„Bedeutende Impulse für ein zukunftsorientiertes Rechtssystem“
Erfolgreiche Herbst-JuMiKo 2025 für Niedersachsen
In Leipzig trafen sich heute die Landes-Justizministerinnen und -Justizminister zu ihrer jährlichen Herbst-JuMiKo. Auch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, nahm an der Konferenz teil.
Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann übernahm erstmals die Koordination der sogenannten A-Länder und konnte erneut wichtige Weichenstellungen zur Umsetzung auf Bundesebene erreichen: Niedersächsische Initiativen unter anderem zur Bekämpfung von Vergewaltiger-Netzwerken im Internet, zum „Pakt für den Rechtsstaat“, zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels und zum Schutz vor hybriden Bedrohungen fanden jeweils eine breite Mehrheit unter den Ländern.
Bekämpfung von Vergewaltiger-Netzwerken im Internet
Starkes Signal: Der niedersächsische Beschlussvorschlag, der klare Strafbarkeitslücken beim Besitz und in Teilen auch bei der Verbreitung von Vergewaltigungsvideos aufzeigt, wurde einstimmig angenommen. Die Justizministerinnen und minister der Länder fordern nun den Bund dazu auf, die Strafbarkeitslücken, die nach aktueller Rechtslage bei dieser Thematik noch bestehen, schnellstmöglich zu schließen. Damit setzen die Ministerinnen und Minister ein klares Signal zur Verfolgung der Täterinnen und Täter und für den Schutz der Betroffenen.
Ministerin Dr. Wahlmann: „Es ist schier unerträglich, dass der Besitz – und unter bestimmten Voraussetzungen – auch die Verbreitung von Vergewaltigungsvideos in Deutschland bislang straflos ist. Durch die rasante Verbreitung dieser Videos in Vergewaltiger-Netzwerken werden Frauen ständig weiter reviktimisiert und zum Teil auch retraumatisiert. Dass Männer Frauen betäuben und vergewaltigen, ist an sich schon verabscheuungswürdig – dass es dann aber noch einen Markt für Videoaufnahmen dieser Vergewaltigungen gibt, ist unfassbar. Diese Videos werden teilweise millionenfach im Netz heruntergeladen. Das muss schnellstmöglich ein Ende haben. Das einstimmige Abstimmungsergebnis zeigt, dass den Justizministerinnen und Justizministern der Länder der Schutz der Opfer wichtig ist und die konsequente Strafverfolgung der Täter ernst genommen wird.“
Pakt für den Rechtsstaat
Einen großen Erfolg feiert Niedersachsen auch mit dem erfolgreichen Antrag zur Neuauflage des „Pakts für den Rechtsstaat“. Der auf drei Säulen basierende Pakt sieht eine personelle Stärkung der Justiz, eine verbesserte Digitalisierung sowie eine Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen vor.
Justizministerin Dr. Wahlmann: „Mit dem heutigen Beschluss bekennen wir Länder uns klar zum Pakt für den Rechtsstaat. Gerade die personelle Verstärkung wird uns als Justiz noch stärker und leistungsfähiger machen, was letztlich auch den rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt: Eine starke Justiz ist in der Lage, in angemessener Zeit gerechte Entscheidungen zu treffen. Mit dem Geld aus dem Digitalpakt werden wir den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zur Justiz weiter erleichtern. Insbesondere die Schaffung einer bundeseinheitlichen Justizcloud ist der große Durchbruch zur wahren Digitalisierung und legt den Grundstein für zukünftige Projekte. Gerichtsverfahren werden am Ende schneller, einfacher und effizienter.“
Konsequente Strafverfolgung des illegalen Glücksspiels – Bekämpfung des Phänomens der Nutzung von „Fungames-Automaten“
Mit dem erfolgreichen Beschlussvorschlag zur konsequenten Strafverfolgung der Nutzung von sogenannten „Fungames-Automaten“ setzt die Justizministerkonferenz auf Vorschlag Niedersachsens außerdem ein klares Zeichen gegen illegales Glücksspiel.
Justizministerin Dr. Wahlmann: „Illegales Glücksspiel ist kein Kavalierdelikt – es untergräbt den legalen Markt und führt oft zu weiteren Straftaten wie Geldwäsche oder Steuerhinterziehung. Gerade im Bereich der Organisierten Kriminalität hat dieses Phänomen Hochkonjunktur. Deshalb ist der heutige Beschluss von großer Wichtigkeit.“
Strafrechtlicher Schutz vor hybriden Bedrohungen
Auch die gemeinsam mit Bayern eingebrachte niedersächsische Initiative zum strafrechtlichen Schutz vor hybriden Bedrohungen hat bei der Justizministerkonferenz große Zustimmung erfahren. Ob gezielte Manipulation von Informationsflüssen, Drohnenflüge über sensiblen Einrichtungen, Desinformationsfluten im Internet oder Cyberangriffe: Die Gefahr, die von hybriden Bedrohungen ausgeht, nimmt stetig zu. Die Justizministerkonferenz fordert die Prüfung konkreter Maßnahmen wie die Einführung eines neuen Straftatbestands für Drohnenflüge mit Spionageverdacht.
Justizministerin Dr. Wahlmann: „Ich freue mich sehr, dass ich meine Kolleginnen und Kollegen von der Wichtigkeit des Handlungsbedarfs in diesem bedeutsamen Bereich überzeugen konnte. Wir stärken damit unsere Resilienz auf allen Ebenen. Die Bundesrepublik muss in der Lage sein, Angriffe aller Art abzuwehren – auch mit den Mitteln des Strafrechts.“
Auch alle weiteren niedersächsischen Initiativen erfolgreich
Auch die weiteren Beschlussvorschläge aus Niedersachsen fanden jeweils eine Mehrheit unter den Ländern. Diese betreffen zum einen den Änderungsbedarf bei der Versagung der Restschuldbefreiung wegen Insolvenzstraftaten und zum anderen die Notariatsverwaltung bei pflichtwidrig handelnden Notaren und Notarinnen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
07.11.2025
Ansprechpartner/in:
Herr Simon Beschoten
Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 120-5044

