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Forderung aus Niedersachsen gefolgt: Bundesjustizminister bringt Gesetzentwurf durchs Kabinett

„Gesetzeslage wird an die Lebenswirklichkeit angepasst – die wahren Täter werden wir weiterhin hart bestrafen“


Bereits im Mai 2023 hatte die Niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann auf der Justizministerkonferenz einen Beschlussvorschlag eingebracht, der auf breite Zustimmung der übrigen Länder gestoßen war – jetzt ist der Bundesjustizminister dem Vorschlag aus Niedersachsen gefolgt und hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vom Bundeskabinett beschlossen worden ist.

Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 StGB) werden seit dem 1. Juli 2021 als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bestraft. Die Erfahrung der vergangenen zweieinhalb Jahre hat jedoch gezeigt, dass diese Gesetzesverschärfung nicht allen in der Praxis auftretenden Sachverhaltskonstellationen gerecht wird. Entdeckt etwa eine Mutter oder ein Vater in einem Gruppenchat des Kindes ein kinderpornographisches Bild und leitet es – zur Warnung oder um eine Strafverfolgung zu ermöglichen – an andere Eltern oder die Lehrer weiter, so ist der Tatbestand bereits erfüllt.

„Solche Sachverhalte hatte der Bundesgesetzgeber bei der Strafschärfung sicherlich nicht im Blick“, so die Niedersächsische Justizministerin, die daher frühzeitig Nachbesserungen gefordert hatte. Gleichzeitig stellt sie klar: „Der Erwerb und der Besitz von Kinderpornographie sind schwerwiegende Straftaten. Die echten Täter werden wir daher auch weiterhin nicht schonen. Der Strafrahmen ermöglicht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren, den die Justiz in geeigneten Fällen auch in Zukunft ausschöpfen und die Taten deutlich sanktionieren wird.

Wir wollen aber ausschließlich die Täter bestrafen – nicht diejenigen, die bei der Aufdeckung solcher Taten helfen wollen. Durch die Herabstufung vom Verbrechen zum Vergehen kann die Justiz bestimmte Fälle wieder – so wie es vor dieser Regelung der Fall war – wegen Geringfügigkeit einstellen und eine Verurteilung insbesondere von besorgten Eltern und Lehrkräften verhindern. Ich begrüße es daher sehr, dass der Bundesjustizminister dem Vorstoß aus Niedersachsen gefolgt ist.“

Schmuckgrafik   Bildrechte: MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.02.2024

Ansprechpartner/in:
Frau Verena Brinkmann

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 5044

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