Antwort auf die Mündliche Anfrage: „Erfüllt die Justizministerin ihr Versprechen, soziale Härten bei der Schließung der Abteilung Salinenmoor der JVA Celle zu vermeiden?“
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 26.09.2014, Mündliche Anfrage Nr. 17
Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 17 des Abgeordneten Thomas Adasch (CDU)
Der Abgeordnete hatte gefragt:
Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz hat entschieden, dass die Abteilung Salinenmoor der JVA Celle zum 31. Dezember 2014 geschlossen werden soll. Betroffen von dieser Entscheidung sind neben den Häftlingen vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung. Die Justizministerin hat diesen versprochen, dass soziale Härten bei der Schließung der Abteilung vermieden werden sollen.
Ich frage die Landesregierung:
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Konnten für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Salinenmoor inzwischen Anschlussverwendungen gefunden werden, die diese zufrieden stellen?
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Wurden oder werden Anwärterinnen oder Anwärter mit Kindern für den Justizvollzugsdienst vor die Wahl gestellt, den Justizdienst zu verlassen und einen erheblichen Teil ihrer Anwärterbezüge zurückzuzahlen oder eine Stelle an einer weit entfernten JVA anzunehmen, und, wenn ja, warum?
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Wurden bei der Auswahl nach Sozialgesichtspunkten für die weitere Verwendung Kinder von Beschäftigten nur bis zu einer Geburt zu einem bestimmten Stichtag berücksichtigt, und, wenn ja, warum?
Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Auf eine entsprechende Frage zur schriftlichen Beantwortung vom 03.06.2014 – Druck-sache 17/1821 – hatte ich mitgeteilt:
„Die Bediensteten der Abteilung Salinenmoor haben in Gesprächen und in schriftlichen Erhebungsbögen ihre Wünsche für einen zukünftigen Einsatzort angegeben. Im Ergebnis kann für 90 Bedienstete der Erstwunsch und für neun Bedienstete der Zweit-wunsch erfüllt werden. Lediglich für zwei Bedienstete kann nur der Drittwunsch Berücksichtigung finden. Fünf Bedienstete können nicht ihren Wünschen entsprechend eingesetzt werden; für sie ist als zukünftiger Einsatzort die Justizvollzugsanstalt Sehnde vor-gesehen.“
In einem Ausschreibungsverfahren für die befristete Mitarbeit in einem Projekt zur Ein-führung eines neuen Warenwirtschaftsprogramms für den in Celle ansässigen Landes-betrieb Justizvollzugsarbeitsverwaltung konnten die Bewerbungen von drei der Bediensteten der Abteilung Salinenmoor, die für einen zukünftigen Einsatz in der Justizvollzugsanstalt Sehnde vorgesehen waren, Berücksichtigung finden. Damit werden ab Januar 2015 lediglich noch zwei Bedienstete nicht ihrem Wunsch entsprechend in der Justizvollzugsanstalt Sehnde eingesetzt.
Zu 2.:
Anwärterinnen und Anwärter stehen im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Dieses endet mit dem erfolgreichen Abschluss der Laufbahnprüfung. Mit einer Einstellung als Beamtin oder Beamter auf Probe in einer Justizvollzugsanstalt wird ein neues Dienstverhältnis zum Land Niedersachsen begründet. Eine Einstellung kann nur erfolgen, wenn ein Personalbedarf besteht. Mit der Schließung der Abteilung Salinenmoor der JVA Celle ist der bei der Einstellung von Anwärterinnen und Anwärtern der Laufbahngruppe 1 angenommene Personalbedarf in der JVA Celle entfallen.
Deshalb sind auch mit den acht in der Justizvollzugsanstalt Celle ausgebildeten Anwärterinnen und Anwärter der Laufbahngruppe 1, die Ende Juni 2014 erfolgreich ihre Prüfung absolviert haben, mehrfach Gespräche über mögliche Einstellungsanstalten geführt worden. Im Ergebnis haben sich zwei für eine Einstellung in der Justizvollzugsanstalt Rosdorf und fünf für eine Einstellung in der Jugendanstalt Hameln entschieden. Ein weiterer Anwärter ist mit Abschluss der Ausbildung aus dem Landesdienst ausgeschieden und hat eine Anschlussverwendung in Mecklenburg-Vorpommern gefunden.
Zu 3.:
Um Chancengleichheit zwischen den Bediensteten zu gewährleisten, musste ein Stichtag festgelegt werden, zu dem die Reihenfolge für einen möglichen Dienstortwechsel bestimmt wurde. Dies war für alle der 15. Mai 2014. Das Datum war den Bediensteten bekannt. Änderungen in den Lebensverhältnissen nach diesem Stichtag können nicht dazu führen, dass nachträglich in die mit den Personalvertretungen vereinbarte Reihenfolge eingegriffen wird. Andere Beschäftigte für einen Wechsel in eine nicht dem Wunsch entsprechende Justizvollzugseinrichtung vorzusehen, würde andere soziale Härten nach sich ziehen und zu Ungerechtigkeiten führen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
29.09.2014
Ansprechpartner/in:
Herr Alexander Wiemerslage
Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
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