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Rede der niedersächsischen Justizministerin Anje Niewisch-Lennartz zu TOP 3 der 938. Sitzung des Bundesrates:

Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner


Es gilt das gesprochene Wort!

Rede der niedersächsischen Justizministerin Anje Niewisch-Lennartz zu TOP 3 der 938. Sitzung des Bundesrates:

Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner

„Wir stehen nunmehr vor der Verabschiedung des Gesetzes zur Bereinigung des Rechtes der Lebenspartner.

Liest man in der Begründung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung nach, so erfährt man, dass es sich hierbei um „redaktionelle Änderungen von Vorschriften mit geringerer praktischer Bedeutung“ handelt. Dem stimme ich zu. Es werden Vorschriften geändert, in denen Ehe und Lebenspartnerschaft unterschiedlich behandelt werden, und zwar ohne überzeugenden Grund ungleich behandelt werden, wie wir ebenfalls der Begründung entnehmen können.

Aber, mit der „redaktionellen Änderung von Vorschriften geringerer Bedeutung“ ist es ohne jeden Zweifel nicht getan. Überzeugende Gründe für eine Ungleichbehandlung fehlen nicht nur und nicht in erster Linie bei wenig praxisrelevanten Vorschriften geringerer Bedeutung. Überzeugende Gründe für eine Ungleichbehandlung gleichgeschlechtlicher und unterschiedlich geschlechtlicher Paare fehlen grundsätzlich.

Im Lichte der gesellschaftlichen Entwicklung und des damit einhergehenden Verständnisses der Menschen von Ehe und Familie gibt es keinen überzeugenden Grund mehr für eine Ungleichbehandlung schwuler oder lesbischer Paare und Paaren unterschiedlichen Geschlechts. Jedes Paar das sich liebt, Verantwortung füreinander wagt und wenn eine Chance dafür besteht in liebevoller Fürsorge Kinder großzieht, ist der Nukleus unserer Gesellschaft. Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Menschen sind heute glücklicherweise eine gesellschaftliche Normalität. Anders das Gesetz. Schwule und Lesben können gerade keine Ehe, sondern nur eine Partnerschaft eingehen, und werden vor allem in dem für sie naturgemäß besonders bedeutsamen Adoptionsrecht erheblich benachteiligt.

Es geht daher aus meiner Sicht nicht maßgeblich darum, redaktionelle Änderungen an unbedeutenden Vorschriften vorzunehmen.

Es geht darum, endlich zu einer wirklichen Gleichstellung gleich- und unterschiedlich geschlechtlicher Lebenspartnerschaften zu kommen. Der gegenwärtige Entwurf ist eine vertane Chance.

Der Bundesrat hat im September die Einbringung eines Gesetzentwurfes zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare beschlossen. Die Stellungnahme der Bundesregierung hierauf steht noch aus. Eine neue Chance nach „redaktionellen Änderungen von Vorschriften mit geringerer praktischer Bedeutung“ nunmehr endlich den entscheidenden Schritt in die richtige Richtung zu tun.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.“

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.11.2015

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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