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Niedersächsische Justizministerin begrüßt neues Gesetz zum Opferschutz

Niewisch-Lennartz: Niedersachsen bietet Opfern von Straftaten schon heute professionelle Prozessbegleitung


„Heute ist ein guter Tag für die Opfer von Straftaten. Mit dem 3. Opferrechtsreformgesetz wird in Deutschland die psychosoziale Prozessbegleitung verbindlich eingeführt. In Niedersachsen haben wir uns auf diesen Tag seit 2013 vorbereitet und verfügen schon heute über 26 qualifizierte Prozessbegleiter. Wir bieten Opfern von Straftaten bereits jetzt, also vor In-Kraft-Treten der bundesweiten Regelung am 1.1.2017, landesweit psychosoziale Prozessbegleitung an“, stellte Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz nach dem heutigen Bundesratsbeschluss fest. „Durch psychosoziale Prozessbegleiter erhalten Opfer von Straftaten die Unterstützung, die sie brauchen, um ein Ermittlungs- und Strafverfahren durchzustehen. Das unterstützt die Opfer, hilft ihnen ihr Recht auf Ahndung des erlittenen Unrechts durchzusetzen und schützt sie vor einer sekundären Viktimisierung.“

Der Bundesrat hat heute die Umsetzung der EU-Opferschutzrichtlinie in nationales Recht vollendet und dem vom Bundestag am 3.12.2015 verabschiedeten 3. Opferrechtsreformgesetz zugestimmt. Nicht nur die Rechte aller Opfer von Straftaten auf Information und Teilhabe am Strafverfahren werden hierdurch gestärkt. Ab dem 1. Januar 2017 steht Kindern, Jugendlichen und besonders schutzbedürftigen Erwachsenen, die Opfer von Sexual- und Gewaltstraftaten geworden sind, ein in der Strafprozessordnung gesetzlich verankerter Anspruch auf kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung zu. Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besondere Form der Begleitung und Unterstützung vor, während und nach Abschluss des Ermittlungs- und Strafverfahrens. Sie bietet Opfern von Straftaten eine umfassende psychosoziale – nicht aber rechtliche – Hilfestellung. Damit werden die Opfer gestärkt, ihre individuelle Belastung reduziert und eine mögliche Retraumatisierung durch Verhandlungsverlauf und der eigenen Befragung vermieden.

Das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung hält Niedersachsen bereits seit dem Jahr 2013 vor. In einer landeseigenen Qualifizierungsmaßnahme werden psychosoziale Prozessbegleiter auf Basis eigens hierfür entwickelter Qualitätsstandards ausgebildet. Derzeit stehen in Niedersachsen 26 Fachkräfte für psychosoziale Prozessbegleitung zur Verfügung.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2015

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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