Antisemitische Straftaten:
Wie sehen die Zahlen für Niedersachsen aus?
In Ergänzung zu der heutigen Kabinetts-Pressekonferenz anlässlich der Bestellung eines Landesbeauftragten gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens war noch folgende Information gewünscht:
Die Zahl von Ermittlungsverfahren aufgrund antisemitischer Bestrebungen ist in den Jahren 2017 zu 2018 nahezu konstant geblieben, (2017: 76; 2018: 63), im ersten Quartal 2019 liegt der Wert bereits bei 80 und damit über dem der beiden Vorjahre.
Ähnliches gilt für Ermittlungsverfahren aufgrund fremdenfeindlicher Motivation. Hier ist die Gesamtzahl des Jahres 2017 bereits im ersten Quartal 2019 nahezu erreicht. Die Zahlen des Gesamtjahres 2018 werden im ersten Quartal 2019 bereits zu etwas mehr als Zweidritteln erreicht.
Insgesamt ergibt sich folgendes Bild:
Ermittlungsverfahren wegen rechtsextremistischer/ fremdenfeindlicher Straftaten | 2017 |
2018 |
1.Q./2019 |
gesamt Jeweils > 50% eingeleitet wegen § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) |
1052 | 575 | 410 |
antisemitisch | 68 | 63 | 80 |
fremdenfeindlich | 168 | 216 | 152 |
mittels Internet |
256 | 116 |
63 |
Artikel-Informationen
erstellt am:
15.10.2019
zuletzt aktualisiert am:
20.11.2019
Ansprechpartner/in:
Herr Hans-Christian Rümke
Nds. Justizministerium
Stv. Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044