„Enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit für die Zukunft unseres Rechtsstaats“
Initiativen aus Niedersachsen prägen Justizpolitik der neuen Bundesregierung
„Das Vertrauen in unsere Demokratie steht und fällt mit dem berechtigten Glauben an Gerechtigkeit, Rechtssicherheit und Rechtsfrieden in unserem Land“, ist sich die Niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann mit Blick auf die Bedeutung der Justizpolitik für die Zukunft unseres demokratischen Gemeinwesens sicher, „deshalb freue ich mich sehr, dass die neue Bundesregierung mit ihrem Koalitionsvertrag die richtigen Weichenstellungen für einen starken, modernen und leistungsfähigen Rechtsstaat vornimmt.“
Das gelte umso mehr, als eine Vielzahl niedersächsischer Ideen Eingang in die Vereinbarungen zur Justizpolitik gefunden hätten: „Ich begrüße es sehr, dass die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag eine ganze Reihe unserer justizpolitischen Herzensprojekte aufgegriffen hat. Das zeigt: Für die drängenden Fragestellungen unserer Zeit werden in Niedersachsen ständig innovative, praktikable und mehrheitsfähige Lösungen entwickelt. Unserem Ruf als Motor der Rechtspolitik in Deutschland werden wir damit einmal mehr in herausragender Weise gerecht.“
Insbesondere beim Schutz von Frauen und Mädchen, bei der Rechtsdurchsetzung im Internet und bei der effektiven Kriminalitätsbekämpfung sei der Koalitionsvertrag maßgeblich durch Initiativen aus Niedersachsen geprägt. Daneben trügen auch die Vereinbarungen zu Reformen des Verfahrensrechts insbesondere (auch) zur Beschleunigung von Asylgerichtsverfahren (Z. 2050-2052), zum Schutz minderjährige Zeuginnen und Zeugen durch die Ausweitung audiovisueller Vernehmungen (Z. 2049 f.) und zu Reformen des Bauträgervertragsrechts (Z. 2788 f.) eine eindeutig niedersächsische Handschrift.
Schutz von Frauen und Mädchen
Als besonderen Erfolg wertet Justizministerin Dr. Wahlmann, die den Koalitionsvertrag in der Arbeitsgruppe „Bürokratieabbau, Staatsmodernisierung und moderne Justiz“ mitverhandelt hat, die Passage zur Strafbarkeit erheblicher verbaler und nonverbaler sexueller Belästigung (sog. „Catcalling“) (Z. 2933 ff.): „Ich bin überzeugt: Unsere Bundesratsinitiative und das große öffentliche Echo darauf haben den entscheidenden Anstoß dafür gegeben, endlich auch andere von der großen Bedeutung dieses wichtigen Themas zu überzeugen. Dass die Bundesregierung die eklatanten Strafbarkeitslücken bei erheblicher verbaler und nonverbaler sexueller Belästigung als solche anerkennt und eine intensive Prüfung zur Lösung dieser Problematik zusagt, ist ein weiterer politischer Meilenstein und eine gute Nachricht für alle Frauen und Mädchen in unserem Land. Ich bin zuversichtlich, dass wir in dieser Wahlperiode gemeinsam zu einer Lösung kommen, die ihre Würde auch bei widerwertigen – aber bislang straflosen – sexuell motovierten Sprüchen und Gesten endlich wirksam schützt.“
Auch, dass sich die neue Bundesregierung nunmehr zu einer bundesweit einheitlichen Regelung zum Einsatz elektronischer Fußfesseln bekenne (Z. 2922-2924), sei ein wichtiges Signal: „Die eigenen vier Wände müssen für jede Frau ein sicherer Ort sein – deshalb habe ich mich von Anfang an energisch für eine praxistaugliche bundeseinheitliche Regelung der elektronischen Fußfessel im Gewaltschutzgesetz eingesetzt. Der Koalitionsvertrag zeigt, dass sich diese Mühen gelohnt haben. Häusliche Gewalt müssen und werden wir auch weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und größter Entschlossenheit bekämpfen.“
Rechtsdurchsetzung im Internet
„Der neue Koalitionsvertrag stimmt mich außerdem zuversichtlich, dass wir bei der Durchsetzung des Rechts im Internet endlich wieder Kurs aufnehmen. Der Stillstand in diesem Bereich muss ein Ende haben. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich Menschen aus Angst vor Hass und Hetze aus dem Internet zurückziehen – das ist Gift für unsere Demokratie. Ein handlungsfähiger Rechtsstaat muss zu jeder Zeit deutlich machen: Unsere Regeln gelten auch im Netz.“ Es sei deshalb sehr zu begrüßen, dass die Bundesregierung einen neuen Anlauf zur Einführung eines Gesetzes gegen digitale Gewalt plane (Z. 2936 ff.): „Die zügige Schaffung eines solchen Gesetzes habe ich bereits in der vergangenen Wahlperiode mehrfach intern und auch öffentlich angemahnt. Effektiver Rechtsschutz darf auch im digitalen Raum kein leeres Versprechen bleiben.“
Bei der letzten Justizministerkonferenz unter Vorsitz von Ministerin Dr. Wahlmann im November 2024 in Berlin hatte sich Niedersachsen außerdem dafür stark gemacht, Plattformbetreiber bei der Meldung illegaler Inhalte künftig stärker in der Verantwortung zu nehmen. Auch diese wichtige Initiative greift der Koalitionsvertrag (Z. 2882 f.) explizit auf.
