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Antwort auf die Mündliche Anfrage: „Rekrutieren Islamisten neue Anhänger in den Justizvollzugsanstalten?“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 15.12.2016, Mündliche Anfrage Nr. 28


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 28 der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Dr. Stefan Birkner, Jörg Bode und Jan-Christoph Oetjen (FDP):

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Radikalisierungsmethoden der islamistischen Szene sind vielfältig und umfassen fast alle Lebensbereiche. Die Erfahrungen aus anderen europäischen Mitgliedstaaten zeigen, dass die Islamisten versuchen, auch Strafgefangene für ihre Ideologie zu gewinnen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Gefangene mit Bezügen zum radikalen Islamismus stehen unter besonderer Beobachtung durch die Fachbereiche Sicherheit der Justizvollzugseinrichtungen. Jeweils erforderliche Maßnahmen dienen dem Ziel zu verhindern, dass die Gefangenen ihre extremistischen Vorstellungen weiter verbreiten oder sich durch Außenkontakte bestärken lassen. Von Gefangenen, die mit Radikalisierungsabsichten auffällig geworden sind, geht die Gefahr einer Störung des geordneten Zusammenlebens innerhalb der Anstalt aus. Die zur Störungsbehebung anzuordnenden Maßnahmen sind vielschichtig und reichen von einer verstärkten Beobachtung, über Überwachung des Besuchs oder Schriftwechsels bis hin zur unausgesetzten Absonderung (Einzelhaft) von Mitgefangenen.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Erhöhung der Handlungskompetenz der Justizvollzugsbediensteten. Das Thema „islamistische Radikalisierung“ wird daher verstärkt in der Aus- und Fortbildung der Bediensteten berücksichtigt.

Um die von islamistisch radikalisierten Gefangenen ausgehenden Gefahren – insbesondere nach der Haftentlassung - zu minimieren, wurde ab dem 01.03.2016 ein Programm zur De-Radikalisierung eingeführt. Mit der Durchführung wurde Violence Prevention Network e.V. (VPN) beauftragt. Das Programm umfasst die Beratung, Begleitung und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen sowie die De-Radikalisierung und Ausstiegsbegleitung von Gefangenen.

1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, ob radikale Islamisten in Justizvollzugsanstalten des Landes versuchen, neue Anhänger zu rekrutieren?

Nein.

2. Wenn ja: Welche Bemühungen unternimmt das Land, um gegen die Rekrutierung und Radikalisierung von Gefängnisinsassen vorzugehen?

Entfällt.

3. Gibt es auf diesem Gebiet eine Zusammenarbeit zwischen den Justizvollzugsanstalten und dem Verfassungsschutz? Wenn nein: Warum nicht?

Der Referatsteil „Prävention“ des Niedersächsischen Verfassungsschutzes bietet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Justizvollzugseinrichtungen Fortbildungsveranstaltungen zum Themenkomplex „Islamismus/Salafismus/Radikalisierungsprozesse“ neben den Bereichen „Rechtsextremismus“ und „Linksextremismus“ an. Ferner stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des jüngst im November 2016 eingerichteten Aussteigerprogramms „Aktion Neustart Islamismus“ des Niedersächsischen Verfassungsschutzes den Justizvollzugseinrichtungen als Ansprechpersonen bei radikalisierten Personen, die sich in Haft befinden oder entlassen werden, zur Verfügung. Darüber hinaus wird die Vernetzung zwischen Justizministerium und somit den Justizvollzugseinrichtungen und dem Verfassungsschutz sowie weiteren staatlichen Präventionsakteuren (LKA/Polizei, Sozialministerium, Kultusministerium) über die Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsen (KIP NI) derzeit verstetigt. Des Weiteren sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes regelmäßige Teilnehmer in Bund- und Länderarbeitsgruppen/Workshops, z. B. zum Thema „Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden und Justiz“.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.12.2016

Ansprechpartner/in:
Frau Katja Josephi

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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