Logo Niedersächsisches Justizministerium: zur Startseite Niedersachsen klar Logo

Antwort auf Mündliche Anfrage: Besetzung der Richterwahlausschüsse in Niedersachsen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.09.2013, Mündliche Anfrage (TOP 46)


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Dr. Marco Genthe und Jan-Christoph Oetjen (FDP):

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (GRÜNE) plant, im kommenden Jahr Richterwahlausschüsse in Niedersachsen einzuführen. Die Richterwahlausschüsse sollen bei der Einstellung und Beförderung von Richtern eingebunden werden. Nun sollen auch „gesellschaftliche Kräfte“, wie etwa Tarifpartner oder Religionsgemeinschaften, bei der Richterauswahl oder Beförderung mitbestimmen können.

Neun der sechzehn Bundesländer haben Richterwahlausschüsse in unterschiedlichster Besetzung, neu ist allerdings, dass Tarifpartner oder Religionsgemeinschaften beteiligt werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche konkreten Religionsgemeinschaften sollen beteiligt werden?

2. Welche konkreten Tarifpartner sollen beteiligt werden?

3. Wird auch geplant, die Abgeordnete des Landtages zu beteiligen?

Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Ziel der Niedersächsischen Landesregierung ist es, die Eigenverantwortlichkeit der unabhängigen Justiz durch die sukzessive Ausweitung eigener personal- und budgetrechtlicher Handlungsspielräume der Gerichte und Staatsanwaltschaften, insbesondere der Mitwirkungsrechte bei der Ernennung, der Beförderung und der Budgetierung zu stärken. Darüber hinaus soll ein Richterwahlausschuss eingerichtet werden. Insofern soll gemeinsam mit den Richter- und Staatsanwaltsvertretungen, den Justizverbänden sowie den Präsidenten der Obergerichte und den Generalstaatsanwälten ein Modell bzgl. der Einrichtung von Richterwahlausschüssen entwickelt werden.

Ende Mai 2013 hat hierzu bereits ein erster Gedankenaustausch mit den Präsidenten der Obergerichte, den Generalstaatsanwälten, den Vertreterinnen und Vertretern der Präsidialräte, der Hauptrichterräte, des Hauptstaatsanwaltsrates sowie Vertreterinnen und Vertretern der Richter- und Staatsanwaltsverbände stattgefunden. Diskutiert wurde unter anderem über die Einführung eines Richterwahlausschusses in Niedersachsen, dessen Sinn und Zweck, dessen Befugnisse, dessen Zusammensetzung und dessen Verhältnis zum bereits bestehenden Präsidialrat. Die Gesprächspartner haben nun bis Ende September 2013 Gelegenheit, zu den erörterten Fragen vertiefend Stellung zu nehmen. Nach Auswertung der Gespräche und Stellungnahmen werden die Eckpunkte für die Einrichtung des Richterwahlausschusses festgelegt. Diese Eckpunkte sollen dann die Grundlage des einzuleitenden Gesetzgebungsverfahrens und der dort weiter zu führenden Diskussion insbesondere über die Befugnisse und die Zusammensetzung eines Richterwahlausschusses in Niedersachsen sein.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

1. Das Niedersächsische Justizministerium hat nach meinem Amtsantritt die Diskussion um die Einrichtung eines Richterwahlausschusses auch in Niedersachsen angestoßen. Ziel dieser Diskussion ist es, gemeinsam mit den Leitungen der niedersächsischen Justizbehörden, den Richter- und Staatsanwaltsvertretungen und den Justizverbänden ein Modell für die Einrichtung eines Richterwahlausschusses zu entwickeln. Dieser Entwicklungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Auch die Frage der Zusammensetzung des Richterwahlausschusses, insbesondere ob und wenn ja, welche gesellschaftlichen Kräfte konkret einbezogen werden könnten, wird somit noch diskutiert. Das Ergebnis dieses Diskussionsprozesses bleibt abzuwarten.

2. Siehe die Antwort zu Frage 1.

3. Siehe die Antwort zu Frage 1.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.09.2013

Ansprechpartner/in:
Herr Alexander Wiemerslage

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5044
Fax: 0511 / 120 - 5181

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln