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Antwort auf Mündliche Anfrage: Juristisches Staatsexamen mit Blick auf Flamingos - sind die Prüfungsbedingungen in Niedersachsen für Jurastudenten angemessen?

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 28.03.2014, Mündliche Anfrage Nr. 16


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann und Lutz Winkelmann (CDU):

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) berichtet in ihrer Ausgabe vom 10. März 2014, dass 35 Kandidaten des ersten juristischen Staatsexamens eine Examensklausur in Osnabrück im Museum am Schölerberg, das an den Zoo Osnabrück grenzt, geschrieben hätten.

Ein Kandidat beschreibt die Situation laut NOZ so: „Es war ein bisschen absurd. Man konnte den Flamingos zugucken. Außerdem haben Kinder an die Scheibe geklopft und gewunken. Das war, als wäre man Teil des Zoos.“

Laut NOZ sollen alle sechs Klausuren des Examenstermins im Juli wieder im Museum am Schölerberg geschrieben werden.

Noch im Oktober 2013 fanden Examensklausuren in den Räumen des European Legal Studies Institute (ELSI) statt. Wie für andere Examen auch, ist für einen erfolgreichen Abschluss der juristischen Staatsprüfungen ein ruhiges und ungestörtes Arbeitsumfeld notwendig.

Die Examensnote ist für die beruflichen Chancen der Kandidatinnen und Kandidaten von entscheidender Bedeutung.

Durchgeführt werden die juristischen Staatsprüfungen durch das Landesjustizprüfungsamt, welches Teil des Justizministeriums ist. Die Korrektur und Bewertung der Examensklausuren erfolgt durch die Mitglieder des Landesjustizprüfungsamtes. Diese üben die Tätigkeit hauptsächlich im Nebenamt aus und erhalten hierfür eine Vergütung je Prüfung. In Niedersachsen beträgt zum Beispiel die Vergütung des Erstgutachtens einer Examensklausur in der ersten Staatsprüfung gegenwärtig 10 Euro. Zweitgutachten werden mit 6,50 Euro vergütet. Der Zeiteinsatz für eine einzelne Klausur ist erheblich, wenn eine angemessene vertiefte Prüfung der Arbeit stattfinden soll.

In anderen Bundesländern ist die Vergütung deutlich höher. So wird beispielsweise sowohl die Erst- als auch die Zweitbeurteilung von Aufsichtsarbeiten in Nordrhein-Westfalen in erster und zweiter Staatsprüfung mit 16 Euro vergütet. In Hessen erhalten die Prüfer hierfür 16,50 Euro.

Wir fragen die Landesregierung:

  • 1. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage des Kandidaten in der NOZ?
  • 2. Wie stellt die Landesregierung insbesondere in Osnabrück sicher, dass Kandidaten der juristischen Staatsprüfungen die Prüfungen unter angemessenen Bedingungen ablegen können und sich nicht dabei beobachten lassen müssen?
  • 3. Ist die gegenwärtige Vergütung der Tätigkeit als Prüferin oder Prüfer in den juristischen Staatsprüfungen den hohen Anforderungen an die Korrektur der Klausuren angemessen, oder plant die Landesregierung Anpassungen entsprechend den Regelungen anderer Bundesländer?

Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Das niedersächsische Landesjustizprüfungsamt (LJPA) stellt durch frühe Planungen und vertragliche Vereinbarungen sicher, dass die im Rahmen der Pflichtfachprüfung zu fertigenden Aufsichtsarbeiten an den Universitätsstandorten Göttingen, Hannover und Osnabrück in geeigneten Räumen, die ein konzentriertes Arbeiten über mehrere Stunden gestatten, angefertigt werden können. Die Auswahl ungeeigneter Prüfungsräume würde gegen den Grundsatz der Chancengleichheit verstoßen und zur Anfechtung des Prüfungsergebnisses berechtigen. Schon deshalb trägt das LJPA Sorge, nur geeignete Räume auszuwählen. Beschwerden von Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern über Prüfungsräume, die diese etwa im Rahmen der regelmäßig im Anschluss an Klausuren durchgeführten schriftlichen Befragung über den Prüfungsverlauf äußern können, werden stets geprüft und führen im Rahmen der Möglichkeiten zur Abhilfe.

Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1:

Weder von den Studierenden noch vom Aufsichtspersonal oder den mit der organisatorischen Durchführung vor Ort betrauten Personen des Landgerichts Osnabrück sind Beanstandungen über die Prüfungsräume vorgebracht worden. Die Räumlichkeiten im „Museum am Schölerberg“ werden als hell, geräumig und modern beschrieben. Das LJPA wird allerdings aufgrund der Berichterstattung in der Presse in Zukunft sicherstellen, dass ein Einblick von außen in den Prüfungsraum nicht möglich sein wird.

Zu Frage 2:

In diesem Jahr werden die Aufsichtsarbeiten am Standort Osnabrück im April in der katholischen Familienbildungsstätte, im Juli im „Museum am Schölerberg“ und im Oktober in der Osnabrückhalle geschrieben. Die drei genannten Räumlichkeiten sind unter Prüfungsgesichtspunkten geeignet, wobei ergänzend auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen wird.

Zu Frage 3:

Die Qualität der Bewertung von Prüfungsleistungen wird in erster Linie durch die fachliche Qualifikation des Prüfungspersonals bestimmt. Durch eine sorgsame Auswahl der Prüferinnen und Prüfer und begleitende Schulungen stellt das LJPA sicher, dass diese Qualität gleichbleibend hoch ist. Dabei zeigt die Erfahrung, dass die Prüferinnen und Prüfer in erheblichem Maße intrinsisch motiviert sind und die Vergütung eine untergeordnete Rolle für die Entscheidung spielt, Mitglied des LJPA zu werden und zu bleiben.

Der Vergütungssatz liegt in Niedersachsen im bundesweiten Vergleich zwar im unteren Bereich; eine maßvolle Anhebung der Vergütungssätze ist für das Jahr 2015 geplant. Es handelt sich allerdings der Höhe nach eher um einen Anerkennungsbeitrag und nicht um ein Honorar, mit dem der Arbeitsaufwand der Prüferinnen und Prüfer tatsächlich abgegolten wird.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.03.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Alexander Wiemerslage

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5044
Fax: 0511 / 120 - 5181

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