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Hohe Kompetenz im Opferschutz

Psychosoziale Prozessbegleitung / Neuauflage der Qualitätsstandards veröffentlicht


Niedersachsen ist bundesweit führend beim Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung. Das liegt auch an der hohen Qualität des Angebots. In diesem Zusammenhang hat das Niedersächsische Justizministerium nun die mittlerweile dritte Neuauflage der Qualitätsstandards zur Durchführung der psychosozialen Prozessbegleitung herausgegeben. Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Unterstützung für Opfer von Straftaten und deren Angehörige vor, während und nach dem Strafverfahren. Speziell ausgebildete Prozessbegleiterinnen und -begleiter helfen dabei, die Belastungen durch einen Strafprozess zu minimieren.

Bereits seit dem Jahr 2012 verfügt Niedersachsen über landesweite Qualitätsstandards, auf deren Grundlage Opfer von Straftaten Unterstützung finden. Die Standards werden regelmäßig in Abstimmung mit der Praxis weiterentwickelt. Sie sichern die Qualität dieser wichtigen Arbeit und geben den Praktikerinnen und Praktikern wertvolle Orientierung.

Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann: „Mit unseren landesweiten Qualitätsstandards geht Niedersachsen deutlich über den Bundesstandard hinaus. Dies betrifft sowohl den Umfang der Betreuung als auch die Qualitätssicherung. Ich bin stolz darauf, dass wir in Niedersachsen die psychosoziale Prozessbegleitung auf einem derart hohen Niveau leisten können. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, damit zur bestmöglichen Unterstützung für Opfer von Straftaten beizutragen.“.

Die Neuauflage der Qualitätsstandards kann hier abgerufen werden.

Die Qualität und die Fortentwicklung des Angebots werden durch eine Koordinierende Stelle im Niedersächsischen Justizministerium sowie die Umsetzung einer landeseigenen Ausbildung durch die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen sichergestellt. Der fünfte Ausbildungsgang endet am 6. Dezember 2022. Danach werden weitere psychosoziale Prozessbegleiterinnen und -begleiter im Land zur Verfügung stehen.

Zahlen, Hintergrund, Kontakte:

Im Jahr 2021 wurden im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung 598 Betroffene betreut. 75 Prozent der Betroffenen nahmen die Hilfe im Zusammenhang mit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Anspruch. In 84 Prozent der Fälle wurden Frauen und Mädchen unterstützt. 54 Prozent der Betroffenen hatten zum Zeitpunkt der ihnen widerfahrenen Straftat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.

Weiterführende Informationen zur „Psychosozialen Prozessbegleitung“ sind hier zu finden. Die Seite wurde in elf Sprachen sowie in Leichte Sprache übersetzt. Auch eine Liste mit anerkannten psychosozialen Prozessbegleiterinnen und -begleitern ist abrufbar. Darüber hinaus unterstützt die Koordinierende Stelle der psychosozialen Prozessbegleitung bei der Vermittlung (0511-120/8728; E-Mail: MJH-KoordinierungsstellepProbe@mj.niedersachsen.de).

Schmuckgrafik   Bildrechte: MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.12.2022

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