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Rede von Frau Justizministerin Barbara Havliza zur Ersten Beratung - Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU „Häuser des Jugendrechts“ sind schon jetzt ein Erfolgsmodell! Drs. 18/4487

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 12. September 2019, TOP 37


Es gilt das gesprochene Wort!

„„Häuser des Jugendrechts“ sind schon jetzt ein Erfolgsmodell! Der Titel des Entschließungsantrags von SPD und CDU ist richtig gewählt. Wir haben entsprechend der Koalitionsvereinbarung in dieser Legislaturperiode an insgesamt fünf Standorten „Häuser des Jugendrechts“ eingerichtet, nämlich in Göttingen, Hannover, Lüneburg, Osnabrück und Salzgitter. Zwar sind die internen Geschäftsordnungen noch nicht an allen Standorten bis in Letzte festgeschrieben. Aber an allen Standorten haben alle am Jugendstrafverfahren beteiligten Akteure längst ihre Zusammenarbeit aufgenommen und setzen beschlossene Maßnahmen um. Gleichzeitig werden weitere Maßnahmen für noch intensivere Zusammenarbeit geplant. Es war bereits festzustellen, dass allein die gemeinsame Arbeit an den Kooperationsvereinbarungen und Geschäftsordnungen zu einer verdichteten Zusammenarbeit und einer deutlichen Verbesserung der persönlichen Kontakte geführt haben.

In Osnabrück wurden gemeinsame Räume durch Jugendstaatsanwaltschaft, Jugendsachbearbeitung der Polizei sowie Jugendgerichtshilfe angemietet. Sie befinden sich in unmittelbarer Nähe zu Amtsgericht, Staatsanwaltschaft und Polizei und sollen nach Abschluss der leider erforderlichen umfangreichen Umbauarbeiten möglichst noch in diesem Jahr bezogen werden.

In Lüneburg wird ein leerstehender Gebäudetrakt der Staatsanwaltschaft mit eigenem Eingang genutzt. Dort stehen Räume für Vernehmungen und Besprechungen zur Verfügung. Auch hier hat die eigentliche Fallarbeit längst begonnen. Anlässlich einer Bereisung habe ich die Räumlichkeiten Anfang Juli angesehen und mit den Akteuren gesprochen. Und ich muss sagen, der Ansatz „Häuser des Jugendrechts“ einzurichten, überzeugt mich immer mehr. Wir haben der Praxis damit einen Weg eröffnet, Jugendstrafverfahren zügig und effektiv durchzuführen sowie passgenaue erzieherische Maßnahmen einschließlich Strafen so früh wie möglich greifen zu lassen.

In Hannover treffen sich die Beteiligten in regelmäßigen Abständen zu einem „Runden Tisch“. Dort soll im Spätsommer die Kooperationsvereinbarung im Rahmen einer größeren Fachveranstaltung unterzeichnet werden.

Auch in Göttingen wurde die inhaltliche Arbeit aufgenommen. Ausgewählte Jugendverfahren und Bereiche der Jugendkriminalität werden in Prognose- und Fallkonferenzen bearbeitet.

In Salzgitter hat die Polizei die organisatorische Koordination für das Alltagsgeschäft übernommen und sorgt insbesondere für die Einladungen zu gemeinsamen Besprechungen. Dies war erforderlich, weil die Staatsanwaltschaft nicht vor Ort ist und deshalb nicht rund um die Uhr präsent ist.

Die fünf eingerichteten „Häuser des Jugendrechts“ zeigen schon jetzt, dass hier nicht modellhafte „Leuchtturmprojekte“ entstanden sind, sondern ein Konzept geschaffen wurde, das flexibel und maßgeschneidert an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst werden kann. So muss grundsätzlich kein Standort per se ausgeschlossen werden, nur weil er nicht am Standort einer Staatsanwaltschaft ist. Langfristig könnte damit eine Umsetzung im gesamten Flächenland Niedersachsen möglich werden, dessen Besonderheiten mit 80 Amtsgerichten bei elf Staatsanwaltschaften natürlich Rechnung zu tragen ist. So kann das „Haus des Jugendrechts“ nur in den Zentren tatsächlich eine von mehreren Institutionen gemeinsam genutzte Immobilie sein. In der Fläche – je nach den strukturellen Gegebenheiten und örtlichen Besonderheiten – kann das „Haus“ aber auch ganz anders ausgestaltet sein.

Wo sich Intensiv- und Schwellentäter häufen, bieten sich zum Beispiel interdisziplinäre Fallkonferenzen und vorrangige Jugendverfahren besonders an. Woanders kann es sinnvoll sein, die Durchführung vereinfachter Jugendverfahren zu fördern. In allen Bezirken sollte aber ein regelmäßiger Austausch der Beteiligten sichergestellt sein, z.B. durch Besprechungen, gemeinsame Fortbildungen, wechselseitige Hospitationen und Runde Tische. Darauf kommt es uns vor allem an.

Ich bin mir sicher, dass mit der Einrichtung der „Häuser des Jugendrechts“ ein guter Weg eingeschlagen ist, Jugendkriminalität auch weiterhin erfolgversprechend und noch erfolgversprechender zu bekämpfen. Diesen Weg wollen wir deshalb konsequent weiterverfolgen! Den Regierungsfraktionen von SPD und CDU danke ich für den vorliegenden Entschließungsantrag und die damit zum Ausdruck gebrachte Unterstützung der „Häuser des Jugendrechts“.

Die im Entschließungsantrag formulierten Bitten, eine Matrix für die fachliche Bewertung der Arbeit der „Häuser des Jugendrechtes“ im laufenden Betrieb zu erarbeiten und mit einer fachlichen Beurteilung der Arbeit der „Häuser des Jugendrechtes“ ein Jahr nach der Arbeitsaufnahme aller Modellprojekte zu beginnen, werde ich aufgreifen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.“


Artikel-Informationen

erstellt am:
12.09.2019

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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