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Rede der Niedersächsischen Justizministerin Barbara Havliza zu TOP 23 „Sichere Gerichte und Staatsanwaltschaften in Niedersachsen“

4. Sitzung des Nds. Landtages am 13. Dezember 2017, Erste Beratung


(Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU, Drs. 18/34)


Es gilt das gesprochene Wort!



„Die Sicherheit in den Gerichten und Staatsanwaltschaften ist mir ein besonderes Anliegen. Ich nehme mit großer Sorge wahr, dass sich das gesellschaftliche Klima in Deutschland in den letzten Jahren deutlich verschärft hat. Diese Verschärfung hat auch vor der Justiz keinen Halt gemacht. Wir müssen leider beobachten, dass den Justizangehörigen nicht immer der nötige Respekt entgegengebracht wird, Drohungen und persönliche Anfeindungen zunehmen.

Wie Sie wissen, war ich bis vor kurzem Vorsitzende eines Staatsschutzsenats am Oberlandesgericht Düsseldorf. Auch in dieser Funktion habe ich persönlich erfahren, wie es ist, Bedrohungen und Anfeindungen ausgesetzt zu sein, und wie wichtig es dann ist, dass sowohl der objektiven Sicherheitslage als auch dem subjektiven Sicherheitsgefühl in der eigenen Arbeitsumgebung gebührend Rechnung getragen wird. Die niedersächsische Landesregierung unterstützt deshalb den gemeinsamen Entschließungsantrag der Fraktionen der Regierungsparteien nachdrücklich.

Bereits in der Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD für die laufende Wahlperiode ist nachzulesen, dass die Sicherheit an den Gerichten und Staatsanwaltschaften kontinuierlich verbessert werden soll.

Worum geht es uns dabei?

Sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die Justizangehörigen haben einen Anspruch auf einen sicheren Aufenthalt in den Gebäuden bzw. auf eine sichere Arbeitsumgebung. Wir sind daher verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und auszuschöpfen, die diese Sicherheit gewährleisten. Nach dem bislang gültigen Sicherheitskonzept werden anlassunabhängige Einlasskontrollen lediglich flexibel je nach Weisung der Behördenleitung vor Ort durchgeführt. Sie stellen eine Ergänzung zu den verpflichtend durchzuführenden anlassabhängigen Einlasskontrollen dar und dienen der Prävention und Abschreckung.

Es ist unser Ziel, so schnell wie möglich durchgängige Sicherheitskontrollen an den Gerichten durchzuführen. Hierfür wollen wir die sächlichen und auch personellen Mittel zur Verfügung stellen und bereits begonnene Schulungsmaßnahmen fortführen.

Erlauben Sie mir noch einmal meine persönlichen Erfahrungen als Richterin hier einzubringen. In Düsseldorf werden durchgängig Einlasskontrollen an allen Eingängen zu Gerichten durchgeführt. Dies erhöht nachhaltig die Sicherheit aller Justizangehörigen und übrigen Prozessbeteiligten und nicht zuletzt auch die der rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger. Aber nicht nur das - auch mein subjektives Sicherheitsgefühl und das meiner ehemaligen Kolleginnen und Kollegen war stets so, dass wir zu keiner Zeit befürchten mussten, z.B. durch den Einsatz einer in das Gebäude mitgebrachten Waffe oder andere gefährliche Gegenstände verletzt zu werden. Die Landesregierung wird daher das Sicherheitskonzept u.a. dahingehend fortentwickeln, dass durchgängige Sicherheitskontrollen an Gerichten und Staatsanwaltschaften durchgeführt werden. Mir ist durchaus bewusst, dass dies für die niedersächsische Justiz einen Paradigmenwechsel bedeutet. Und zudem um einen Wechsel, der sich nicht in kürzester Zeit und kostenneutral umsetzen lässt.

Sicherheit in Justizgebäuden ist von den äußeren Rahmenbedingungen und dabei ganz maßgeblich von den baulichen Gegebenheiten abhängig. Eine unzulängliche Eingangssituation erschwert eine Zugangskontrolle ganz erheblich, ja kann sie fast unmöglich machen. Wir werden daher ein besonderes Augenmerk darauf zu richten haben, solche unzulänglichen Eingangsbereiche nach und nach zu verändern. Sie müssen sowohl den Sicherheitsansprüchen als auch den sonstigen Anforderungen an zeitgemäße Strukturen genügen und zugleich einen bürgerfreundlichen (und nicht abschreckenden) Zugang in die Gebäude ermöglichen.

Der eigentlich schöne Umstand, dass es sich bei einigen unserer Gebäude um historische Liegenschaften handelt, bei denen der Denkmalschutz eine Hürde darstellen wird, macht es nicht unbedingt einfacher. Gleiches gilt für die Barrierefreiheit. Ich möchte und werde auch diese Probleme nicht aus dem Auge verlieren. Die Sicherheit der Beschäftigten und der Besucherinnen und Besucher darf aber dem Denkmalschutz nicht zum Opfer fallen.

Als weiteres werden wir gut geschultes Personal benötigen. Außerdem wird auch einige Überzeugungsarbeit bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zu leisten sein. Dort wird man Geschäftsabläufe und die Personalsteuerung im Justizwachtmeisterdienst überprüfen und wahrscheinlich organisatorische Veränderungen vornehmen müssen. All das müssen wir gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gerichte und Staatsanwaltschaften abstimmen und auf ihre Praxistauglichkeit hin prüfen.

Dieser Entschließungsantrag und die darin enthaltenen Forderungen können und werden daher nur der Einstieg in die kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitsstandards für Gerichte und Staatsanwaltschaften sein. Die Landesregierung wird sich für das Anliegen des Entschließungsantrages einsetzen, um das eingangs genannte Ziel zu erreichen:

alles zu tun, um den Rechtsuchenden wie den Justizangehörigen einen sicheren Aufenthalt in Justizgebäuden zu gewährleisten.

Lassen Sie es mich daher zum Schluss noch einmal ausdrücklich betonen: Sicherheit bedeutet in diesem Zusammenhang immer den Schutz des Lebens und der Gesundheit! Und das kann doch nur unser aller Anliegen sein!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2017

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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