisieren. Bisher sind dort die Leitungsstellen im Prüfungsamt als „wenig korruptionsgefährdet“ eingeordnet. Dabei muss doch auch der Vorgängerregierung klar gewesen sein, dass Prüfungsaufgaben besonders geheimhaltungsbedürftig sind.
Alles in allem dient auch diese Überprüfung durch das LKA dazu, das Vertrauen in das Justizprüfungsamt zu stärken und auch die von dem Korruptionsvorfall erschütterten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Prüfungsamtes für ihre tägliche Arbeit neu zu motivieren.
Ich will das Landesjustizprüfungsamt für die Zukunft stark machen und dort eine ausgeprägte Hinschau-Kultur verankern. Die Sicherheitsvorkehrungen seit dem letzten Jahr sind das eine. Anti-Korruptionsschulungen werden jetzt erstmals durchgeführt werden. Und ich möchte ausdrücklich einen regelmäßigen Wechsel der hauptamtlichen Prüferinnen und Prüfer etablieren. Den gab es in der Vergangenheit nicht. Die Abordnungsdauer wird nach meiner Vorstellung auf höchstens drei Jahre begrenzt werden.
Die positiven Rückmeldungen gerade aus den Kreisen der niedersächsischen Justiz und der niedersächsischen Referendarinnen und Referendare auf die organisatorischen Maßnahmen bestätigen mich. Das Laissez-faire der Vergangenheit hat ein Ende. Korruption darf keine Chance haben.
Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 1:
Die Landesregierung bewertet fortlaufend die drei noch laufenden Vorgänge, die Gegenstand der Anfrage sind. Aus den Erkenntnissen, die ihr zum jeweiligen Zeitpunkt vorgelegen haben und vorliegen, zieht die Landesregierung die angemessenen Konsequenzen. Wegen der Einzelheiten verweise ich auf meine Ausführungen.
Zu 2 und 3:
Ich verweise auf meine Ausführungen zu dem jeweiligen Vorfall.
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erstellt am:
27.06.2014