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Antwort auf die Mündliche Anfrage: „Kopftuchverbot an Niedersächsischen Gerichten? (Teil 2)“

5. Sitzung des Niedersächsischen Landtages, Mündliche Anfrage Nr. 37


Die Justizministerin Barbara Havliza beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 37 der Abgeordneten Helge Limburg, Julia Willie Hamburg, Belit Onay, Anja Piel und Christian Meyer (GRÜNE):

Vorbemerkung der Abgeordneten

In ihrer Koalitionsvereinbarung für Niedersachsen haben SPD und CDU im November 2017 u. a. vereinbart: „Darüber hinaus werden wir das Tragen eines Kopftuchs für alle Mitglieder des gerichtlichen Spruchkörpers (Berufsrichterinnen und Schöffinnen) sowie Staatsanwältinnen inklusive Referendarinnen im Sitzungsdienst untersagen.“ Das Kopftuch wird überwiegend als religiöses Symbol muslimischer Frauen angesehen. Religiöse Symbole anderer Religionsgemeinschaften, wie Kreuze oder Ordenstracht, werden nicht erwähnt. Auch überwiegend von Männern getragene religiöse Symbole, wie Kippas, finden keinerlei Erwähnung.

In der Vergangenheit gab es in Niedersachsen bereits Diskussionen über Kreuze in Gerichtssälen.

Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 2015 verstößt ein generelles Kopftuchverbot an Schulen gegen die Religionsfreiheit der betroffenen Personen und ist daher verfassungswidrig.

Art. 3 des Grundgesetzes gebietet grundsätzlich sowohl die Gleichbehandlung von Frauen und Männern als auch die Gleichbehandlung der verschiedenen Religionsgemeinschaften.

1.In wie vielen - gegebenenfalls welchen - niedersächsischen Gerichtssälen befinden sich gegenwärtig christliche Kreuze?

Christliche Kreuze befinden sich in drei Sitzungssälen des Amtsgerichts Cloppenburg und in zwei Sitzungssälen des Amtsgerichts Vechta. Das Amtsgericht Bersenbrück hat berichtet, dass sich in einem Sitzungssaal ein historisches Wandbild befindet, das „Jesus am Kreuz“ darstellt und ergänzend darauf hingewiesen, dass das Amtsgericht Bersenbrück in einem Kloster aus dem 13. Jahrhundert untergebracht ist. Aufgrund der zur Verfügung stehenden kurzen Bearbeitungszeit liegen Berichte nicht aus allen niedersächsischen Gerichten vor.

2. Plant die Landesregierung ein Verbot dieser Kreuze?

Der Landesregierung sind keine Konflikte oder Beschwerden hinsichtlich der in Sitzungssälen der Amtsgerichte Cloppenburg und Vechta angebrachten Kreuze bekannt. Daher hat die Landesregierung auch vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Maßgabe an den Staat, sich nicht ausdrücklich oder konkludent mit einem bestimmten Glauben oder einer bestimmten Weltanschauung zu identifizieren und dadurch den religiösen Frieden in einer Gesellschaft von sich aus zu gefährden (vgl. BVerfGE 93, 1 <16 f.>), bislang keinen Handlungsbedarf gesehen. Ob an dieser Haltung festzuhalten ist, wird im Rahmen einer generellen Bewertung der Anforderungen des Neutralitätsgebots geprüft.

3. Wird die Landesregierung bei einem Verbot religiöser Symbole für Angehörige eines Spruchkörpers, der Staatsanwaltschaft oder für Referendarinnen und Referendare alle Religionen gleich behandeln? Wenn nein, warum nicht und auf welcher rechtlichen Grundlage?

Auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu der Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Helge Limburg, Belit Onay, Anja Piel und Christian Meyer (GRÜNE) Nr. 36 „Kopftuchverbot an Niedersächsischen Gerichten? (Teil 1)“ wird Bezug genommen.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2017

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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