Antwort auf die Mündliche Anfrage: „Wie viele islamistische Strafgefangene gibt es in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten (JVA)?“
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 15.12.2016, Mündliche Anfrage Nr. 30
Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 30 der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Dr. Stefan Birkner, Jörg Bode und Jan-Christoph Oetjen (FDP):
Vorbemerkung der Abgeordneten
Laut dem aktuellen Verfassungsschutzbericht befanden sich bis zum Stichtag 15. Mai 2016 ca. 550 Salafisten in Niedersachen - mit steigender Tendenz -, darunter bis zu 40 Personen aus Wolfsburg sowie 100 Personen aus Braunschweig. Eine Vielzahl von Strafverfahren aus dem Phänomenbereich Islamismus ist anhängig oder wurde durch eine richterliche Entscheidung abgeschlossen.
Vorbemerkung der Landesregierung
Für die Beantwortung der Anfrage wurde eine Auswertung der polizeilichen Vorgänge im Phänomenbereich „Politisch motivierte Ausländerkriminalität“, Themenfeld „Islamismus/Fundamentalismus“ vorgenommen. Der Auswertungszeitraum wurde aufgrund des Bezugs zum Verfassungsschutzbericht 2015 auf den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 01.12.2016 festgelegt
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
1. Wie viele mutmaßliche Islamisten, gegen die entsprechend ermittelt wurde, befinden sich zurzeit in niedersächsischen Justizvollzugsanstalten (alle Haftarten; bitte aufschlüsseln nach JVA, Anzahl und Gruppe)?
Aktuell befinden sich neun Gefangene der angefragten Zielgruppe in Niedersachsen in Haft. Nähere Angaben ergeben sich aus der anliegenden Übersicht, auf die Bezug genommen wird.
2. Gegen wie viele Personen aus Niedersachsen werden und wurden Straf-, Ermittlungs- oder Vorermittlungsverfahren geführt, die mit dem Phänomenbereich Islamismus in Zusammenhang stehen?
Justizielle Statistiken zu Personen oder Verfahren, die „mit dem Phänomenbereich Islamismus in Zusammenhang stehen“, werden nicht geführt. Für die Beantwortung der Frage wäre eine händische Einzelauswertung erforderlich, die innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit und angesichts der Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaften nicht zumutbar ist.
Von der Polizei Niedersachsen wurden vom 01.01.2015 bis 01.12.2016 gegen 145 Personen aus Niedersachsen strafrechtliche Ermittlungsverfahren geführt, die mit dem Phänomenbereich der politisch motivierten Ausländerkriminalität und dem Themenfeld Islamismus / Fundamentalismus im Zusammenhang stehen. Darüber hinaus sind dem Landeskriminalamt Niedersachsen derzeit weitere 16 Personen bekannt, gegen die Staatsanwaltschaften anderer Bundesländer oder der Generalbundesanwalt Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat gemäß § 89 a StGB bzw. §§ 129 a, 129 b StGB und dem VStGB führen. Ferner wurden durch die Polizei in Niedersachsen im genannten Zeitraum gegen 272 Personen gefahrenabwehrende Ermittlungen im Phänomenbereich der politisch motivierten Ausländerkriminalität und dem Themenfeld Islamismus / Fundamentalismus geführt.
3. Wie viele dieser Verfahren wurden bereits mit welchem Ergebnis abgeschlossen?
Hinsichtlich justizieller Statistiken wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Von den in der Frage 2 genannten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen 145 Personen sind der Polizei Niedersachsen folgende justizielle Entscheidungen bekannt:
Ergebnisse der Strafverfahren |
Anzahl |
Einstellung gem. § 170 II StPO |
43 |
Anklage vor dem Jugendrichter/Strafrichter |
5 |
Einstellung § 45 JGG (Voraussetzungen § 153 StPO) |
1 |
Einstellung nach § 154f StPO (z.B.unbek. Aufenthalt) |
2 |
Einstellung nach § 154 I StPO |
1 |
Einstellung nach § 154 StPO |
1 |
Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) |
4 |
Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe |
2 |
Verweisung auf den Weg der Privatklage |
3 |
Gesamt: |
62 |
Die gegen 272 Personen geführten gefahrenabwehrenden Ermittlungen sind gegen 71 Personen durch die Polizei Niedersachsen abgeschlossen worden, weil der Gefahrenverdacht nicht weiter verifiziert werden konnte, wegen eines Wohnungswechsels der Personen und damit einhergehender Abgabe des Vorganges an ein anderes Bundesland oder aufgrund der Einleitung von Strafverfahren.
Übersicht zur Mündlichen Anfrage Nr. 30
Artikel-Informationen
erstellt am:
15.12.2016
Ansprechpartner/in:
Frau Katja Josephi
Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044