Logo Niedersächsisches Justizministerium: zur Startseite Niedersachsen klar Logo

Antwort auf Mündliche Anfrage: „Was bedeutet die Schließung der JVA-Abteilung Aurich für den Justizstandort Aurich?“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.12.2014, Mündliche Anfrage Nr. 15


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU):

Der Abgeordnete hatte gefragt:

Am 14. November 2014 teilte das Justizministerium der Presse mit, dass die Abteilung Aurich der JVA Meppen geschlossen werde. Diese Schließung war bereits einmal im Januar 2014 vom Ministerium angekündigt worden. Die endgültige Entscheidung wurde dann allerdings verschoben. Damit entstand bei den Betroffenen die Hoffnung, dass der JVA-Standort bleibt. Nun wurde eine andere Entscheidung getroffen. Kritiker dieser Entscheidung sehen darin eine Schwächung des Justizstandortes Aurich.

In einem Beitrag von Ostfriesen-TV vom 7. Mai 2014 schildern Vertreter des Amtsgerichtes, des Landgerichtes, der Staatsanwaltschaft und der örtlichen Rechtsanwälte die Probleme, die mit einer Schließung der JVA-Abteilung verbunden wären. Insbesondere für Verhöre der Staatsanwaltschaft oder Besprechungen mit angeklagten Mandanten werden erhebliche Nachteile befürchtet.

In ganz Ostfriesland wird es nach der Schließung keine Einrichtung des niedersächsischen Justizvollzuges mehr geben.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie wird die Schließung der Abteilung im Detail begründet?

  2. Wie wird die Schließung technisch und zeitlich ablaufen?

  3. Welche (Folge-)Kosten verursacht die Schließung der Abteilung?

Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Die Abteilung Aurich der Justizvollzugsanstalt Meppen, die über 29 Haftplätze verfügte, diente der Unterbringung von Untersuchungshaftgefangenen. Sie wurde wegen der geringen Anzahl von Untersuchungshaftgefangenen in den letzten Jahren auch mit Strafgefangenen belegt. Im Rahmen der Neuorganisation des Justizvollzuges wurde sie als vollzuglich entbehrlich angesehen.

Im Januar 2014 ist zur besseren Gewährleistung des Trennungsgebots zwischen Straf- und Untersuchungsgefangenen zunächst die bis dahin praktizierte Unterbringung von Strafgefangenen in der Abteilung beendet und ausschließlich eine der Zweckbestimmung Untersuchungshaft entsprechende Belegung bestimmt worden. Nach einer internen Revision mussten im Sommer 2014 zahlreiche Hafträume aus Sicherheitsgründen für eine weitere Belegung gesperrt und auch die Unterbringung von Untersuchungsgefangenen beendet werden. Gegenwärtig stehen lediglich neun Hafträume für eine kontinuierliche und uneingeschränkte Unterbringung von Inhaftierten zur Verfügung. Diese Räume können zukünftig als Vorführbereich für die Gerichte vor Ort genutzt werden.

Über die Planungen zur Neuorganisation des Justizvollzuges, bestehende Sicherheitsprobleme in der Abteilung Aurich und weitere Planungen sind die Mitglieder des Unterausschusses Justizvollzug und Straffälligenhilfe durch das Justizministerium am 25.07.2014 und am 3.12.2014 umfassend mündlich unterrichtet worden.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Mündliche Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die Abteilung Aurich ist vollzuglich entbehrlich, unwirtschaftlich und genügt weder den an eine zukunftsfähige Justizvollzugseinrichtung zu stellenden vollzuglichen noch den sicherheitstechnischen Anforderungen. Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkung.

Zu 2.:

Die Bewirtschaftung der Liegenschaft der jetzigen Abteilung Aurich der Justizvollzugsanstalt Meppen wird mit Wirkung vom 1.1.2015 auf das Landgericht Aurich übertragen. Hierzu haben bereits erste Gespräche vor Ort mit Vertreterinnen und Vertretern aller beteiligten Behörden stattgefunden. Weitere Fragen der Übernahme von Inventar und Einbauten werden noch geklärt.

Zu 3.:

Für die Bewirtschaftung der Liegenschaft werden bisher jährlich rund 50.000 Euro aufgewandt. Die für den weiteren Betrieb der Liegenschaft als Vorführbereich aufzuwendenden Kosten werden gem. § 50 LHO vom Kapitel 11 05 in das Kapitel 13 21 umgesetzt. Eventuelle weitere Folgekosten ergeben sich aus einem noch zu entwickelnden Nutzungskonzept und können noch nicht beziffert werden.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Alexander Wiemerslage

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5044
Fax: 0511 / 120 - 5181

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln