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Rede der Niedersächsischen Justizministerin Barbara Havliza im Niedersächsischen Landtag zum Entschließungsantrag „Arbeit der Anlaufstellen für Straffällige angemessen unterstützen!“ (LT-Drs. 18/1846)

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27. Februar 2019, TOP 19


Es gilt das gesprochene Wort!


„Die Arbeit der Anlaufstellen für Straffällige kann nicht genug gewürdigt werden. Die Anlaufstellen erreichen mit ihrem Angebot Menschen, deren Lebensgeschichte oftmals ein tiefes Misstrauen gegenüber allen staatlichen Stellen begründet und die sich deshalb davon abwenden. Diese Menschen benötigen aber gleichwohl oder auch gerade deshalb Unterstützung in wichtigen Bereichen ihrer Lebensführung. Hier stellen die Anlaufstellen für Straffällige ein professionelles Angebot zur Verfügung – so zum Beispiel das der Geldverwaltung und Schuldenregulierung als einen Bereich. Das in Niedersachsen durchgeführte Projekt zur Geldverwaltung hat über die Landesgrenzen hinaus ein starkes Interesse erzeugt. Zuletzt hat sich etwa Bayern durch Niedersachsen für die Durchführung eines vergleichbaren Projektes inspirieren lassen.

Die wichtige Rolle der Anlaufstellen ist der Niedersächsischen Landesregierung bewusst. Deshalb setzen wir uns dafür ein, deren Arbeit nachhaltig und angemessen zu unterstützen. Diese Auffassung wird von allen Fraktionen dieses Hauses erfreulicherweise geteilt. Deshalb bin ich der Fraktion von Bündnis 90/ Den Grünen für die Formulierung des ursprünglichen Antrags ebenso dankbar wie den Fraktionen von SPD und CDU für deren sinnvollen Änderungsantrag.

Hierdurch wird sichtbar unterstrichen, dass auch zukünftig eine planungssichere finanzielle Unterstützung der Anlaufstellen Priorität genießt und, soweit möglich, eine dauerhafte Erhöhung der Mittelsätze in den kommenden Jahren vorzusehen ist. Lassen Sie uns alle gemeinsam dafür Sorge tragen, dass die Anlaufstellen hier im Landtag eine starke Stimme haben. Sie haben es wirklich verdient. Und wir brauchen sie!

Bereits seit 1980 findet eine finanzielle Unterstützung der Anlaufstellen für Straffällige durch das Land statt; seit 1990 in Form einer Festbetragsfinanzierung. Momentan gewährt das Land allen 14 in Niedersachsen ansässigen Anlaufstellen Zuwendungen. Um eine gerechte und transparente Verteilung der derzeit und künftig zur Verfügung stehenden Mittel auf einer verbindlichen und dauerhaften Grundlage sicherzustellen, hat eine „Arbeitsgruppe Straffälligenhilfe“ im Laufe des Jahres 2017 einen Förderrichtlinien-Entwurf erarbeitet.

In dieser Arbeitsgruppe waren auch Vertreter der Anlaufstellen engagiert. Die so erarbeitete Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der freien Straffälligenhilfe der „Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen“ ist zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten und findet für das laufende Bewilligungsverfahren erstmals Anwendung.

Neben dieser Richtlinie wurde für den Haushalt 2019 zudem ein Mehrbetrag in Höhe von 200.000 EUR verbindlich eingestellt, um die Anlaufstellen noch besser in ihrer Arbeit zu unterstützen. Damit hat die Niedersächsische Landesregierung die Haushaltsmittel für die Anlaufstellen nicht nur erstmalig seit dem Jahr 2014, sondern zudem nachhaltig um rund 13 Prozent erhöht! Den Anlaufstellen stehen inklusive der Wohnraumprojekte bereits jetzt damit über 2 Mio. EUR verbindlich und dauerhaft zur Verfügung.

An dieser Stelle möchte ich den Fraktionen von SPD und CDU ausdrücklich dafür danken, dass über die Politische Liste für den Haushalt 2019 insgesamt 500.000 Euro für die Anlaufstellen eingestellt werden konnten. Das war ein gutes Signal.

Die verlässlichen Rahmenbedingungen gilt es jetzt seitens der Anlaufstellen zu nutzen. So müssen die zur Verfügung stehenden Mittel gemäß des Solidaritätsprinzips unter den 14 Anlaufstellen verteilt werden. Diese Aufgabe liegt in den Händen der Anlaufstellen selbst. Ich wünsche mir, dass die kollegiale und konstruktive Zusammenarbeit der Anlaufstellen untereinander fortgesetzt wird.

Den bereits intensiven Dialog mit den Vertretern der Anlaufstellen werden mein Haus und ich weiter fortsetzen. Zuletzt habe ich mich in einem Gespräch zu Beginn dieses Jahres mit den Repräsentanten der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen zur Frage der Finanzierung der Anlaufstellen ausgetauscht. Zudem konnte ich mich im Rahmen meines in der vergangenen Woche erfolgten Besuchs der Anlaufstelle in Hameln über die Arbeit der dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter intensiv informieren.

Im Ergebnis bleibt daher festzuhalten: der Entschließungsantrag in Form des Änderungsantrags der Regierungsfraktionen von SPD und CDU verdient die volle Zustimmung.“



Artikel-Informationen

erstellt am:
27.02.2019

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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