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Antwort auf die Mündliche Anfrage: „Scharia-Gerichte in Niedersachsen“

5. Sitzung des Niedersächsischen Landtages, Mündliche Anfrage Nr. 9


Die Justizministerin Barbara Havliza beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 9 der Abgeordneten Belit Onay, Helge Limburg, Julia Willie Hamburg, Christian Meyer und Anja Piel (GRÜNE):

Vorbemerkung der Abgeordneten

In dem Koalitionsvertrag „Gemeinsam für ein modernes Niedersachsen - Für Innovation, Sicherheit und Zusammenhalt“ für die 18. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages haben die Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Landesverband Niedersachsen, und die Christlich-Demokratische Union in Niedersachsen im Unterkapitel Justiz, Seite 43, Randnummer 1057, vereinbart: „Scharia-Gerichte werden wir nicht dulden“.

Vorbemerkung der Landesregierung

In vielen mehrheitlich muslimischen Ländern erstreckt sich die Zuständigkeit von Scharia-Gerichten auf das Personalstatut, das in einigen Bereichen (Familien- und Erbrecht) vergleichsweise detailliert ist, während in anderen Rechtsgebieten (nicht-religiöse) Zivilgerichte dominieren. Eine begriffliche scharfe Abgrenzung ist daher nicht möglich. Vorliegend werden „Scharia-Gerichte“ deshalb als nicht der dritten staatlichen Gewalt zuzuordnende Form von Paralleljustiz verstanden. Vertreter des salafistischen Spektrums lehnen einen historisch-kritischen Umgang mit Scharia und Koran weitgehend ab und plädieren hingegen für ein wörtliches Koranverständnis inklusive der Umsetzung entsprechender Vorschriften und teils drakonischer Strafen wie Auspeitschung oder Steinigung. Auch wenn diese Position als Mindermeinung innerhalb des muslimischen Spektrums zu erachten ist, sind Scharia-Gerichte in Niedersachsen nicht zu tolerieren.

    1. Welche Hinweise und Tatsachen auf Gründung oder den Bestand von Scharia-Gerichte in Niedersachsen sind der Landesregierung bekannt, die die Aufnahme dieses Themas in dem Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen veranlasst haben könnten?

      Eine Existenz von sogenannten Scharia-Gerichten kann in Niedersachsen nicht geduldet werden. Derartige Parallelstrukturen, die das Gewaltmonopol des Staates in Frage stellen, sind entschieden abzulehnen. Deshalb müssen, unabhängig von konkreten Anhaltspunkten auf Gründung oder Bestand von sogenannten Scharia-Gerichten in Niedersachsen frühzeitig alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um der Entstehung solcher Mechanismen entgegenzuwirken und ggf. bereits unbemerkte vorhandene Strukturen aufzulösen.

      2. Wie viele Scharia-Gerichte gibt es seit wann in Niedersachsen (bitte aufschlüsseln nach Art, Sitz, Zusammensetzung, verhandelten Sachverhalten, Beteiligten, Entscheidungen, Vollstreckungen etc.)?

      Sogenannte Scharia-Gerichte sind den Niedersächsischen Sicherheitsbehörden in Niedersachsen nicht bekannt.

      3. Wie soll seitens der Landesregierung in Zukunft eine Nichtduldung solcher Scharia-Gerichte umgesetzt werden (bitte mögliche Unterschiede zu vorherigen Landesregierungen darstellen)?

      Die Polizei des Landes Niedersachsen trifft im Rahmen ihrer Aufgabenbewältigung zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung alle erforderlichen Maßnahmen. Strafbare Handlungen und Gefahrensituationen, die möglicherweise als Folge einer sogenannten Scharia-Gerichtsbarkeit der Polizei zur Kenntnis gelangen, wird im zur Verfügung stehenden Rechtsrahmen und unter Nutzung der erforderlichen taktischen und technischen Möglichkeiten konsequent entgegen getreten. Aus präventiver Sicht lässt sich dem Rückgriff auf Paralleljustiz unterschiedlicher Gruppen nur durch ein Bündel an Maßnahmen begegnen, darunter frühzeitige (d.h. schon im Kindesalter) vertrauensbildende und Wissen vermittelnde Maßnahmen über die hier geltende rechtsstaatliche Ordnung, um einer Akzeptanz von Scharia-Gerichten entgegenzuwirken.

      Eine Paralleljustiz, die sich gegen oder auch nur neben die deutsche Rechtsordnung stellt, wird die Landesregierung nicht dulden. Das staatliche Strafrecht dient dazu, unerlässliche Mindeststandards gemeinsamer Verhaltensregeln konsequent durchzusetzen. Alternative Schlichtungsstrategien werden nur im durch das staatliche Recht vorgesehenen Rahmen zugelassen. Dies muss aber stets freiwillig und unter staatlicher Kontrolle erfolgen. Polizei und Justiz in Niedersachsen sind für den Umgang mit Paralleljustiz sensibilisiert und werden einem solchen Phänomen im Falle seines Auftretens konsequent mit dem vorhandenen Instrumentarium entgegentreten.

      Presseinformation

      Artikel-Informationen

      erstellt am:
      14.12.2017

      Ansprechpartner/in:
      Frau Marika Tödt

      Nds. Justizministerium
      Pressesprecherin
      Am Waterlooplatz 1
      30169 Hannover
      Tel: 0511 / 120-5043
      Fax: 0511 / 120-5181

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