Logo Niedersächsisches Justizministerium: zur Startseite Niedersachsen klar Logo

Niedersächsische Justizministerin kündigt Mitarbeiterbefragung zum Planungsvorhaben eines Justizzentrums in Oldenburg an

Neuer Weg der Beteiligung


Im Rahmen eines Gesprächs mit dem Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg Schwandner und einem Vertreter der Oldenburger Justiz, Präsident des Oberlandesgerichts Oldenburg Kircher, hat die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz ihre Bereitschaft zur Unterstützung des Planungsvorhabens für ein Justizzentrum in Oldenburg zugesagt.

Grundlage dieser Entscheidung ist eine positive interne Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Justizministeriums. Die Untersuchung hat Investitionen in einen Neubau im Rahmen einer Investorenmietlösung Investitionen in die Bestandsgebäude des Oldenburger Gerichtsviertels gegenübergestellt. Die Investorenmietlösung beinhaltet eine Verwirklichung des Vorhabens unter Einschaltung eines Investors mit anschließender Anmietung und Ankaufsoption der Liegenschaften nach 30 Jahren.

Die Ministerin stellte klar, dass eine Unterstützung für dieses Projekt nicht ohne eine vorherige Abstimmung mit allen betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort erfolgen könne.

Niewisch-Lennartz: „Nach meinem Eindruck klafft die Meinungsbildung zu dem Planungsvorhaben für ein Justizzentrum in der Stadt Oldenburg weit auseinander. Ich habe deshalb der Oldenburger Justiz meine volle Unterstützung für ein Justizzentrum für den Fall zugesichert, dass dieses Planungsvorhaben auch mehrheitlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Oldenburger Justizbehörden getragen wird. Die Oldenburger Justiz wird deshalb auf meinen Vorschlag hin nun eine Befragung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchführen.“

Die Unterbringungssituation wesentlicher Teile der Oldenburger Justizbehörden bedarf seit längerer Zeit der Verbesserung. Bereits am 8. Mai 2013 hat sich die Ministerin anlässlich eines Besuchs der Stadt Oldenburg vor Ort ein persönliches Bild von der Möglichkeit der planerischen Zusammenführung aller Oldenburger Justizbehörden verschafft. Von der Zusammenführung wären das Amtsgericht, das Landgericht, das Oberlandesgericht, die Staatsanwaltschaft, das Verwaltungsgericht, das Sozialgericht, das Arbeitsgericht und der Ambulante Justiz- und Sozialdienst (AJSD) betroffen.

Die Entscheidung für eine Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entspricht der Forderung der Koalitionsvereinbarung, die Bildung von Justizzentren eng mit den Beteiligten vor Ort abzustimmen.

Niewisch-Lennartz abschließend: „Mit der jetzigen Entscheidung wird dem Votum der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine hohe Bedeutung beigemessen. Mir ist wichtig, dass wir keine Entscheidung gegen, sondern für die Menschen treffen, um die es geht. Deshalb müssen wir sie nach ihrer Meinung fragen.“

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.11.2013

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln