Antwort auf die Mündliche Anfrage: „Unklarheiten über den Todeszeitpunkt eines Strafgefangenen? - Immer noch offene Fragen im Todesfall in der JVA Sehnde (Teil 2)“
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 5. Juni 2015, Mündliche Anfrage Nr. 14
Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 14 des Abgeordneten Otto Deppmeyer (CDU):
Vorbemerkung des Abgeordneten
Die Landesregierung antwortete auf meine Mündliche Anfrage Nr. 24 des Mai-Plenums 2015 zu einem Todesfall in der Justizvollzugsanstalt Sehnde am 15. Januar 2015 (Drucksache 17/3470).
Laut dieser Antwort ist auf dem Totenschein des Verstorbenen ein Todeszeitpunkt zwischen dem 13. Januar 2015, 23:00 Uhr, und dem 14. Januar 2015, 6:00, Uhr festgehalten worden. Zugleich sollen aber laut Antwort der Landesregierung noch am 14. Januar 2015 gegen 2:00 Uhr in der Nacht ein diensthabender Sanitätsbediensteter und vier weitere Bedienstete den Gefangenen noch lebend in seiner Zelle gesehen haben, nachdem dieser sich über die Haftraumkommunikationsanlage über Schmerzen in der rechten Brust geklagt habe.
Vorbemerkung der Landesregierung
Eine Ärztin oder ein Arzt, der eine verstorbene Person untersucht und den Totenschein ausstellt, bestimmt anhand definierter Parameter (u. a. Körpertemperatur, Ausprägung der Leichenstarre, Leichenflecken) den ungefähren Todeszeitpunkt und vermerkt diesen im Totenschein. Diese (und auch andere) Feststellungen erfolgen unabhängig von möglichen Aussagen anwesender Personen.
Im diesem Fall hatte der Notarzt als Todeszeitpunkt den Zeitraum zwischen dem 13. Januar 2015, 23:00 Uhr und dem 14. Januar 2015, 06:00 Uhr festgestellt. Tatsächlich wurde der Gefangene am 14. Januar gegen 02:00 Uhr letztmalig von Bediensteten der JVA Sehnde lebend angetroffen. Der Tod muss daher zwingend am 14. Januar 2015 in dem Zeitraum zwischen nach 02:00 Uhr bis 06:00 Uhr eingetreten sein.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:
1. Wie erklärt sich der Widerspruch in der Antwort der Landesregierung, dass der Gefangene laut Totenschein schon seit drei Stunden tot gewesen sein könne, obwohl ihn fünf Justizbedienstete noch lebend gesehen haben?
Siehe Vorbemerkung.
2. Wieso erschienen gleich fünf Justizbedienstete nachts im Haftraum des mutmaßlich später verstorbenen Gefangenen?
Während des Nachtdienstes werden die Hafträume in der JVA Sehnde aus Gründen der Sicherheit grundsätzlich in Anwesenheit von mindestens 3 Bediensteten geöffnet. Zum Zeitpunkt des Notrufes des Gefangenen waren weitere Bedienstete verfügbar, die vom Leiter des Nachtdienstes ebenfalls zur Haftraumöffnung herangezogen wurden.
3. Warum wurden die Mitglieder des Unterausschusses für Justizvollzug und Straffälligenhilfe von der Landesregierung nicht darüber informiert, dass es einen Widerspruch zwischen dem Totenschein und dem tatsächlichen Geschehen in der Todesnacht gibt?
Die Tatsache, dass Bedienstete den Gefangenen letztmalig am 14. Januar 2015 lebend gesehen haben, steht unter Hinweis auf die Ausführungen in der Vorbemerkung nicht im Widerspruch zum ärztlich festgestellten Todeszeitraum.
Artikel-Informationen
erstellt am:
05.06.2015
Ansprechpartner/in:
Herr Alexander Wiemerslage
Nds. Justizministerium
Pressesprecher
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