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Rede der Niedersächsischen Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann im Niedersächsischen Landtag zu „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizgesetzes“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 7. Februar 2024, TOP 5


Es gilt das gesprochene Wort!


„Frau Präsidentin,
meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete,

eine Gebührenerhöhung ist vordergründig erstmal kein Thema, für das viele bereitwillig an ein Rednerpult treten. Als Land haben wir aber nicht nur die Verpflichtung, die Ausgaben des Landes gerecht zu verteilen – wir sind auch dafür zuständig, die Einnahmeseite im Blick zu behalten – ich denke, der Finanzminister wird mir insoweit zustimmen. Gerade Gebühren, die der Staat ja für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen erhebt, sollen die erbrachte Leistung ganz oder zumindest teilweise decken. Wenn dieses Äquivalenzverhältnis zwischen Höhe der Gebühr und dem wirtschaftlichen Nutzen in eine Schieflage gerät, muss nachgesteuert werden – wie das hier der Fall ist. Dabei will ich besonders darauf hinweisen, dass die hier gegenständlichen Gebühren zum Teil – mit Ausnahme einer Glättung im Zuge der Umstellung auf den Euro – seit dem Jahr 1985 (!) nicht erhöht worden sind.

Im Übrigen handelt es sich um inhaltlich enorm wichtige Angelegenheiten für die Bürgerinnen und Bürger im Land Niedersachsen.

Notarinnen und Notare haben ein öffentliches Amt inne, das ihnen vom Land Niedersachsen verliehen wurde. Nur für besonders wichtige Rechtsgeschäfte mit weitreichenden Folgen ist die notarielle Beurkundung vorgesehen. Diese hat dementsprechend einen besonders hohen rechtlichen Wert.

Insoweit liegt es im essentiellen Interesse des Landes Niedersachsen, die Amtsgeschäfte der Notarinnen und Notare, die ansonsten selbständig und losgelöst von staatlichen Institutionen arbeiten, in regelmäßigen – im Übrigen eher großzügigen – Abständen zu überprüfen.

Ähnlich wichtig ist der zweite Gebührenkomplex, nämlich der Widerspruch gegen Prüfungsentscheidungen in den juristischen Staatsexamina. Auch hier ist von essentieller Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, welche Prüfungsleistungen noch ausreichen, um als Volljuristin oder Volljurist die Befähigung zum Richteramt und somit auch die Voraussetzungen zur Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu erlangen. Auch hier müssen sich unsere Bürgerinnen und Bürger, Einwohnerinnen und Einwohner darauf verlassen können, dass gewisse Qualitätsstandards eingehalten werden.

Ich bitte Sie daher, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Vielen Dank.“


Ministerin Dr. Wahlmann im Landtag   Bildrechte: MJ

Ministerin Wahlmann im Landtag

Schmuckgrafik   Bildrechte: MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.02.2024

Ansprechpartner/in:
Frau Verena Brinkmann

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 5044

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