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Umgang mit Bagatellstrafrecht, psychiatrische Versorgung von Strafgefangenen, Strafverfolgung bei Vergewaltigungsdelikten

Niedersächsische Justizministerin setzt drei rechtspolitische Zukunftsthemen auf die Tagesordnung der JuMiKo


Die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz hat für die 85. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) vom 25. bis 26. Juni im Ostseebad Binz auf Rügen drei Themen auf die Tagesordnung gebracht.

Niewisch-Lennartz setzt sich für eine rechtspolitische Neuausrichtung im Umgang mit Bagatellstrafsachen ein. Bundesweit beschäftigen Vergehen geringeren Gewichts, etwa wegen Leistungserschleichung und Diebstahl geringwertiger Sachen, die Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und den Vollzug. Im Jahr 2012 wurden bundesweit wegen Diebstahls rund 9.500 Freiheitsstrafen unter sechs Monaten verhängt, davon rund 3.800 ohne Bewährung. Bei mehr als 6.000 der abgeurteilten Taten lag der Wert des Diebesgutes nach Berechnungen des Ministeriums jeweils unter 50,00 €. Wegen Erschleichens von Leistungen wurden 2012 rund 3.500 kurze Freiheitsstrafen unter sechs Monaten verhängt, davon rund 1.000 ohne Bewährung. Der Vollzug solch kurzer Freiheitsstrafen bietet nach den Erfahrungen des Justizvollzuges keine Erfolg versprechenden Ansätze zur Resozialisierung. Die durchschnittlichen Vollstreckungskosten für Strafhaft betragen in Niedersachsen hingegen rund 4.000,00 Euro monatlich. Der Vollzug kurzer Freiheitsstrafen ist in diesen Fällen damit nicht nur wenig wirksam, sondern auch sehr kostspielig.

Niewisch-Lennartz: „Freiheitsstrafen bei Bagatelldelikten sollten rechtspolitisch vermieden bzw. auf echte Ausnahmefälle beschränkt werden. Sie stehen in keinem Verhältnis zur Schwere des Delikts. Der Vollzug der kurzen Freiheitsstrafen erreicht die Betroffenen oftmals nicht und belastet zugleich die Landeshaushalte. Wenig Wirkung, hohe Kosten!“

Weiterhin wirbt Niewisch-Lennartz auf der Frühjahrskonferenz für notwendige Folgerungen aus einer kürzlich veröffentlichten Analyse des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e. V. (KFN) zur Strafverfolgung bei Vergewaltigung.

Niewisch-Lennartz: „Die konsequente Verfolgung von Sexualdelikten ist ein wichtiges Anliegen aller staatlichen Stellen. Die veröffentlichten Teilergebnisse der Studie sollten Anlass sein, möglichen Schwächen in der Strafverfolgung auf den Grund zu gehen. Ich werde deshalb den Vorschlag unterbreiten, das KFN um eine vollständige Vorlage der Analyse zu bitten, um weiteren Handlungsbedarf abschätzen und wirksam handeln zu können.“

Daneben macht sich Niewisch-Lennartz für eine flächendeckende Verbesserung der psychiatrischen Versorgung im Justizvollzug stark. Ziel der Ministerin ist es, den Justizvollzug bei seiner Verpflichtung zu unterstützen, Strukturen für eine leitliniengerechte Behandlung psychiatrisch erkrankter Gefangener zu schaffen und sie nach der Entlassung in geeignete Versorgungssysteme zu integrieren:

Niewisch-Lennartz: „Die Verbesserung der psychiatrischen Versorgung von Inhaftierten im Strafvollzug ist der beste Opferschutz. In Niedersachsen werde ich versuchen, die akute stationäre, die ambulante Behandlung sowie die Nachsorge psychisch Auffälliger strukturiert und professionell zu organisieren.“

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.06.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Alexander Wiemerslage

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5044
Fax: 0511 / 120 - 5181

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