Das Ende für die Schiffsregister auf Papier
Niedersachsen tritt Verbund bei und digitalisiert die Registerarbeit
Die Digitalisierung der Justiz geht weiter voran: Als Schiffbauland Nr. 1 hat sich Niedersachsen nun dem im Jahr 2020 von Hamburg und Bremen gegründeten Entwicklungs- und Pflegeverbund Schiffsregister angeschlossen. Für die in Niedersachsen zuständigen Schiffsregistergerichte bedeutet dies: kein Papierregister mehr, dafür ein großer Schritt in die Volldigitalisierung.
Nach und nach wird jetzt bei den sechs Schiffsregistergerichten in Brake, Cuxhaven, Emden, Meppen, Stade und Wilhelmshaven auf die elektronische Registerführung umgestellt. Zukünftig wird die Fachanwendung „SchiR“ zum Einsatz kommen, mit der Registereintragungen, Schiffszertifikate und sonstige Schiffspapiere automatisiert erstellt und abgerufen werden können. Vor allem Unternehmen, Notariate und die Bürgerinnen und Bürger erhalten einen serviceorientierten Zugang zum Schiffsregister.
„Ich freue mich sehr, dass die Schiffsregister in Niedersachsen nun auch auf die elektronische Führung umgestellt werden können“, erklärt Niedersachsens Justizstaatssekretär Dr. Frank-Thomas Hett, der den Betritt für Niedersachsen erklärt hat. „Damit wird ein weiterer wichtiger Beitrag zur Volldigitalisierung der Niedersächsischen Justiz geleistet. Dies verspricht nicht nur einen modernen Zugang zu diesen Registern, sondern auch attraktive und innovative Arbeitsplätze innerhalb der Justiz“, so Hett.
Pro Jahr gibt es in Niedersachsen über 2.000 Eintragungen zu Seeschiffen, Binnenschiffen und Schiffsbauwerken. Langfristiges Ziel ist die Anbindung von „SchiR“ an die neuen elektronischen Aktensysteme, so dass ein volldigitales Angebot bereitgestellt werden kann. Dafür wird die Fachanwendung mit den im Verbund beteiligten Partnern weiterentwickelt.
Doch nicht nur das Schiffsregister wird digitalisiert. Auch für das beim Amtsgericht Braunschweig bundesweit geführte Luftfahrpfandrechtregister bedeutet „SchiR“ eine Umstellung auf die elektronische Führung. Die Fachanwendung kann nach einer Anpassung ebenfalls für dieses Register eingesetzt werden. Das ist von erheblicher Bedeutung. Denn das Amtsgericht Braunschweig arbeitet aufgrund der zentralen Zuständigkeit regelmäßig mit national und international agierenden Behörden, Rechtsanwaltskanzleien sowie Notariaten zusammen. Die Einführung von „SchiR“ bedeutet für die Beteiligten einen erleichterten Zugriff auf wichtige Informationen, die in diesem wirtschaftlich bedeutenden Sektor benötigt werden. Nicht zuletzt wird die Kommunikation mit dem in Braunschweig ansässigen Luftfahrt-Bundesamt langfristig deutlich vereinfacht.
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.12.2021
Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein
Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044