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Einsatz Künstlicher Intelligenz in der

Niedersächsisches Justizministerium erprobt KI-gestützte Richterassistenz


Seit Jahren belasten Massenverfahren die Justiz und die Gerichte – auch in Niedersachsen. Deshalb hat das Niedersächsische Justizministerium Anfang des Jahres die Entwicklung einer KI-gestützten Richterassistenz beauftragt, die seit Mai 2023 für erste Tests zur Verfügung steht. Der beauftragte Ansatz ist bisher bundesweit einzigartig. Ziel ist es, mithilfe modernster Technologie eine Lösung zu entwickeln, die es Richterinnen und Richtern ermöglicht, gleichgelagerte Verfahren, insbesondere Massenverfahren, effektiver zu bearbeiten. Als erste Testgerichte, die sich von den Vorzügen der Assistenz überzeugen dürfen, wurden das Landgericht Hildesheim und das Landgericht Osnabrück ausgewählt.

Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann: „Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Justiz ist ein wichtiger Schritt. Gerade im Zuge der Modernisierung und Digitalisierung der Justiz sollten wir die Künstliche Intelligenz nutzen, um Gerichte insbesondere bei der Bearbeitung einer Vielzahl an ähnlich gelagerten Verfahren zu entlasten. Bei allem technischen Fortschritt bedarf es aber immer auch einer kritischen Abwägung mit den verfahrensrechtlichen und berufsethischen Grenzen. Am Ende muss es immer der Mensch sein, der die Entscheidungen fällt.“

Die Konzeption der Assistenz haben niedersächsische Zivilrichterinnen und –richter erarbeitet. Als Trainingsgrundlage der KI werden ausschließlich die von dem nutzenden Richter bzw. der nutzenden Richterin getroffenen Verfügungen und Entscheidungen herangezogen. Die Trainingsdaten dienen dazu, den persönlichen Assistenten zu individualisieren. Die Assistenz kann für jede Art von Massenverfahren trainiert werden.

Begleitet wird das Projekt „Künstliche Intelligenz und richterliche Entscheidungsfindung“ interdisziplinär durch die Georg-August-Universität Göttingen. Die Projektleitung haben Herr Prof. Dr. Reuß und Herr Dr. Valentin Gold übernommen, die sich mit ihrer rechtlichen und technischen Expertise hervorragend ergänzen. Gerade durch europäische Vorgaben, aber auch vor dem Hintergrund des Selbstverständnisses der Justiz, sind – neben den Chancen der KI – auch mögliche Risiken im Blick zu behalten.

Dr. Kathrin Wahlmann: „Ich freue mich, dass wir mit der Universität Göttingen und Herrn Prof. Reuß und Dr. Gold eine fundierte wissenschaftliche Begleitung dieses Projekts erfahren. Nur so kann sichergestellt werden, dass technischer Fortschritt, praktischer Nutzen und rechtliche Grenzen abgewogen und in einen gerechten Ausgleich gebracht werden.“


Zum Hintergrund:

Niedersachsen nutzt für die Aktenbearbeitung die elektronische Akte e²A, die immer weiter ausgerollt wird. In der e²A sind bereits intelligente Funktionalitäten angelegt wie z.B. die KI-gestützte Erstellung eines Zeitstrahls, die automatisierte Erkennung von zitierten Normen und Verknüpfung mit Quellen oder ein Textbausteinsucher. Entscheidungen werden unter Nutzung eines Textprogrammes erstellt. Die Herstellerin der elektronischen Akte, die Fa. SINC, entwickelt auch die Richterassistenz. Insgesamt wirken 27 Personen aus der niedersächsischen Justiz, der Universität Göttingen und der Fa. SINC interdisziplinär an dem Forschungsprojekt mit.

Schmuckgrafik   Bildrechte: MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.06.2023

Ansprechpartner/in:
Frau Verena Brinkmann

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 5044

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