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Entschieden gegen Rechtsextremismus: Landes-Demokratiezentrum fördert Maßnahmen zu Kooperations- und Dialogformaten zwischen Zivilgesellschaft und Polizei

Das Landes-Demokratiezentrum Niedersachsen stellt Mittel in Höhe von bis zu 120.000 Euro bereit


Das Landes-Demokratiezentrum Niedersachsen (L-DZ) im Niedersächsischen Justizministerium ruft zivilgesellschaftliche gemeinnützige Träger auf, Anträge für Projekte einzureichen, die dem Dialog und der Kooperation von Polizei und Zivilgesellschaft dienen. Dafür stellt das L-DZ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“ für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 120.000 Euro zur Verfügung.

Das Fördervorhaben zielt darauf, die Vernetzung von zivilgesellschaftlichen Einrichtungen und der Polizei im Vorgehen gegen Rechtsextremismus und weitere Hassphänomene weiterzuentwickeln und zu stärken. Hierzu sollen zunächst Dialogformate auf Landesebene und später auch auf regionaler Ebene umgesetzt werden. Beteiligt werden daran die zivilgesellschaftlichen Beratungseinheiten der Betroffenenberatung, der zivilgesellschaftlichen Ausstiegsbegleitung, der Mobilen Beratung sowie Vertreterinnen und Vertreter der polizeilichen Ebenen. Die Formate dienen zunächst dazu, das gegenseitige Verständnis für die jeweiligen Arbeitsansätze, -aufträge und -rahmenbedingungen zu fördern. Für 2024 sind zudem Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Sensibilisierung und Fortbildung geplant. Die zu bestimmenden Schwerpunkte können u. a. die Themenfelder Rassismus, Antisemitismus, Antifeminismus, Verschwörungserzählungen und Querdenkerbewegung, Ausstiegsprozesse und Hass im Netz umfassen.

Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann: „Rechtsextremismus und Hassideologien dürfen keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Mit unserem Landes-Demokratiezentrum treten wir aktiv für eine offene, pluralistische Gesellschaft ein. Das Programm „Demokratie Leben!“ leistet einen wichtigen Beitrag zum Dialog zwischen Polizei und Zivilgesellschaft und stärkt damit die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie.“

Förderaufruf und Antragsformulare finden sich unter der Kategorie „Aktuelles“ auf www.ldz-niedersachsen.de.

Der Aufruf richtet sich an gemeinnützige nichtstaatliche Organisationen aus Niedersachsen. Diese sollten Fachkenntnisse und einschlägige Erfahrung im Themenfeld Rechtsextremismus sowie Erfahrungen in der Moderation von übergreifenden Dialogformaten haben. Vergleichbare Maßnahmen werden in den kommenden zwei Jahren auch in den anderen Bundesländern durch die jeweiligen Landes-Demokratiezentren gefördert.

Hintergrund:

Das L-DZ ist für die Umsetzung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Niedersachsen zuständig. Es fördert und vernetzt zivilgesellschaftliche Beratungs-, Bildungs- und Monitoring-Angebote zur Förderung der demokratischen Kultur im Land und zur Prävention von Rechtsextremismus, religiös begründeter Radikalisierung/Islamismus, Antisemitismus und weitere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Darüber hinaus hält das L-DZ Niedersachsen eigene Beratungs- und Bildungsangebote für Fachkräfte in Niedersachsen vor.

Die Landes-Demokratiezentren der Länder sind für die Koordination der Dialog- und Kooperationsmaßnahme zuständig, die im Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus beigefügtem Maßnahmenkatalog des Bundes verankert wurde.

Schmuckgrafik   Bildrechte: MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.03.2023

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