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„Bund darf die Länder finanziell nicht im Regen stehen lassen“

Gemeinsamer Digitalgipfel der Justizministerinnen und Justizminister der Länder und des Bundesjustizministers am 30.03.2023 in Berlin


Am morgigen Donnerstag, den 30.03.2023, treffen sich die Justizministerinnen und Justizminister der Länder mit dem Bundesjustizminister in Berlin, um einen gemeinsamen Leitplan zur Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen in der gesamten Justiz zu erarbeiten. Aktuell steht die Justiz in Deutschland vor einem großen digitalen Umbruch, denn bis zum 31.12.2025 ist flächendeckend die Einführung der elektronischen Akte sicherzustellen. Der Bund hat die Länder hierzu mit dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte verpflichtet, die Umsetzung des Vorhabens liegt hingegen bei den Ländern.


Die Niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann sieht insbesondere hierbei die Länder vom Bund nicht ausreichend unterstützt: „Der Bund hat die Länder verpflichtet, bis zum 31.12.2025 die gesamte Justiz flächendeckend mit der elektronischen Akte auszustatten. Mit den damit verbundenen immensen Personal- und Sachkosten stehen die Länder aber weitgehend alleine da. Ich sehe den Bund daher in der Verpflichtung, die Länder bei der Erfüllung der durch ihn veranlassten Aufgaben nicht im Regen stehen zu lassen. Die Justiz in den Ländern ist stark und leistungsbereit; sie sorgt als dritte Staatsgewalt für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden. Wenn der Bund den Ländern zusätzliche Aufgaben auferlegt, dann darf er nicht dafür sorgen, dass die gute und wichtige Arbeit der Justiz in den Ländern ausgebremst wird und Prozesse verlangsamt werden. Die Digitalisierung der Justiz soll ein Aushängeschild für Herrn Dr. Buschmann und für den Bund werden – dann muss er die Länder dabei aber auch so unterstützen, dass sie seine Pläne umsetzen können, ohne dass es dafür an anderer Stelle zu Einbußen kommt.“


Beim Digitalgipfel erwartet die Niedersächsische Justizministerin einen konstruktiven und vor allem zukunftsgerichteten Austausch. Zwar pocht sie auf die Einhaltung des Paktes für den Rechtsstaat, wirbt aber dafür, die vom Bund in Aussicht gestellten 200 Millionen Euro für Digitalprojekte zu nutzen, die allen dienen – etwa eine Justiz-Cloud oder den elektronischen Zugang zu den Gerichten.


Dr. Wahlmann: „Die Nutzung dieses projektbezogenen Geldes soll dabei aber unabhängig von der weiterhin notwendigen Förderung der Länder bei den allgemein mit der Digitalisierung verbundenen Kosten sein. Der Pakt für den Rechtsstaat bzw. der Digitalpakt ist mit der Projektförderung nicht erfüllt. Die gesamte Justiz steht in den kommenden Jahren vor der Mammutaufgabe der umfassenden Digitalisierung der Justiz. Wegen der auseinanderfallenden Zuständigkeiten für die Gesetzgebung einerseits und den Gesetzesvollzug andererseits sehen sich aber gerade die Länder großen finanziellen und strukturellen Herausforderungen ausgesetzt. Diese Aufgaben – die der Bund durch seine Gesetzgebung veranlasst hat – können die Länder nicht alleine bewerkstelligen. Hier erwarte ich eine weitreichende finanzielle Unterstützung durch den Bund.“

Schmuckgrafik   Bildrechte: MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.03.2023

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