Effektive Kriminalitätsbekämpfung
Dass sich Verbrechen nicht lohnen darf, dürfte für jede redliche Bürgerin und für jeden redlichen Bürger eine Selbstverständlichkeit sein. Um diesem Mantra in der Praxis zukünftig noch stärker gerecht zu werden, hat sich Niedersachsen zuletzt in herausgehobener Weise bei der Entwicklung rechtlicher Instrumente zur Verbesserung der sog. Vermögensabschöpfung eingebracht. Neben einem erfolgreichen JuMiKo-Antrag zur Vermögenabschöpfung bei öffentlichkeitswirksamen Straftaten hat Ministerin Dr. Wahlmann – gemeinsam mit ihrer Amtskollegin aus Bremen – im letzten Jahr einen Katalog mit 50 Vorschlägen für eine Reform der Vermögensabschöpfung vorgelegt. Diesen möchte die künftige Bundesregierung nun in Gesetzesform gießen (Z. 2877 f.). Dr. Wahlmann begrüßt auch diese Initiative nachdrücklich: „In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung hat Niedersachsen gemeinsam mit Bremen ganze Arbeit geleistet. Dass die Bundesregierung nun zusagt, diese Empfehlungen umzusetzen, zeigt einmal mehr, welch zentrale Bedeutung die enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Justizpolitik hat. Verbrecher treffen wir so in Zukunft noch wirkungsvoller dort, wo es ihnen besonders wehtut: Am Geldbeutel, an der Luxusuhr oder am Sportwagen.“
Ebenfalls (auch) auf eine niedersächsische Initiative zurück geht das Ansinnen der Bundesregierung, Menschen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen, in Zukunft noch wirkungsvoller zu schützen (Z. 2861 ff.): „Auf der Justizministerkonferenz im vergangenen Juni habe ich bereits einen Beschlussvorschlag eingebracht, nach dem das Merkmal einer demokratiefeindlichen Gesinnung bei der Begehung einer Straftat künftig strafschärfend berücksichtigt werden soll. Menschen, die sich für die Demokratie einsetzen – egal ob als Helferinnen und Helfer im Wahlkampf oder auch als Aktive in unseren Stadt- und Gemeinderäten und unseren Parlamenten – repräsentieren unsere Demokratie und verdienen daher besonderen Schutz. Auch einer zunehmenden Gewalt gegenüber Polizei- und Rettungskräften müssen und werden wir Einhalt gebieten. Diese Menschen setzen sich jeden Tag und jede Nacht für unseren Schutz und unser Wohlergehen ein. Die Hand, die einem hilft, schlägt man nicht. Wer diesen Grundsatz missachtet, muss mit der vollen Härte des Rechtsstaats rechnen.“
Nicht zuletzt sei es sehr zu begrüßen, dass sich der Bund künftig (weiterhin) finanziell an der Digitalisierung der Justiz und bei der weiter erforderlichen personellen Verstärkung unserer Gerichte und Staatsanwaltschaften (Z. 2017 ff.) beteiligen wolle: „Die Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat ist ein wichtiges Signal an unsere Bürgerinnen und Bürger: Der Rechtsstaat bleibt stark, modern und leistungsfähig. Dafür hat sich Niedersachsen gemeinsam mit anderen Ländern in der Vergangenheit immer wieder mit Nachdruck eingesetzt.“
Der neuen Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig gratuliert Dr. Wahlmann herzlich zu ihrer neuen Aufgabe: „Ich wünsche Stefanie Hubig für ihre Arbeit im Bundesjustizministerium alles Gute und freue mich auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit für die Zukunft unseres Rechtsstaats.“
Artikel-Informationen
erstellt am:
06.05.2025
Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Marcel Holthusen
Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
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Tel: 05111205043