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Antwort auf Mündliche Anfrage: PEBB§Y-Untersuchung an den Gerichten

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.09.2013, Mündliche Anfrage (TOP 58)


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Jan-Christoph Oetjen und Dr. Stefan Birkner (FDP):

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz hat in ihrer Antwort vom 4. September 2013 auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP) (Drs. 17/532) mitgeteilt, dass für die Landesregierung bei der Beurteilung der Standortwirtschaftlichkeit eines kleinen Amtsgerichts die Bewertung nach dem Grundsatz des Personalberechnungssystems PEBB§Y maßgeblich ist und nicht - wie dem Landesrechnungshof - die Anzahl der Beschäftigten.

„Die Landesregierung selbst kategorisiert die Gerichte in Niedersachsen nicht nach ihrer Größe. Sie lässt sich bei Standortfragen auch nicht allein von ökonomischen Gesichtspunkten leiten. Entscheidender Richtwert für den Bestand eines Gerichts ist vielmehr, ob der auf Basis des auf mathematisch-analytischer Grundlage beruhenden, bundesweit angewandten und auch von den Rechnungshöfen der Länder vom Grundsatz her anerkannten Personalberechnungssystems PEBB§Y ermittelte Personalbedarf an diesem Gericht ohne wesentliche Über- oder Unterkapazitäten und mit vertretbarem Organisationsaufwand zur Verfügung gestellt werden kann“, so die Erklärung der Landesregierung.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Inwiefern spielt die Position des Landesrechnungshofs bezüglich der Wirtschaftlichkeit eines Gerichtsstandorts (Anzahl der Beschäftigten) bei einer zukünftigen Entscheidung des Justizministeriums zur Schließung eines Gerichtsstandorts noch eine Rolle?

2. Wann wird mit einem Zwischenergebnis der PEBB§Y-Untersuchungen zu rechnen sein?

3. Könnten nach der Ansicht der Landesregierung die PEBB§Y-Untersuchungen im Ergebnis zur Schließung kleiner Amtsgerichte führen?

Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Entscheidend für den Bestand eines Gerichts ist, dass der nach dem Personalberechnungssystem PEBB§Y ermittelte Personalbedarf an diesem Gericht vernünftig, d. h. ohne wesentliche Über- oder Unterkapazitäten und mit vertretbarem Organisationsaufwand zur Verfügung gestellt werden kann und dadurch auch eine gleichbleibend hohe Qualität der Rechtspflege gewährleistet ist. Bei der Abwägung, ob der Personalbedarf ohne wesentliche Über- oder Unterkapazitäten und mit vertretbarem Organisationsaufwand zur Verfügung gestellt werden kann, spielt auch die Anzahl der Beschäftigten eine Rolle. Diese ist jedoch im Einzelfall und nicht pauschal zu betrachten.

Zu 2.:

Die PEBB§Y-Nacherhebung wird in der Zeit vom 01.01. bis zum 30.06.2014 erfolgen. Das Gutachten soll voraussichtlich bis zum 28.11.2014 erstattet werden. Zur Vorlage eines Zwischenergebnisses ist das Unternehmen, das das Gutachten erstellt, nicht verpflichtet, so dass ein solches auch nicht zu erwarten ist.

Zu 3.:

Derzeit gibt es für keines der 80 Amtsgerichte in Niedersachsen einen Handlungsbedarf für strukturelle Veränderungen. Wie sich die PEBB§Y-Nacherhebung auf den Personalbedarf auswirken wird und ob dieser Personalbedarf vor Ort vernünftig zur Verfügung gestellt werden kann, lässt sich naturgemäß erst dann beurteilen, wenn die Ergebnisse der Nacherhebung vorliegen.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.09.2013

Ansprechpartner/in:
Herr Alexander Wiemerslage

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5044
Fax: 0511 / 120 - 5181

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